Wunsch nach Gespräch mit Lehrer

Hi…

Mein Sohn (6 Klasse Gymnasium) bat seine Politiklehrerin um Auskunft über die Zusammensetzung seiner Politiknote. Diese sagte ihm, es sei so richtig, das Fach sei ein überwiegend mündliches Fach und da er im mündlichen nicht gut sei, sei die 4 auf dem Zeugnis gerechtfertigt.

(Dazu muss ich sagen, dass in der Klasse ein Test geschrieben wurde, in welchem der Junge eine 2- erhielt und für das Führen des Heftes bekam er von der Lehrerin eine 3+)

Da ich dem Jungen gesagt hatte, dass er die Lehrerin bei einer solchen Aussage um einen Unterredungstermin mit seinen Eltern bitten solle, tat er dies auch.

Die Antwort der Lehrerin war lapidar: "Sag deinen Eltern, sie können im März zum Elternsprechtag kommen."

Nun meine Frage: Kann sie mir als Erziehungsberechtigten überhaupt eine Unterredung verwehren???

Was kann man überhaupt in einem solchen Fall machen, wenn die Lehrerin der Meinung ist, der Junge sei mündlich schlecht, das jedoch nicht in das allgemeine Bild des Schülers passt???

Muss man alles hinnehmen, was Lehrer sagen und tun. Und wie überprüfe ich, ob die Note tatsächlich gerechtfertigt ist und nicht nur die Nase meines Sohnes der Lehrerin nicht passt???

Bye, Kurt

Inhaltlich kann man nichts machen, von wegen
Gutachten und Gegengutachten ueber die Leistung
des Schuelers.

Eine Verweigerung der Unterredung verstoesst gegen
die Fuersorgepflicht des Lehrers, ist ein formaler
Fehler, und kann zuerst beim Schulleiter informell
besprochen, bei mangelndem Erfolg mit einer
Dienstaufischtsbeschwerde beim Direktor ueber den
betreffenden Lehrer zur Folge haben.

Von einer heftigen Reaktion wuerde ich aber absehen,
eher versuchen, selbst auf den Lehrer zuzugehen, weil
eine Eskalation selten dem Schueler nuetzt.

Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen dass die Lehrerin sich bei ihrer mündlichen Note schon etwas gedacht hat und das nicht nur die „Nase zählt“.
Sowohl ein Test als auch das Führen der Mappe zählen zur mündlichen Note, können also nicht als eigenständige schriftliche Note gewertet werden. Wichtiger für die Endnote dürfte aber die Mitarbeit im Unterricht sein, und wenn da auf Schülerseite nichts passiert, ist eine 4 auch bei gutem Test und gutem Heft durchaus gerechtfertigt und üblich.
Wenn dir die Sache so dringend ist dass du nicht bis zum Sprechtag warten willst würde ich die Lehrerin nocheinmal um einen Termin bitten, bin mir sicher dass sie dann zusagt.
Vom Dienstweg über die Schulleitung würde ich abraten. Das schafft für alle Beteiligten mehr Ärger als die Sache es wert ist.

Gruß
J.

[…]
Inhaltlich kann man nichts machen, von wegen
Gutachten und Gegengutachten ueber die Leistung
des Schuelers.

Soweit möchte ich es ja auch nicht kommen lassen

Eine Verweigerung der Unterredung verstoesst gegen
die Fuersorgepflicht des Lehrers, ist ein formaler
Fehler, und kann zuerst beim Schulleiter informell
besprochen, bei mangelndem Erfolg mit einer
Dienstaufischtsbeschwerde beim Direktor ueber den
betreffenden Lehrer zur Folge haben.

Hui…

Von einer heftigen Reaktion wuerde ich aber absehen,
eher versuchen, selbst auf den Lehrer zuzugehen, weil
eine Eskalation selten dem Schueler nuetzt.

