Wütend und besorgt

Guten Morgen zusammen,
vorgestern ist Tarzan, der kleine Terrier eines unserer Nachbarn, in der Tierklinik jämmerlich krepiert: Rattengift.
Wir Hundebesitzer zweier kleiner Randgemeinden von München gehen davon aus, daß es sich um die absichtliche Auslegung eines Köders handelt, es hat schon seit Jahren immer wieder derartige Vorfälle (Eisenhaken in Wurststückchen oder Haribo-Süßigkeiten, sogar auf einem großen Spielplatz ausgelegt etc.) gegeben. Spekulation hin oder her. Obwohl wir mittlerweile eine große Clique mit 20-30 Hunden sind, die sich je nach Möglichkeit täglich auf den angrenzenden Wiesen trifft, hat keiner so recht Ahnung zu folgenden Themen:

Unter welchen Umständen und durch welche Personen ist der Gebrauch und das Auslegen von Rattengift in „öffentlichen“ Bereichen erlaubt?
Durch Landwirte? Neben ein paar Wiesen wird der Großteil der Umgebung intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Es gibt zahlreiche öffentliche Fuß-Radwege am Rand der Gemeinden mit Bachläufen. Darf Gemeinde hier im Bedarfsfall Rattengift auslegen (nur hier kann der Köder gelegen haben)? Unter welchen Sicherheitsvorkehrungen für Mensch und sonstiges Getier?

Ein zweiter Aspekt: Ist der Gebrauch von Rattengift auf privatem Gelände in Wohngebieten überhaupt erlaubt?

Wäre schön, wenn ihr uns ein wenig auf die Sprünge helfen könntet.

Danke und mit
erzürntem Gruß (nicht wegen euch!!!)
Der Franke

Guten morgen
soweit mir bekannt, darf ein Bauer Gift gegen best. Mausarten auslegen auch ohne dies zu Kennzeichnen. Ist zwar öffentlich zugänglich aber dennoch Privatgrund. Genau das ist das Problem. Es gilt ein Betretungsverbot von Wiesen und Feldern die der Futter und Nahrungsgewinnung dienen, auch für Hunde von 1.3.- mind. 30.9. eines Jahres. Genaueres aber regelt die Gemeindeverordnung.
In dieser Zeit muss auch mit der Ausbringung von Schädlingsbekämpfungsmitteln gerechnet werden. Diese müssen soweit mir bekannt nur gegen direkten unbefugten Zugriff gesichert sein. Also nicht offen rumliegen sondern in den Gang, den Bau eingebracht werden um Kindern nicht eine Chance zu geben einfach darauf zuzugreifen.

Die Stadt selber darf auf ihren Flächen als Eigentümerin im gleichen Umfang Gift ausbringen unter der Vorgabe daß dies glaub ich aufgrund öffentlicher Wiesen(Betreten hier im beschränkten Umfang erlaubt) im Gemeindeblatt angezeigt werden muss, nur wer liest das dauernd…
Eine Hinweispflicht am Wegesrand ist meiner Kenntnis nach nicht zwingend gegeben.

Allerdings würde ich der örtlichen Polizei diesen Fall melden damit man der Sache nachgeht und sieht ob das Gift an der Stelle legal ausgebracht wurde oder ob jemand absichtlich Gift in Köder gesteckt hat damit Hunde und andere Tiere verenden. Kommt öfter vor als man denkt. Dan wars der Bauer aber in Wirklichkeit war es ein Hundehasser.

Im eigen Garten darf man Gift auslegen wenn der Zugriff durch Dritte nicht möglich ist. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Es ist der Grund und Boden des Garteneigentümers(Als Mieter kann es hier zu Problemen kommen außer man Informiert den Eigentümer)
Und der Garten muss nach allen Seiten mind. mit einem Zaun eindeutig als Eigentum abgegrenzt sein. In Wohnsiedlungen ohne genaue Grenzen muss jeder informiert werden der dort wohnt, ansonsten kann es eng werden.

Hoffe ich konnte etwas helfen. Auf alle Fälle den Fall der Polizei melden wenn ihr wisst wo es grob war.

