Wurde geblitzt, Wie reagire ich?

Geblitzt, Beweismitteln fahrerfoto unvollsändig es wird ferlangt nach angaben zu person. Wie reagire ich richtig in dem fall? um möglichst nich bestraft zu werden.

Hallo mv-sieg,

ich würde da heutzutage keine Spielchen mehr versuchen, denn auch die Polizei verfügt über sehr gute Technik, um ein Foto genauer zu analysieren.

Soll heißen:

Verantwortlich für eine Geschwindigkeitsübertretung ist in Deutschland einzig und allein der Fahrer. Das ist in anderen Ländern nicht so. In Österreich und Italien z.Bsp. kann auch der Halter des erwischten Fahrzeuges zur Kasse gebeten werden, wenn er den Fahrer nicht benennt. D.h. in Deutschland muss man den Fahrer auf dem Foto ermitteln.

Wenn Sie sagen das Foto ist „unvollständig“, soll das wahrscheinlich heißen, der Fahrer ist nicht zweifelsfrei erkennbar?! Dann können Sie sich folgendes überlegen:

Sie sollten auf jeden Fall den Anhörungsbogen ausfüllen und Ihre Halterverantwortlichkeit bestätigen. Schicken Sie den Bogen nicht innerhalb der Frist zurück und bezahlen auch nicht das angebotene Verwarngeld oder Bußgeld, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Dagegen könnten Sie dann nurmehr gerichtlich vorgehen.

Wenn Sie aber reagieren und in der Anhörung schreiben, dass Sie selbst nicht der Fahrer auf dem Foto sind, wird die Polizei das ggf. persönlich bei Ihnen zuhause überprüfen!

Sind Sie nicht zuhause oder verweigern sich dem Besuch der Polizei, kann diese, je nach Höhe des festgesetzten Bußgeldes, eine forensische Beweiserhebung, d.h. eine Laboruntersuchung des Fotomaterials veranlassen. Die Kosten dafür tragen bei erfolgreichem Nachweis auch Sie!

Und selbst wenn Sie dabei immer noch nicht aufkippen, kann Ihnen, als Halter, die Verkehrsbehörde das ständige Führen eines Fahrtenbuches auferlegen, was sehr lästig sein kann, wenn Sie viel fahren.

Unterm Strich würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich das o.a. Risiko und den juristischen Aufwand auf mich nehmen würde, aber Sie können sich selbstverständlich mit einem Rechtsanwalt beraten.

Aber wie wär´s denn in Zukunft einfach mal mit der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das kostet nichts, macht keine Mühe und erspart ne Menge Ärger!

Viel Erfolg,

dr.zimmerman.

Geblitzt, Beweismitteln fahrerfoto unvollsändig es wird
ferlangt nach angaben zu person. Wie reagire ich richtig in
dem fall? um möglichst nich bestraft zu werden.

Hallo Herr dr.Zimmerman

Ich bedanke mich für ihren raat,
die höhe der strafe solte nich wirklich, so viel wert seien um diesen ganzen erger mit zu machen.

MFG mv-sieg

Hallo mv-sieg,

wie schnell sind Sie denn gemessen worden (innerhalb/außerhalb der Ortschaft, Polizei oder Starenkasten, Lkw/Pkw)?

Dann kann ich Ihnen ungefähr sagen, was da auf Sie zukommen könnte.

M.f.G., dr.zimmerman.

Hallo dr.zimmerman

die mesung erfolgte innerhalb geschloßener Ortschaft.
Mit einem Lkw, (mobile Radar/lesergerät)die gemessene Geschwindigkeit 72 Km/h abzüglich toleranz, 19 Km/h zuschnell.

M.F.G. mv-sieg

Hallo mv-sieg,

also:

19km/h vorwerfbare Geschwindigkeitsübertretung (= nach Abzug der Toleranz von 3km/h) mit einem Lkw i.g.O. (nicht bei Gefahrgut!) machen i.d.R.

80,- € Bußgeld

  • 25,- - 30,- € Verwaltungsgebühr
    = 105,- - 110,- € gesamt

  • 1 Punkt in Flensburg

(vorbehaltlich fehlender Vorbelastungen/Tatmehrheiten etc., Stand: 01.04.2013)

Bei Gefahrguttransporten wirds deutlich teurer!

Beste Grüße,

dr.zimmerman.