Die erste Wut über eine solche Aussage, war es ja auch, welche mich dazu bewogen hat, hier die Frage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Aussage zu stellen.
Dass das Ganze möglicherweise nur harmlos gemeint sein könnte ist mir mittlerweile schon klar.
Ich wollte nur etwas „Munition“ für eine Gespräch mit der Lehrerin haben. Jetzt ist natürlich ersteinmal ein neuer Versuch angesagt, mit der Lehrerin ins Gespräch zu kommen :smile:

Danke jedoch erst einmal…

[…]

Sowohl ein Test als auch das Führen der Mappe zählen zur
mündlichen Note, können also nicht als eigenständige
schriftliche Note gewertet werden. Wichtiger für die Endnote
dürfte aber die Mitarbeit im Unterricht sein, und wenn da auf
Schülerseite nichts passiert, ist eine 4 auch bei gutem Test
und gutem Heft durchaus gerechtfertigt und üblich.

Das ist ja gut und schön, nur habe ich aus meiner Oberstufenzeit noch irgendwie im Gedächtnis, dass mir einer meiner damaligen lehrer sagte, dass ich mich im mündlichen anstrengen solle, weil ich nun in der Oberstufe sei und daher bei der mündlichen Mitarbeit eine „Bringschuld“ hätte. Nur bis zur Oberstufe habe der Lehrer eine „Holschuld“.
Das dieses Argument natürlich nicht dafür dienen kann, alles auf den Lehrer zu schieben ist mir schon klar, nur ist es etwas seltsam, dass ein sonst guter Schüler in diesem Fach gerade mal ausreichend sein sollte :frowning:

Wenn dir die Sache so dringend ist dass du nicht bis zum
Sprechtag warten willst würde ich die Lehrerin nocheinmal um
einen Termin bitten, bin mir sicher dass sie dann zusagt.
Vom Dienstweg über die Schulleitung würde ich abraten. Das
schafft für alle Beteiligten mehr Ärger als die Sache es wert
ist.

Natürlich werde ich nicht z einer Eskalation kommen lassen, um dem Kind das Leben nicht schwer zu machen…

Danke trotzdem…

Bye, Kurt

Hey…

ich bin gerade dabei mich auf mein ABi vorzubereiten. Was die mündliche Note angeht kann der lehrer da sowieso halbwegs machen was er will. Am besten rufen sie die lehrerin mal an(Wenn sie die Nummer nicht haben, müssen sie fragen, wenn der lehrer die Nummer nicht weitergibt im Sekretariat nachfragen) und versuchen zu klären, was denn ihr Junge hätte machen müssen um sagen wir mal eine 2 zu bekommen. Er müsste ja so ungefähr eine 5 oder schlechter haben damit eine 4 gerechtfertigt wäre.
Nicht zuviel kritisieren, denn dann hats der Junge extraschwer und Lehrer können in ihrer Notengebung schon wirklich scheisse bauen.
Einfach mal Fragen zurechtlegen, wie die Note begründet wird.
Sagen wir mal 1/4 Test und 1/4 Heft und 2/4 mündliche mitarbeit.
Somit hätten wir:
2- und 3+ und sagen wir mal 5 = 3,33 also noch eine 3-
Da stimmt doch was nicht…
Wenn der lehrer nicht auf sowas anspringt mal mit dem Klassenlehrer sprechen und sich aufregen.
Viel mehr lässt sich da nicht machen
Bye
Hermann

In BaWÜ gilt:
1:smile:Jeder Lehrer hat eine Sprechstunde pro Woche. Anmelden ist ganz praktisch.
2.) Zu Beginn des Schuljahres hat der Lehrer die PFLICHT, der Klasse zu sagen, wie die Gewichtung der Noten erfolgt (Z.B. KA 1-fach, Test 1/2, mündlich 1/2 Heftführung 1/3).
3.) Wird eine mündliche Note im Unterricht erteilt, so hat der Lehrer dies dem Schüler unverzüglich mitzuteilen. Er hat diese Note mit Datum in seinem Notenheft festzuhalten.
4.) Der Schüler oder einer der Erziehungsberechtigten haben jederzeit das Recht, den Leistungsstand zu erfragen.
Gruß Rupert