Hi…
Mein Sohn (6 Klasse Gymnasium) bat seine Politiklehrerin um Auskunft über die Zusammensetzung seiner Politiknote. Diese sagte ihm, es sei so richtig, das Fach sei ein überwiegend mündliches Fach und da er im mündlichen nicht gut sei, sei die 4 auf dem Zeugnis gerechtfertigt.
(Dazu muss ich sagen, dass in der Klasse ein Test geschrieben wurde, in welchem der Junge eine 2- erhielt und für das Führen des Heftes bekam er von der Lehrerin eine 3+)
Da ich dem Jungen gesagt hatte, dass er die Lehrerin bei einer solchen Aussage um einen Unterredungstermin mit seinen Eltern bitten solle, tat er dies auch.
Die Antwort der Lehrerin war lapidar: "Sag deinen Eltern, sie können im März zum Elternsprechtag kommen."
Nun meine Frage: Kann sie mir als Erziehungsberechtigten überhaupt eine Unterredung verwehren???
Was kann man überhaupt in einem solchen Fall machen, wenn die Lehrerin der Meinung ist, der Junge sei mündlich schlecht, das jedoch nicht in das allgemeine Bild des Schülers passt???
Muss man alles hinnehmen, was Lehrer sagen und tun. Und wie überprüfe ich, ob die Note tatsächlich gerechtfertigt ist und nicht nur die Nase meines Sohnes der Lehrerin nicht passt???
Bye, Kurt