YouTube-Musik

Hallo,
sehe ich das richtig: das Herunterladen von Musik über den FreeYouTube Konverter ist kostenfrei?
(Entschuldigt, wenn die Frage banal ist).
Mit Dank im voraus und freundlichen Grüßen
Günter

Ja, aber wie überall sonst auch gelten Urheberrechtsbestimmungen. Wenn du damit ein Lied runterlädst, das nicht frei von Copyright ist, begehst du eine Straftat.
Lieder auf Youtube, die frei verfügbar sind, enthalten in der Regel auch einen Link im Video wo man das Lied runterladen kann.

Hallo,
die heruntergeladenen Lieder will ich nur privaten Videos unterlegen. Meine Frage ist, ob allein das Herunterladen zum Problem wird. Wie soll ich prüfen, ob da ein Copyright besteht.
Gruß Günter

Hallo Günther,

„Copyright“ gibt es in D nicht, wir haben Urherberrecht/Urheberschaft: Die besteht immer :wink:

Gruß

Florian

Hallo, Florian,
bleibt für mich die Frage, wieso so viele Interpreten angesichts möglicher Konsequenzen die (fremden) Titel zum Herunterladen ins Netz stellen?
Gruß Günter

Hallo Günther,

bleibt für mich die Frage, wieso so viele Interpreten
angesichts möglicher Konsequenzen die (fremden) Titel zum
Herunterladen ins Netz stellen?

Ich verstehe die Frage nicht wirklich!

Ich kenne keinen (!!!) Interpreten (aus D), der fremde Werke zum unendgeldlichen Herunterladen ins Netz stellt. Eine Ausnahme bilden Werke, deren Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist, oder evtl. Werke aus dem CC-Sektor (aber dort sind es -zumindest die wenigen die ich kenne- keine fremden Werke).

Und: Nur weil es viele Leute machen ist es nicht juristisch OK/nicht OK :wink:

Das Faktum bleibt: Das Urheberrecht ist in D unveräußerlich! Bitte nicht mit eingeräumten Nutzungsrechten verwechseln.

Gruß

Florian

Hallo, Florian,
dann habe ich mich mißverständlich ausgedrückt: wenn ich „Seeman laß das …“ aufrufe, erscheinen x Videos mit diesem Titel (von unterschiedlichsten Interpreten); die kann ich doch herunterladen - und dann. Meine Frage ist, darf ich diese für den privaten Gebrauch nutzen, oder ist schon das Herunterladen ein Delikt.
Gruß Günter

Hallo Günter,

eine sehr interessante Frage! Da Youtube das nicht von Haus aus bietet und evtl. in seinen AGB auch nicht erlaubt (weiß ich gerade nicht, muss ich mal nachlesen), ist das für mich „konkludentes Handeln“ und würde heißen: Nein nicht erlaubt.

Die Juristen sind da (scheinbar) uneins, aber die meisten Postulate (die ich gehört oder gelesen habe) gehen in die Richtung, dass es keine Konsequenzen hat!

Gruß

Florian

Hallo, Florian, danke!
Möglicherweise bin ich übersensibilisiert, aber mir sind Meldungen im Gedächtnis, dass Leute mit massiven Geldforderungen konfrontiert worden sind, allein deshalb, weil sie Musik herunter geladen haben; mir ist nicht erinnerlich, ob es dann auch um die Verwertung ging.
Vielleicht höre ich nochmal von Dir.
Gruß Günter

Hallo,

das ganze ist zwar KOSTENLOS, aber damit auf keinen Fall legal. Ob du deswegen Probleme bekommst ist aber eine ganz andere Frage.

LG
Björn