Wurzelbehandlung enorme Kosten

Guten Morgen,
kann es sein, dass ein Zahnarzt für einen unteren Backenzahn, für eine dringende Wurzelbehandlung 400 € verlangen kann? Was machen diejenigen die Arbeitslos und Krank sind?
Danke schonmal für die Rückmeldungen.
Gruß Marion

Hallo,
wenn die Krankenkasse als Leistungsträger ausscheidet, also der Zahn nicht mehr erhaltungswürdig ist, muss der Patient, wenn er eine solche Behandlung wünscht, selbst zahlen und es ist tatsächlich so, dass dann Kosten bis zu 500,00 € anfallen können.
Bei Privatbehandlungen gibt es keine Härtefälle, höchstens Kulanz.
Hier ist ein ausführlicher Artikel zum Thema Wurzelbehandlung - https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/koerper/zahn/zahnwurzelbehandlung-1071082
Gruss
Czauderna

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Ich vermute mal, den Zahn auf Kassenkosten ziehen zu lassen. (Wenn nicht erhaltungswürdig.)

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das ist wohl die schlechteste Idee

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Hallo,
warum ? - Wenn der nichterhaltungswürdige Zahn ein Backenzahn ist, wäre das tatsächlich eine Alternative, wenn man keine Privatbehandlung haben will oder es sich eben finanziell auch nicht erlauben kann.
Bei einem Zahn im sichtbaren Bereich sieht es dann ggf. anders aus.
Gruss
Czauderna

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Ein fehlender Molar hat einen Gegenzahn auf der gegenüberliegenden Seite des Gebisses und wenn der keinen Bissdruck bekommt wächst er oder schiebt er sich aus dem Knochen heraus (Elongation).

Ich meine zu erinnern, dass ein Zahn, dessen Behandlung eine geschlossene Zahnreihe erhalten würde durchaus auch als erhaltungswürdig gilt ebenso wie das Verhindern der Verkürzung einer Zahnreihe.
Also eigentlich alle Zähne in einem ansonsten vollständigen Gebiss und dann nicht, wenn in der Zahnreihe schon andere Zähne fehlen. Schon aus dem Grunde sollte man gar nicht damit anfangen, Lücken hinzunehmen.

Ich habe das auch am eigenen Leib überprüft, es wurde die Wurzelbehandlung übernommen und ich musste nur irgendeinen Sonderschnickschnack, glaube den Einsatz einer besonderen Sehhilfe so eine Art Mikroskop zahlen mit dem der Arzt sehr genau in den Kanal schauen konnte um Seitenverästelungen auch zu erkennen. Wenn ich das korrekt erinnere.

https://www.kzbv.de/wann-ist-eine-wurzelbehandlung-erforderlich.85.de.html

" Was übernimmt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen (Molaren) ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel nur angezeigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelkanalbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Manchmal kann daher eine Wurzelkanalbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes gewünscht wird. Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen."

Den Dialog mit der Kasse und vor allem der Ärztin suchen und sich für sich selber einsetzen statt gleich aufzugeben und sich Zähne ziehen zu lassen!

Hallo,
ich stimme dem Beitrag von @987 zu, will aber betonen, dass es der oder die Behandler sind, die entscheiden, ob ein Zahn im Backenzahnbereich erhaltungswürdig ist, sie demnach die mit der Kasse abrechnen können, oder eben nicht und dann die Versicherten als Privatbehandlung auch entsprechend zur Kasse gebeten werden. Haben die Behandler selbst Zweifel, dann kann über die Kasse eine Begutachtung eingeleitet werden. Die Kosten der Begutachtung übernimmt (meines Wissens und Erinnerung nach) die Kasse.
Gruss
Czauderna

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