Wunsch- und Wahlrecht Rehabilitation

§ 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht

Hallo,

mit meinem Rehabilitationsantrag welcher am gestrigen Tage nach einem Widerspruch genehmigt wurde hatte ich mein Wunsch- und Wahlrecht zur Rehaeinrichtung ausgeübt.

Nunmehr musste ich im Genehmigungsbescheid feststellen, dass die Rentenversicherung
eine anderweitige Klinik ausgewählt hat ohne auf meine gewählte Klinik zu reagieren.

Urspünglich hatte ich mich für die Schön Klink Berchtesgadener Land entschieden,
doch in meinem Bescheid soll ich nun in die Norseeklinik Borkum, womit ich überhaupt
nicht einverstanden bin.

Auch enthielt mein Bescheid keine Begründung warum eine anderweitige Klinik ausgewählt wurde.

Wie kann ich nun erreichen, dass ich doch in meine gewählte Klinik komme und welche Begründung soll ich dann anführen ???

Im entsprechenden Paragraphen ist von „berechtigten Wünschen“ die Rede. Es wird also um die Begründung gehen, warum aus Deiner Sicht eine andere Klinik besser geeignet ist. Die Versicherungen begründen (nach meiner Erfahrung) ihre Entscheidungen nie.
Ich würde Dir empfehlen, Dich an den vdk zu wenden, die dürften am meisten Erfahrung in diesem Bereich haben.

Wie kann ich nun erreichen, dass ich doch in meine gewählte
Klinik komme und welche Begründung soll ich dann anführen ???

Hallo Fragesteller,
ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen. Alles Gute für Deine Reha
Stephan.

Erst mal must Du klären, ob die Schönklinik eine Zulassung für den Kostenträger hat!

§ 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht

Hallo,

mit meinem Rehabilitationsantrag welcher am gestrigen Tage
nach einem Widerspruch genehmigt wurde hatte ich mein Wunsch-
und Wahlrecht zur Rehaeinrichtung ausgeübt.

Nunmehr musste ich im Genehmigungsbescheid feststellen, dass
die Rentenversicherung
eine anderweitige Klinik ausgewählt hat ohne auf meine
gewählte Klinik zu reagieren.

Urspünglich hatte ich mich für die Schön Klink Berchtesgadener
Land entschieden,
doch in meinem Bescheid soll ich nun in die Norseeklinik
Borkum, womit ich überhaupt
nicht einverstanden bin.

Auch enthielt mein Bescheid keine Begründung warum eine
anderweitige Klinik ausgewählt wurde.

Wie kann ich nun erreichen, dass ich doch in meine gewählte
Klinik komme und welche Begründung soll ich dann anführen ???

Guten Abend,

am besten mal bei der Rentenversicherung anrufen und dort nachfragen, ob es einen Grund dafür gibt, dass nicht die Wunschklinik ausgezeichnet wurde. (Evtl. ein fehlender Vertrag für die Klinik.)

Wenn klar ist, dass es einfach übersehen wurde (da arbeiten ja auch nur Menschen) einfach nochmal zwei Zeilen schreiben, ob das geändert werden kann. (Eine Begründung kann z.B. die Entfernung zum Wohnort sein.)

Wenn die Klinik einen entsprechenden Vertrag hat, dann sollte das klappen. Besteht kein Vertrag, oder passt die Indikation nicht, dann gibts bestimmt noch eine andere Klinik, die in Frage kommt.

Clabie

Hallo,

das Thema ist nicht neu. Die Rentenversicherung Bund legt das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht (SGB 9, §9) so aus, dass sie Dir bei erstmal eine Klinik zuweisen. Wenn die Dir dann nicht passt, dass schlagen sie Dir -wieder von ihr vorgegebene- Alternativen vor. Damit soll formal Dir ja die „Wahl“ gelassen werden. Was natürlich totaler Humbug ist.

Ich habe schon viele Patienten in der Kurberatung über diese Hürden geholfen. Man muss einfach von vorneherein wissen, dass das Spiel halt so läuft.

Ich empfehle folgendes VOrgehen:

  1. Antrag stellen mit Angabe der Wunschklinik
  2. Wenn Antrag bewilligt (und andere Klinik wurde vorgegeben) dann Widerspruch
  3. Dann kommt Vorschlag mit Alternativen.
  4. Wieder Widerspruch schreiben
  5. Widerspruch wird abgelehnt.
  6. Mit Sozialgericht drohen. Meist knicken sie jetzt hier ein.
  7. Wenn nicht, wirklich das Sozialgericht kontaktieren. Keine 3 Tage später knicken sie ein.

Vorraussetzung ist natürlich dass die Klinik ordentlich zertifiziert ist.
Hier gibts auch noch gute Infos:
http://www.rehazentrum-bb.de/kontaktseite/wunsch-a-w…

Und was sicher auch interessant ist, ist die Klarstellung vom Bundesgesundheitsministerium:
http://www.rehazentrum-bb.de/images/stories/pdfs/Wah…