Hallo Zusammen,
man stelle sich eine Kreuzung vor, wo zwei Straßen, mit jeweils einem „Vorfahrt gewähren!“-Schild (205), auf eine Vorfahrtsstraße treffen.
Auf einer dieser „Vorfahrt gewähren!“-Straßen steht ein Linksabbieger und wartet, dass der Verkehr, auf der Vorfahrtsstraße, das Abbiegen zulässt.
Auf der gegenüberliegenden Seite (auch „Vorfahrt gewähren!“) fährt jemand an die Kreuzung heran, will (laut Blinker) rechts abbiegen und ist noch ca. 5 bis 10 Meter von der Kreuzung entfernt, als der Linksabbieger losfährt.
Wurde dem Rechtsabbieger in diesem Fall die Vorfahrt genommen?
Ich meine „Nein“, da er beim Beginn des Linksabbiegevorgangs noch nicht (ganz) an der Kreuzung war. Und der Rechtsabbieger darf ja nun nicht, in die vom Linksabbieger versperrte Kreuzung einfahren, oder?
Wie verhält sich das wirklich?
Gruß Oberberger