Wulf, Pfründe + Versorgung

Unabhängig der künftigen staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsergebnisse …

Na das wäre ja auch noch schöner, wenn der Bundespräsident seinen Ehrensold oder irgendein Ruhestandsbeamter seine Versorgungsbezüge allein aufgrund irgendwelcher Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft verlieren würde. Strafrechtliche Schuld wird bei uns verbindlich immer noch allein durch die Gerichte festgestellt und nicht durch die Ermittlungsbehörden. Das nennt sich Gewaltenteilung. Und im übrigen sind sowohl Ehrensold als auch Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten selbstverständlich nicht unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Missetaten. Zum Verlust führen allerdings nur „dicke Dinger“ - Freiheitsstrafe von einem Jahr, bei bestimmten gegen den Staat gerichteten Straftaten u.U. auch weniger, ist da prinzipiell das Minimum.

… wurde zunächst und zu allererst der sog.
„Ehrensold“ auf Lebenszeit bewilligt.

Ob, in welcher Höhe und wie lange ein Bundespräsident Ehrensold erhält oder nicht, hängt allein davon ab, ob er die dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Das Bundespräsidialamt hat da gar nichts zu entscheiden; erst recht nicht hängt der Ehrensold davon ab, ob und wann das Bundespräsidialamt ihn „bewilligt“ oder den Bundespräsidenten für hierfür würdig befindet.

Was das Bundespräsidialamt aber natürlich tun kann ist, seine Rechtsmeinung darüber kund zu tun, ob seiner Meinung nach der geschätzte Herr Wulff die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Das hat das Bundespräsidialamt auch getan. Wie tragfähig diese Meinung im einzelnen ist, kann ich nicht beurteilen, ohne sie gelesen zu haben. Aus der Ferne aber kann ich bis jetzt zumindest nicht erkennen, dass das Bundespräsidialamt rechtlich gesehen (und allein das zählt in diesem Zusammenhang) völlig offensichtlich und ganz grob daneben gegriffen hätte.

Phrasen wie Ethik, Moral und Ehrlichkeit gelten und galten nur
für uns hier unten.

Ich kann Dich beruhigen: die Mehrheit derer da unten sieht sich durch Ethik, Moral oder Ehrlichkeit auch nicht nennenswert behindert, wenn es dem eigenen Vorteil dient …

… Aber gute Freunde wehren
solche Gefahren durch rasches Handeln gerne ab, die öff.
Meinung oder Fragen der Gerechtigkeit müssen ausgeblendet
werden, wenn es um die Versorgung geht. …

Nein. Wie ich oben bereits schrieb, hängt es nicht vom Bundespräsidialamt ab, ob der Bundespräsident im Einzelfall seinen Ehrensold erhält oder nicht.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,816462,…

Laut obigem Link entscheidet das Bundespräsidialamt über den Ehrensold.

Zitat:

Die Entscheidung, ob der Ehrensold gezahlt werde, sei in der „Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung“ geregelt, sagte die Sprecherin weiter. Darin heißt es in Fußnote 8 der Anlage 1: „Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt.“ Entsprechend sei in früheren Fällen verfahren worden, sagte die Ministeriumssprecherin.

Laut obigem Link entscheidet das Bundespräsidialamt über den
Ehrensold.

Ja, aber nicht über das „Ob“. Das hängt allein davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Die kann das Amt lediglich feststellen (oder eben nicht feststellen), hat dabei aber keinen Spielraum.

Laut obigem Link entscheidet das Bundespräsidialamt über den
Ehrensold.

Ja, aber nicht über das „Ob“.

Ich lese das schon so.

Das hängt allein davon ab, ob
die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Die
kann das Amt lediglich feststellen (oder eben nicht
feststellen), hat dabei aber keinen Spielraum.

Darüber gibt es unterschiedliche Expertenmeinungen.

Ach komm, für das, was der Ackermann kostet, könnten wir uns 50 Wulffs leisten.

Ach komm, für das, was der Ackermann kostet, könnten wir uns
50 Wulffs leisten.

Ackermann wird ja nicht vom Staat bezahlt. Daher schlechter Vergleich.

Hallo,

Ach komm, für das, was der Ackermann kostet, könnten wir uns
50 Wulffs leisten.

Ackermann wird ja nicht vom Staat bezahlt. Daher schlechter
Vergleich.

dafür sind es Betriebsausgaben und die mindern z.B. die Steuerlast. Inwieweit er sie auf der anderen Seite in D versteuern muß (er ist da sicher gut beraten) wird er uns wohl nicht verraten.

Cu Rene

**Hallo,

egal wie die nicht notwendigerweise rasche Entscheidung des Bundespräsialamtes zustande kam, im Ergebnis ändert sich materiell und wirtschaftlich für Herrn Wulff nichts = er ist der Gewinner!

Auch eine Fürsprache, die Voraussetzungen dialektisch und inhaltlich in eine positive Reihenfolge schiebt, ändert hieran nichts. Herrn Wulff´s Zukunft ist u.a. auch auf meine Kosten abgesichert und das ist schlichtweg ungerecht und unmoralisch.

MfG

R.W.**