Wunderbar!

Endlich hat der EuGH Klarheit geschafft.


Es war mir immer ein Rätsel, wie es sogar das Bundesverfassungsgericht geschafft hat, trotz des AGG, das nun wirklich sehr eindeutig in dieser Frage ist, den kirchlichen AG Recht zu geben. Klar haben die konfessionellen AG Sonderrechte (wobei es dafür auch keine Begründung gibt, die ich nachvollziehen kann), aber ob die Putzfrau nun katholisch ist oder nicht, hat ja mit ihrer Arbeitsleistung nun wirklich nichts zu tun.

Obligatorische Frage (ohne geht’s ja wohl nicht): Wie seht ihr das?

Soon,

natürlich nicht objektiv, sondern atheistisch.
Wobei mir die Thesen von Jesus schon gefallen. Würde sich jeder daran halten, hätten wir eine Menge weniger Probleme.

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Hallo,

sehe ich genau so.

In einem säkularen Staat sollten Kirche und andere Arbeitgeber gleich behandelt werden. Für mich ist das aber nur die Spitze des Eisberges. Das es bspw. Kindergärten gibt, die überwiegend vom Staat finanziert werden, aber nach kirchlichen Regeln spielen, finde ich sogar noch schlimmer.

Gruß,
Steve

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In dem das Finanzamt Inkassounternehmer der Kirchen ist…

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kritisch aus zwei gründen:

  • der technische faktor job - die funktion und funktionalität des menschen - ist das maß aller dinge. führungsfaktoren wie softskills, gemeinschaft, zugehörigkeit, kollegialität, usw. werden unerdrückt. nicht zuletzt dadurch, wenn konträre soziale/private gegenwelten religiöser oder politischer art aufeneinander prallen. eine ausschließlich (neo)liberale entscheidung des gerichts.

  • wie im link angedeutet, werden „jobs“ zukünftig künstlich beschrieben, um softkills vs. technischer funktion in die gewünschte richtung - freies entscheidungsrecht des arbeitgebers - zu lenken.

der vor-/nachteil des bewerbers bleibt unklar. er - vor-/nachteil - wird sich nicht ändern.

eine politische entscheidung eines gerichts, weil es eben keine klaren grenzen und richtlinien setzt.

pasquino

Tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof. Ist aber nicht so schlimm, liegt bestimmt an mir.
Was möchtest du denn überhaupt sagen?

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Hallo,

so wie ich das Urteil verstehe und die Kommentare deute, finde ich das Urteil genau richtig. Der EuGH hat fest gelegt, dass der kirchliche AG nicht einfach billig die Regeln der Einstellung festlegen darf, sondern sie müssen gerichtlich überprüfbar sein. Das bedeutet im Endeffekt, dass der kirchliche AG vorher genau überlegen muss, in wie weit eine Konfession für den Arbeitsplatz von Relevanz ist. Für die Arbeitsstelle der Klägerin wohl kaum - wenn ich das Thema im Radio richtig verstanden habe, sollte sie in befristeter Stellung an einer Dokumentation über Kriminalität mitarbeiten. Hierbei dürfte fachliche Kompetenz deutlich wichtiger sein, als die Zugehörigkeit zu irgendeiner Religionsgemeinschaft.

Grüße
Pierre

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dass der eugh keinerlei klarheit geschafft hat.
oben steht das problem oder die frage.
nun wird auf einzelfallentscheidungen plädiert.
sehr sehr viele verästelungen nach unten.

es gibt sicherlich diverse interessen.
ganz oben sollte aber eine richtlinie stehen, die alle einzuhalten haben.
eine gesellschaftliche.
das wurde versäumt.
weil eu eu ist.
seltsamerweise jetzt wieder auf nationales recht zurückverweist.
mit wischiwaschi-vorgaben im detail, differenzieren nach gutdünken.

früher hat dies anders funktioniert.
einfache spielregeln, verständlich, nachvollziehbar.
heutzutage werden nur noch türen und optionen nach allen seiten offen gehalten.
die genannte politische entscheidung des eugh (diplomatisch wäre falsch).

wie kann denn gesellschaft funktionieren, wenn keine verbindlichen spielregeln existieren?

pasquino

Hallo,
im 21. Jahrhundert wäre es langsam an der Zeit, dass Worte wie Kirche und Religion aus den Gesetzen verschwinden.
Allenfalls möchte ich dort „Kirchen und Religionen sind im Sinne des Gesetzes Vereine“.
Ihre Mitgliederbeiträge sollten sie selber einsammeln müssen.
Gruß Michael

