Wundervitamin C

Auf einer Internetseite wird ein Buch von einem gewissen Levy beworben, wo schon auf dem Titel behauptet wird, mit Vitamin C könne man sogar „unheilbare“ Krankheiten heilen.
Im Beitext gibt er an, 1.200 Belege für seine Behauptung zu haben.

Ist diese Art der Werbung zulässig?

Werbelink gelöscht
Pierre MOD

Hallo,

Thomas E. Levy hat genau zwei Bücher verfasst. Beide befassen sich ausschließlich mit „hochdosiertem“ Vitamin C und seiner angeblichen Vorteile. Ansonsten ist der Auto noch nicht wissenschaftlich tätig geworden. Und beide Bücher wurden vom Kopp-Verlag heraus gebracht.

Aber um auf die eigentliche Frage zu antworten. Zumindest gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt es nicht. Man muss sich fragen, ob so ein Buch überhaupt Werbung sein kann, solange nicht darin nicht für bestimmte Produkte geworben wird. Und ansonsten muss man leider konsternieren, dass Unfug in Deutschland nicht per se verboten ist.

Grüße
Pierre

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Das sagt einem eigentlich alles, was man wissen muss.

Gruß,
Steve

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Aber vielleicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
www.gesetze-im-internet.de/uwg_5.html?
Wohl eher nicht, denn der Anbieter wiederholt bei seinem Produkt ja nicht die Behauptung von Levy. Eine raffinierte Art der Werbung und Verbrauchertäuschung!
Aber wohl nicht zu verhindern.