Und nochmals der Hinweis an alle die ihre Hunde frei laufen lassen, auch für Felder und Wiesen gilt, Betreten verboten, der Bauer darf z.B. Blaukorn ausbringen ohne dies zu melden.Dies aber kann wie andere Dünger für Hunde schwer giftig sein(Schneckenkorn oder andere Mittel sind nicht Kennzeichnungspflichtig wenn es auf die Felder ausgebracht wird)
Gruß Steffen

Ergänzend kann ich noch ausführen:

Ist erkennbar, und das dürfte es nach Deiner Schilderung sein, dass das Gift alleine für Haustiere ausgelegt wurde, könnte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (leider sind Tier rechtlich eine Sache) sowie Tierquälerei gegen Unbekannt bei der zuständigen Polizei erstattet werden. Ich würde es auf jeden Fall machen, denn dann muss die Polizei ermitteln.

Gruss

Iru

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Hi Iru,
blöde Nachfrage. Daß Tier im Grunde als Sache behandelt wird ok…
aber wenn Gift ausgelegt wurde, trifft dann der Tatbestand „Sachbeschädigung“ in Kraft oder wäre hier nicht nur der Tatbestand Tierquälerei erfüllt?
Hast du da genauere Informationen?
Denn §1TschG greift hier ohne weiteres. Oder wird dann bei sowas in Tatmehrheit = Sachbeschädigung ermittelt?

Gruß Steffen

Durch ein- und dieselbe Handlung können durchaus mehrere Tatbestände erfüllt werden. Hier bestehen aber einige Unterschiede:
Tierquälerei wird ohne Strafantrag verfolgt;
Sachbeschädigung nur mit Strafantrag.

Um aber Ermittlungen beginen zu können, muss die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat haben. Deshalb auf jeden Fall zur Polizei und Anzeige und Strafantrag. Dort werden die Vorgänge auf jeden Fall aufgearbeitet, vielleicht sind auch schon andere von dem Tierquäler betroffen.

Gruss
Iru

Hallo,
erstmal Danke euch beiden für die Antworten. Die Anzeige gegen Unbekannt wird sicherlich im Sande verlaufen. Wäre nicht neu.
Der Köder konnte nach Angaben der Besitzer nur auf und am Rande der öffentlichen Wege gelegen haben (daß jemand den Köder direkt in seinen Garten geworfen hat, schließen alle Beteiligten aus).
Leider konntet ihr mir auch keine genaueren Angaben als Vermutungen machen, dennoch Danke.
Vielleicht kommen noch Antworten.

Gruß
Der Franke

Kleiner Tipp,
wenn dir die Antworten nicht ausreichen…
geh mal ins Brett: Allgemeine Rechtsfragen
Dort findest du Anwälte und Fachleute für Gemeinderecht.
Net bös sein. Aber hier sind Tierfreaks keine Anwälte.

Diese findest du nur in selbigem Brett. Oder geh zu deiner Gemeinde, geh dort aufs Amt für öffentliche Ordnung, frag nach ob und wo jemand auslegen darf. Dann geh zum Vet.Amt frag dort nach wo welcher Bauer dies darf.
Dann hast du die exakten Daten für deinen Bezirk.
Aber nochmal.
Ein Bauer darf Gift auslegen wenn er niemand Dritten gefährdet. Machen diese immer wieder zum Schutz der Felder.
Ein Privatmann darf Auslegen im eigenen Garten wenn er niemand dritten gefährdet.
Ein Mieter darf nur mit Zustimmung seines Vermieters wenn s.o.
Wenn der Köder offen rum lag war es kein Fachmann sondern eine absichtliche Tat. Dies ist strafbar. Aber habt ihr einen Beweis? Woher wisst ihr wo der Hund etwas aufgenommen hat? Wisst ihr was er gefressen hat? Wir hatten vor längerem die Diskussion ob Gift im Opfertier sich wie lange hält bevor es abgebaut wird. War es erst vor kurzem verendet?
Was willst du noch wissen? Wer es hingelegt hat?
Sorry das kann dir keiner sagen. Umd wenn du keine Anzeige machst und oder es zumindest meldest hat der potentielle Täter wieder Zeit gewonnen. Ein Gang zu den „Blauen“ (modern) ist bei sowas immer sinnvoll.

Steffen

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In dieser Zeit muss auch mit der Ausbringung von
Schädlingsbekämpfungsmitteln gerechnet werden. Diese müssen
soweit mir bekannt nur gegen direkten unbefugten Zugriff
gesichert sein. Also nicht offen rumliegen sondern in den
Gang, den Bau eingebracht werden um Kindern nicht eine Chance
zu geben einfach darauf zuzugreifen.