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zwiespältig. Auf der einen Seite könnte man argumentieren: Wer zahlt schafft an. Wenn der AG bestimmte Vorgaben erfüllt sehen will, kann ich das als Bewerber akzeptieren (Stichwort: Tendenzbetrieb) oder von vorn herein mein Glück bei einem anderen AG ohne solche Vorgaben versuchen. Auf der anderen Seite betreiben die Kirchen offensichtlich Einrichtungen nicht nur aus eigenen Mitteln sondern aus solchen des Staates. Warum ist das so? Warum geben Staat oder Gemeinden den Kirchen Geld für Einrichtung und Betrieb von Kindergärten oder Altenheimen? Dass die Kirchen das Geld gerne nehmen, will ich glauben. Aber was treibt die Regierung oder die Bürgermeister, dieses Geld so freigiebig auszuteilen? Wenn der Staat sich hier nicht selbst direkt zusätzlich engagieren will, wofür einiges sprechen mag, könnte er ja z. B. auch humanistische Vereinigungen mit dem Betrieb von solchen Heimen beauftragen (falls die Interesse haben).

Freundliche Grüße, myrtillus

Das geht mir ähnlich. Aber da gibt es leider doch recht deutliche Diskrepanzen zu kirchlichen Dogmen und Praktiken. Und das hat offensichtlich schon recht früh angefangen. Ich fürchte, dieser eine Apostel, der sich selber ernannt hat und ganz viele Briefe geschrieben hat und Jesus persönlich wohl gar nicht kannte, hat der Sache recht früh eine ganz eigene Richtung gegeben …

Nunja, prinzipiell hat sich leider nichts geändert. Die kirchlichen AG werden weiterhin AN ohne Zugehörigkeit nicht zu Vorstellungsgesprächen einladen und weiterhin Absagen an Atheisten verteilen. Dass es eine ANin geschafft hat, sich bis zum EuGH durchzuklagen, verdient Respekt. Das AGG schiebt den „persönlichen“ Absagen, in diesem Fall und auch anderen, leider einen Riegel vor.
Ich war schon oft versucht, eine klar begründete Absage an Bewerber zu schreiben. Letztendlich hat mich das AGG davon abgehalten.

Soon

Hallo,

und der Beitritt zu dem Verein von den Eltern entschieden wird bevor das neue Mitglied reden kann - es wird sehr Zeit, die Sonderstellung der religiösen Gemeinschaften ab zu bauen und auch im religiösen Bereich normalen Gesetzen Geltung zu verschaffen, in jeder Hinsicht.

Gruß, Paran

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Mit ihrer Arbeitsleistung natürlich nicht, aber sie hat eben keine katholische Ausstrahlung.

Allderweil die Regelungen des GG über denen des AGG rangieren. Und das GG verwies auf die Weimarer Verfassung und konsolidierte Sonderrechte der Kirchen.

Ich frage mich, ob der EuGH hier tatsächlich für D bindende Rechtskompetenz entwickelt und warte auf die wahrscheinlich weitere Bearbeitung vom BVerfG.

Unabhängig davon bin ich der Ansicht, dass diese auf die Kirchen bezogenen Sonderrechte dringend auf den Prüfstand der Legislative gehören.

Vielleicht sollte man einfach die Artikel gemäß einer geänderten (modernen) Rechtsauffassung neu und mit einfacher Mehrheit interpretieren wie es bzgl. der Ehe für Alle getan wurde. Scheint ja beliebter (oder auch beliebiger) Standpunkt zu sein. Nein, besser wäre eine Zweidrittelmehrheit wie es auch Sinn macht.

Gruß
vdmaster

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Gegen lecker Entgelt.

Hi,

das könnte daran liegen, dass z.B. die Vereinbarungen des böhmischen Gefreiten mit der RKK (Stichwort Reichskonkordat) und ähnliche Vereinbarungen mit der ELK auch heute noch gelten …

Gruß
BW

Nein, es liegt daran, dass entsprechende Grundsätze aus der WRV (11. August 1919) übernommen wurden. Vgl. auch Art. 140 GG. Da muss man den Adolf nicht bemühen.

so? Das Reichskonkordat gilt nicht mehr? Das wäre mir neu.

Wieso Hitler bemühen, wenn die entsprechenden Regularien aus einer Zeit vor Hitler stammen?

Im Arbeitsrecht?
Wann?

VG
Guido

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