Unabhängig der künftigen staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsergebnisse …
Na das wäre ja auch noch schöner, wenn der Bundespräsident seinen Ehrensold oder irgendein Ruhestandsbeamter seine Versorgungsbezüge allein aufgrund irgendwelcher Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft verlieren würde. Strafrechtliche Schuld wird bei uns verbindlich immer noch allein durch die Gerichte festgestellt und nicht durch die Ermittlungsbehörden. Das nennt sich Gewaltenteilung. Und im übrigen sind sowohl Ehrensold als auch Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten selbstverständlich nicht unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Missetaten. Zum Verlust führen allerdings nur „dicke Dinger“ - Freiheitsstrafe von einem Jahr, bei bestimmten gegen den Staat gerichteten Straftaten u.U. auch weniger, ist da prinzipiell das Minimum.
… wurde zunächst und zu allererst der sog.
„Ehrensold“ auf Lebenszeit bewilligt.
Ob, in welcher Höhe und wie lange ein Bundespräsident Ehrensold erhält oder nicht, hängt allein davon ab, ob er die dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Das Bundespräsidialamt hat da gar nichts zu entscheiden; erst recht nicht hängt der Ehrensold davon ab, ob und wann das Bundespräsidialamt ihn „bewilligt“ oder den Bundespräsidenten für hierfür würdig befindet.
Was das Bundespräsidialamt aber natürlich tun kann ist, seine Rechtsmeinung darüber kund zu tun, ob seiner Meinung nach der geschätzte Herr Wulff die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. Das hat das Bundespräsidialamt auch getan. Wie tragfähig diese Meinung im einzelnen ist, kann ich nicht beurteilen, ohne sie gelesen zu haben. Aus der Ferne aber kann ich bis jetzt zumindest nicht erkennen, dass das Bundespräsidialamt rechtlich gesehen (und allein das zählt in diesem Zusammenhang) völlig offensichtlich und ganz grob daneben gegriffen hätte.
Phrasen wie Ethik, Moral und Ehrlichkeit gelten und galten nur
für uns hier unten.
Ich kann Dich beruhigen: die Mehrheit derer da unten sieht sich durch Ethik, Moral oder Ehrlichkeit auch nicht nennenswert behindert, wenn es dem eigenen Vorteil dient …