Wurde dem Rechtsabbieger in diesem fiktiven Fall, von einem Linksabbieger die Vorfahrt genommen?

Hallo Zusammen,

man stelle sich eine Kreuzung vor, wo zwei Straßen, mit jeweils einem „Vorfahrt gewähren!“-Schild (205), auf eine Vorfahrtsstraße treffen.

Auf einer dieser „Vorfahrt gewähren!“-Straßen steht ein Linksabbieger und wartet, dass der Verkehr, auf der Vorfahrtsstraße, das Abbiegen zulässt.

Auf der gegenüberliegenden Seite (auch „Vorfahrt gewähren!“) fährt jemand an die Kreuzung heran, will (laut Blinker) rechts abbiegen und ist noch ca. 5 bis 10 Meter von der Kreuzung entfernt, als der Linksabbieger losfährt.

Wurde dem Rechtsabbieger in diesem Fall die Vorfahrt genommen?

Ich meine „Nein“, da er beim Beginn des Linksabbiegevorgangs noch nicht (ganz) an der Kreuzung war. Und der Rechtsabbieger darf ja nun nicht, in die vom Linksabbieger versperrte Kreuzung einfahren, oder?

Wie verhält sich das wirklich?

Gruß Oberberger

Hallo,
vielleicht greift hier die Regel
Rechtsabbieger vor Linksabbiger

Gruß Heinz

Hallo,

zunächst gilt Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Der Vorrang ist also erstmal klar. Nun wäre die Frage zu klären, ab wann der Vorrang genommen wurde. Der Begriff entgegenkommende deutet schon darauf hin, dass derjenige noch nicht an der Kante zur Kreuzung angekommen sein muss. Der Linksabbieger muss sich also wohl überlegen, ob er so schnell ist, dass der Rechtsabbieger wegen ihm nicht anhalten, bremsen oder auch nur vom Gas gehen muss. Vorrang oder Vorfahrt ist nicht erst genommen, wenn die Reifen quietschen oder es geknallt hat.
Falls man sich unsicher ist, ist auch § 1 StVO immer eine gute Richtschnur.

Grüße

Vielleicht? - Sorry, aber ich glaube Du hast vielleicht den Kern meiner Frage nicht verstanden!? - Lies mal bitte die Antwort von @ElBuffo; eventuell wird’s dann klarer.

Gruß Oberberger

Und wenn Dir das schon Kopfzerbrechen bereitet, was wäre denn dann an Kreuzung ohne jede Beschilderung.
An allen 4 Einfahrten stehen zeitgleich Fahrzeuge ?
Wer fährt zuerst ? Und wer danach ?

Und das ein Linksabbieger lange warten muss und alle übrigen vorbeilassen muss sollte bekannt sein.
So auch hier. Der Rechtsabbieger oder der Geradeausfahrer hat Vorrang.

Es kommt schlicht auf Tempo und Entfernung an, ob der Linksabbieger vor dem herannahenden anderen Fahrzeug noch einbiegen darf oder nicht.
Wenn er sich noch beim Abbbiegen befindet und der andere ist inzwischen an Kreuzung herangefahren, dann war es zu knapp und er hätte warten müssen.

Das der andere dann trotzdem nicht einfahren darf ist klar. Er darf ja seine Vorfahrt nicht erzwingen.

Nö, so richtiges Kopfzerbrechen nun auch nicht; ich stehe aber jeden Tag, auf dem Weg vom Arbeiten nach Hause (als Linksabbieger), an genau so einer Kreuzung. Ich lasse selbstverständlich immer alle, mir entgegenkommenden Rechtsabbieger passieren; also don’t worry!

Habe das halt irgendwann mal infrage gestellt…

Das wäre in meinem Fall ganz schlecht!!! - Ich stehe am Ende einer Einbahnstraße… :wink:

Gruß Oberberger

Hallo,

Macht nichts. Auch wer von rechts falschrum aus einer Einbahnstraße kommt, hat Vorfahrt, wenn es sonst keine Regelungen gibt. Als Linksabbieger ist man also im Zweifel der Letzte. Vielleicht ändert sich das mal, wenn sich die Bundesbeauftragte für Betroffenheit, Political Correctness und Gedöhns dieses Themas annimmt. Ist ja wohl ein Unding, dass ausgerechnet zu dieser Zeit rechts vor links gilt :sunglasses:

Grüße

Dann zählt Penislänge. Aber Vorsicht, die VW-Schummelaffäre hat inzwischen auch Porsche erreicht. Die im Prospekt angegebenen Werte stimmen nicht mit den realen Längen überein. :hushed:

Grüße

Macht nichts. Auch wer von rechts falschrum in eine Einbahnstraße einfährt, wenn sie denn breit genug sein sollte (dort stehe ich ja schon!), hat Vorfahrt, …

So wir ein Schuh draus! :wink:

Gruß Oberberger

den Kern der Frage habe ich sehr wohl verstanden und meine Antwort ist richtig.

Gruß Heinz

Ich glaube nicht, denn aus meiner ursprünglichen Frage geht eigentlich hervor, dass mir die Regel

schon bekannt sein dürfte! >> Sonst würde ich ja ständig Unfälle verursachen… :wink:

Es ging hier eher um deren Auslegung, in einem speziellen, von mir geschilderten Fall!

Gruß Oberberger

Im Prinzip doch einfach:

Der entgegenkommende Rechtsabbiger hat Vorfahrt. Wenn man vor ihm auf die Kreuzung fährt, dann darf man das nur, wenn dieser so weit entfernt ist, dass er nicht behindert oder gar gefährdet wird.

Musste der Rechtsabbieger bremsen (oder auch nur stärker als sonst nötig vom Gas gehen), dann hat man ihm die Vorfahrt genommen.
Wenn man darauf spekuliert, dass der Rechtsabbieger sich auch selber erst ein Bild von der Lage auf der Kreuzung machen muss, dann spekuliert man vergebens. Vorfahrt vererbt sich nicht. Ich darf nicht darauf vertrauen, dass A langsamer wird, um einem (reellen oder fiktiven) B die Vorfahrt zu gewähren, um dann selber vor A zu fahren.

Wenn s (fast) knallt, hat man ihm die Vorfahrt genommen