Z 206 in Verbindung mit Z 299 Grenzmarkierung

Hallo,
an einem Straßenrand steht nach einer Einmündung das VKZ 206 ( Eingeschränktes Halteverbot). Unmittelbar auf Zeichenhöhe wurde das VKZ 299 ( Grenzmarkierung) auf der rechten Fahrbahnkante aufgetragen. ( Länge ca. 30 Meter).
Da hier beide VKZ in Verbindung stehen , gilt hier das Eingeschränkte Halteverbot " nur " bis zum Ende der Markierung ?

VZ 286 gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Zeichen 299 verlängern oder verkürzen vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote. D.h., dass z.B. der 15-m-Bereich einer Bushaltestelle oder der 5-m-Bereich an Kurven/Einmündungen, also Regelungen aus § 12 StVO, erweitert werden.
Die Kombination VZ 286 und Z 299 ist nach Verwaltungsvorschrift zur StVO eigentlich nicht möglich.
Im Zweifel würde ich davon ausgehen, dass das Haltverbot bis zur nächsten Einmündung gilt.

Hallo,

an einem Straßenrand steht nach einer Einmündung das VKZ 206 (Eingeschränktes Halteverbot). Unmittelbar auf Zeichenhöhe wurde das VKZ 299 ( Grenzmarkierung) auf der rechten

Fahrbahnkante aufgetragen. ( Länge ca. 30 Meter).
Da hier beide VKZ in Verbindung stehen , gilt hier das
Eingeschränkte Halteverbot " nur " bis zum Ende der Markierung
?

Die Frage lässt sich nach der Beschreibung nicht eindeutig beantworten.
Hier ist ein Foto notwendig, da man feststellen muss, ob Verkehrszeichen und Grenzmarkierung tatsächlich zusammen gehören.
Mein Rat: Anfrage bei der zuständigen Verkehrsbehörde.

Hallo,

ich glaube Sie meinen das Vkz 286 anstatt 206 (Stoppzeichen achteckig).
Zur Erklärung: Zeichen 286 erlaubt das Halten bis zu 3 min, zum Ein- und Austeigen sowie das Be- und entladen.

Das Vkz 299 besagt, im markierten Bereich darf ich weder Halten noch Parken. Sie verkürzen bzw. verlängern das vorgeschriebene Halt- oder Parkverbot.
Vkz 286 gilt hier bis zum Ende der Markierung, wäre die Markierung nicht vorhanden, würde das Vkz 286 bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gelten.

Hallo,

Kurz Vorweg:
das Zeichen eingeschränktes Halteverbot hat die Nummer 286, 206 ist das Stopschild (Halt! Vorfahrt gewähren)…bestimmt nur vertippt… :wink:

Die Grenzmarkierung ist eine Verkürzung oder Verlängerung von bestehenden, idR. nicht mit Haltverbotschildern 286 oder 383 markierten Haltverboten.
(z.B. an Haltestellen 15m vor und nach dem Haltestellenschild oder im 5m Bereich der Scheitelpunkte an Kreuzungen oder Einmündungen)
Wenn trotzdem ein Haltverbotschild vorhanden sein sollte, dürfte das somit keine Anfangs- und Endpfeile tragen und daraus folgt, dass dann die Grenzmarkierung die Länge dieses Haltverbotes angibt.
MfG
M.H.