Wüstenrot will erfüllte Bausparverträge kündigen

Mir ergeht es genau wie Monika
Wüstenrot will mich zwingen- und das binnen einer Woche !!! -, den Bausparvertrag aufzulösen, weil dieser überzahlt ist und verweist auf Paragraf 488BGB ist ein Paragraf für einen Darlehensvertrag und ni8cht Beausparvertrag! Gemäß den Vertragsbedingungen kommen ab dem 7.Jahr bei Nichtinanspruchnahme eines Darlehens 2,25 % Zinsen hinzu. Der Zinssatz beträgt nun 4,25 %.

Als Angebot erhielt ich dafür 3,5 % dieses Geld als Tagesgeld für 1 Jahr anzulegen.

Welche aussergerichtle Möglichkeiten habe ich, der Kündigung zu widersprechen
Darf Wüstentrot überhaupt dieses Vertrag von sich aus kündigen?
Christine

Hallo,

leider bin ich kein Jurist für Wirtschaftsrecht und kann hier auch nicht wirklich weiterhelfen. Aber einen Tipp kann ich vielleicht geben. Wenn der Eindruck besteht, dass das so nicht rechtens ist, hilft vielleicht eine Klärung über www.bafin.de. Dort gibt es auch ein Verbraucherportal, und nach meiner Erfahrung ist der BaFin sehr daran gelegen, dass Finanzdienstleister sich ihren Kunden gegenüber ordentlich aufführen. Dementsprechend sind die Reaktionszeiten wohl auch recht kurz.

Viele Grüße
Wolfgang

Hallo, danke für die Antwort. Zwischenzeitlich schrieb ich an den
„Ombudsmann“ Berlin, das ist ein unabhängiger Schlichter, der die Interessen
der Bausparer vertritt. Habe noch keine Antwort erhalten.
Gruß Tinta
29.11.2011

Hallo, zu diesem Thema gibt es folgende Diskussion: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&thread…

Hallo Tinta,

es ist tatsächlich so, dass ein Bausparvertrag der überzahlt ist.
Also das Guthaben höher als die Bausparsumme ist,
aufgelöst werden kann.
Dies kann man in den Bausparbedingungen nachlesen.

Viele Grüße!
Merger