Mir ergeht es genau wie Monika
Wüstenrot will mich zwingen- und das binnen einer Woche !!! -, den Bausparvertrag aufzulösen, weil dieser überzahlt ist und verweist auf Paragraf 488BGB ist ein Paragraf für einen Darlehensvertrag und ni8cht Beausparvertrag! Gemäß den Vertragsbedingungen kommen ab dem 7.Jahr bei Nichtinanspruchnahme eines Darlehens 2,25 % Zinsen hinzu. Der Zinssatz beträgt nun 4,25 %.
Als Angebot erhielt ich dafür 3,5 % dieses Geld als Tagesgeld für 1 Jahr anzulegen.
Welche aussergerichtle Möglichkeiten habe ich, der Kündigung zu widersprechen
Darf Wüstentrot überhaupt dieses Vertrag von sich aus kündigen?
Christine