Ja! Die Behörden einzuschalten ist aus Verbrauchersicht eine gute Chance gehört zu werden!
Ich persönlich würde es eher direkt mit’m Versicherer versuchen…
Viel Erfolg!!!
Ja! Die Behörden einzuschalten ist aus Verbrauchersicht eine gute Chance gehört zu werden!
Ich persönlich würde es eher direkt mit’m Versicherer versuchen…
Viel Erfolg!!!
Hallo Thomas,
der Bausparvertrag besteht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, immer zu 50% aus Eigenkapital und 50% Darlehen. Die Bewertungszahl, die aus einem internen System der Bausparkasse kommt, zeigt an wann der Vertrag zuteilungsreif ist. Vereinfacht gesagt ergibt sich die Bewertungszahl aus Zeit mal Geld.
Die komplette Summe anzusparen ist, auch wenn es aufgrund des lukrativen Zinssatzes schön ist, nicht im Sinne des Vertrages
LG
Michael
Bitte in den Bedingungen nachlesen. Normalerweise hast Du Recht.
Lieber Thomas,
ob Du hier etwas unternimmst ist natürlich Deine ureigenste Entscheidung.
Aber denk mal darüber nach: wenn Du es so akzeptierst und lediglich bei Freunden und Bekannten (oder hier im Forum) um Rat fragst anstelle etwas Konkretes (wie bzw. Auskunft bei der Verbrauchenzentrale bzw. bei einem Rechtsanwalt, da Du ja Rechtsschutz hast) zu unternehmen, dann hat die Bausparkasse ja genau das erreicht was Dir vordergründig nicht gefällt.
Wenn Du der Meinung bist, dass das Verhalten Anderer nicht passt, dann schimpf nicht drüber, sondern unternimm etwas dagegen…
Gruss
Walter
Hallo Thomas,
Kann hierzu nur sagen, das die Bhw BSK die Binuszahlung momentan nicht eingerechnet.
Allerdings muss man auch die Bausparkasse verstehen, da diese Bausparkassen eben Bausparkassen sind und keine Sparkassen und es unfair ist, wenn wegen dem Wohl einiger weniger alle anderen im Kollektiv leiden müssten.
Lg aus Waging
stefan
Hallo Thomas,
ich würde tatsächlich die Verbraucherzentrale hinzuziehen und deren Antwort an die Bausparkasse weiterleiten. Dann erst werden die wohl in Ihrem Sinne reagieren. So lange ist der Versuch, den eigenen Willen durchzusetzen, für die Herrschaften vorrangig. Der Hinweis, dass Sie als guter Kunde den letzten BSV dort abgeschlossen haben, sollte auch nachdenklich stimmen. Was sagt denn der betreuende Mitarbeiter dazu? Viel Erfolg und einen schönen Tag wünscht
S. Melle-Rönn
Hallo Thomas,
konkret kann ich Dir Deine Frage auch nicht beantworten, weil ich die Tarifbedingungen von Wüstenrot nicht kenne.
Aber wenn es mir so passiert wäre, wie von Dir beschrieben, hätte ich auch mich gewehrt!!
Viel Erfolg!!!
Gruß
Jörg
Danke schön. Da gibt es also schon eine Einschätzung der Verbraucherzentrale, die die Praxis der vorzeitigen Zurechnung der Abschlussbonuszahlung zur Bausparsumme als „fraglich“ einstuft.
Aber was mache ich damit? Vermutlich werde ich noch einen 2. Widerspruch einlegen unter Berufung auf die Verbraucherschutzeinstufung. Mal sehen, was passiert.
Hallo,
warum werde ich nur immer als Experte ausgewählt, obwohl ich nur Interessierter bin?
Die Zinsen gehören auf jeden Fall zur Bausparsumme, ob auch der Bonus ist wohl strittig. Wenn die AGB keine klare Aussage darüber treffen, wird das wohl nur das Gericht entscheiden können.
Die Vorgehensweise der Bausparkassen ist leider derzeit üblich, wenn auch nicht immer korrekt.
Bis zu 4% Zinsen gibt es leider moemntan nirgends und die sind auch auf dem Kapitalmarkt für die Bausparkassen kaum zu erwirtschaften, sprich die Kasse macht Verlust. Deswegen will man die Kunden schnell loswerden.
