Guten Morgen zusammen,
vorgestern ist Tarzan, der kleine Terrier eines unserer Nachbarn, in der Tierklinik jämmerlich krepiert: Rattengift.
Wir Hundebesitzer zweier kleiner Randgemeinden von München gehen davon aus, daß es sich um die absichtliche Auslegung eines Köders handelt, es hat schon seit Jahren immer wieder derartige Vorfälle (Eisenhaken in Wurststückchen oder Haribo-Süßigkeiten, sogar auf einem großen Spielplatz ausgelegt etc.) gegeben. Spekulation hin oder her. Obwohl wir mittlerweile eine große Clique mit 20-30 Hunden sind, die sich je nach Möglichkeit täglich auf den angrenzenden Wiesen trifft, hat keiner so recht Ahnung zu folgenden Themen:
Unter welchen Umständen und durch welche Personen ist der Gebrauch und das Auslegen von Rattengift in „öffentlichen“ Bereichen erlaubt?
Durch Landwirte? Neben ein paar Wiesen wird der Großteil der Umgebung intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Es gibt zahlreiche öffentliche Fuß-Radwege am Rand der Gemeinden mit Bachläufen. Darf Gemeinde hier im Bedarfsfall Rattengift auslegen (nur hier kann der Köder gelegen haben)? Unter welchen Sicherheitsvorkehrungen für Mensch und sonstiges Getier?
Ein zweiter Aspekt: Ist der Gebrauch von Rattengift auf privatem Gelände in Wohngebieten überhaupt erlaubt?
Wäre schön, wenn ihr uns ein wenig auf die Sprünge helfen könntet.
Danke und mit
erzürntem Gruß (nicht wegen euch!!!)
Der Franke