Ganz einfach, weil es das bis heute gültige Dokument ist, welches die hier diskutierten Punkte definiert, ganz egal, ob ähnlich falsche Regelungen schon vorher schon mal irgendwo galten. Sie mögen auf den von dir genannten Vorgängern basieren; gültig und verbindlich sind diese Vorgänger aber nicht mehr. Es verweist ja auch heute keiner mehr auf OvB, wenn von gültigen Gesetzen/Vereinbarungen bzgl. der Rente die Rede ist.
Hallo,
der verweist auf Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung. Dort kann ich aber keine Regelung finden, die den Staat verpflichtet, den Kirchen Geld zu geben, damit die davon in eigener Regie Kindergärten betreiben. Genau das findet aber offensichtlich statt. Warum?
FG myrtillus
Die völkerrechtl. Bindung des RK auf Seiten des Bundes ist uninteressant, weil es keine Auswirkung mehr hat. Hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Reichskonkordat#Das_Konkordatsurteil_des_Bundesverfassungsgerichts
- Es bezieht sich nur auf die katholische Schule
- Schulwesen ist Ländersache
Ich denke, dass im GG die WRV hingegen voll durchschlägt. Aber wenn Du dies anders siehst, dann ist es eben so.
Wobei nach meinem Dafürhalten auch das RK auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.
Gruß
vdmaster