Eben, meines Wissens darf man die Köder nicht einfach so auf die Wiese legen, da wirklich nur die Nager und nicht Hund oder Katze vernichtet werden sollen. Ich habe schon solch Schachteln gesehen, in die zwar eine Ratte bequem hineinpasst, aber keine Katze. Und da drinnen war das Gift.
Drinnen: http://www.dergiftshop.de/catalog/popup_image.php?pI…
Draußen: http://www.dergiftshop.de/catalog/popup_image.php?pI…
Wer aber ein kleines Würstchen mit Gift gespickt am Wegesrand einfach nur ablegt, hat wohl schon andere Wirbeltiere im Visier als Maus oder Ratte.

Bis denne
Schnoof

auch eine Straftat
http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__17.html

unnötiges Töten eines Wirbeltieres

Gruß

Stefan

Hallo,

hat denn dein Nachbar gesehen was genau der Hund gefressen hat? Ich meine, war das Rattengift denn z.B. in Wurst oder so versteckt?

Wir hatten hier (Randgebiet von Stuttgart) auch immer wieder ausgelegte Köder, unter anderem auch schon ein mit Rattengift paniertes Schnitzel direkt auf dem Spielplatz. Ob ein oder mehrere Täter ist nicht feststellbar. Das Gift auf dem „Gassiweg“ wurde jedoch grundsätzlich in einem Gemisch von Leberwurst, Hackfleisch und Katzenfutter eingemengt. Eindeutig um die Hunde (evtl auch dort laufende Katzen) zu vergifte. Eine Maus oder eine Ratte würde das Gift auch so fressen, es muss nicht noch „schmackhaft“ gemacht werden. Wir haben damals auch Anzeige gegen unbekannt gestellt.

Bei uns war besonders der Hausmeister einer großen Wohnanlage lange in Verdacht. Gefunden wurde nichts, jedoch hatte er immer den Zugang zu Gift, das hat er auch ausgesagt. Er zog dann über 500 km weg, das Vergiften ging weiter. Seit ca. 3 Jahren gab es jetzt kein ausgelegtes Gift mehr. Wer immer es auch war, wir hoffen es ist zu Ende.

Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber mal mitbekommen wie eine Mäusebefall-Behandlung durchgeführt wird (wir haben damals bei einem Angebot eine detaillierte Beschreibung bekommen). Es werden Boxen mit vergiftetem Lockstoff aufgestellt. Die Löcher sind so klein, dass nur eine Maus (für Ratten gibt es sicher etwas größere Boxen) reinpasst. Hunde und Katzen haben da keine Möglichkeit. Außerdem mussten überall Plakate aufgehängt werden und jede einzelne Box war mit einem orangenen Warnaufkleber versehen. Die Boxen werden offen und nicht versteckt aufgestellt. Und es ist ein Bitterstoff im Mittel, den Mäuse anscheinend nicht wahrnehmen, aber andere Vierbeiner und Menschen.

Also, ich gehe davon aus, wenn irgendwo was ausgelegt ist und der Hund frisst es, dann nur weil es mit etwas leckerem präpariert ist. Und das macht nur jemand, der einem Hund schaden will.

Noch einen Tipp. Bei uns wurden damals immer an Pfosten usw. Warnplakate aufgehängt um weiteres zu vermeiden. Vielleicht schreckt das auch einen Vergifter von weiteren Taten ab. Er weiss dann es wurde entdeckt und es wird besser beobachtet.

Und vielleicht habt ihr die Möglichkeit auch mal an die örtliche Zeitung zu gehen, ein Bericht hier kann Wunder wirken.

Viele Grüße

Ute

Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Leider habe ich soeben Mail erhalten, daß ein weiterer Hund vergiftet ist und in der Tierklinik um sein Überleben kämpft.
Wenigstens ist der Tatort jetzt eingeschränkt, ein längerer Fußweg an einem Bach, inmitten eines Wohngebietes. Zettelaktion zur Warnung ist bereits im Gange, hoffen wir das Beste.
@Steffen: Rechtsbrett werde ich evtl. auch aufsuchen, hatte gehofft, daß einige Hundebesitzer hier schon Erfahrungen und genaue Kenntnisse haben. Anzeige gegen Unbekannt im ersten Fall ist gemacht, bei zweitem Vorfall weiß ich es nicht. Ich hoffe darauf.

Gruß
Der Franke
extrem zornig momentan ob der Bösartigkeit einiger Mitbürger