Einzige Möglichkeit ist wohl momentan, die Einzahlungen zu stoppen, bevor mit Zinsen und Bonus die Bausparsumme erreicht wird.
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article11987…
Viele Grüße
vom Sparer
Hallo,
die Bausparkassen versuchen momentan mit allen Mitteln Kunden mit „teuren“ Altverträgen loszuwerden. Dieses Vorgehen ist teilweise ziemlich dreist. Auch die Vertraucherzentrale rät allen betroffenen Kunden genau die ABB (allgemeine Bausparbedingungen) von damals zu prüfen. Einen noch nicht bezahlten Bonus mit einzurechnen und somit einen Grund haben den Kunden loszuwerden, halte ich für höchst Zweifelhaft. Informieren Sie sich evtl. bei der Vertraucherzentrale in Ihrer Nähe, welche Möglichkeiten Ihnen noch offen stehen bevor Sie die Kündigung akzeptieren.
Viele Grüße.
Ich kann Ihnen nur zustimmen, hier ein aktuelle Stellungnahme der Verbaucherzentrale Sachsen vom 10.09.2013:
Bausparkassen ziehen gegen reine Sparverträge alle Register
Verbraucherzentrale: Nicht alle Argumente Erfolg versprechend
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen häufen sich Nachfragen von verunsicherten Bausparern. Einige Bausparkassen wollen nicht mehr hinnehmen, dass alte, gut verzinste Bausparverträge nur als Geldanlage genutzt werden. Mit verschiedenen Argumenten versuchen sie, sich von diesen langjährigen Kunden zu trennen. Doch nicht jede Vorgehensweise der Bausparkassen scheint rechtlich begründet zu sein. Betroffene können die Situation in ihrem speziellen Fall von der Verbraucherzentrale Sachsen prüfen und ihre Chance auf Vertragsfortführung ausloten lassen.
Vereinbarte Treueprämien bzw. Boni werden aktuell von einigen Unternehmen nicht erst zum Vertragsende, sondern nun schon früher dem Vertragsguthaben zugerechnet, so dass der Bausparer zeitiger die vereinbarte Bausparsumme erreicht. Ist dieser Zustand erlangt, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. „Ob die Bausparkasse aber mit dem vertraglich vereinbarten Bonus so umgehen kann, ist fraglich – zumindest wenn sich dies nicht eindeutig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt und anderen Aussagen der Bausparkasse widerspricht“, sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
In einer anderen Variante rechnen die Bausparkassen die Treueprämie bzw. den Bonus nicht dem Guthaben zu, aber sie wollen diese Beträge auch nicht mehr auszahlen, sobald die Bausparsumme mit den Regelsparbeträgen erreicht wurde. „Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht noch zweifelhafter“, sagt Heyer. Entscheidungen der zuständigen außergerichtlichen Schlichtungsstellen oder von Gerichten sind in diesen speziellen Fragen noch nicht bekannt.
Verbraucher, die um die Bedeutung des Erreichens der Bausparsumme
mit Sparbeiträgen Bescheid wissen, haben in den letzten Jahren ihre Einzahlungen gedrosselt. Mitunter wurden über einen längeren Zeitraum gar keine Raten mehr geleistet. Eine Verpflichtung des Bausparers zur Zahlung des Regelsparbeitrages besteht nämlich nicht. „Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG (Potsdam) widmet sich nun in einer offensichtlich gezielten Aktion dieser Gruppe von Bausparern“ weiß Heyer. Es ergeht die Aufforderung, die Regelsparbeiträge für die vergangenen 12 Monate - das sind oft zwischen 400 und 800 Euro - innerhalb weniger Wochen nachzuzahlen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wird ebenfalls die Kündigung angedroht. Auch bei dieser Vorgehensweise berufen sich die Bausparkassen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Klausel bereits bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart war ", sagt Heyer.
Hallo Thomas,
was haben Sie weiter unternommen ?
Handelt sich es um den Tarif Ideal von Wüstenrot ?
Gruß
Lieber Justus115 liebe unterstützende Forenmitglieder, nach 3 Einsprüchen bei der Wüstenrot habe ich es nun aufgegeben. Ohne Klage hat man da meines Erachtens keine Chance. Bei mir handelt es sich um nur noch eine marginale Laufzeit, weswegen die Kosten für die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung die noch zu erwartenden Zinsen des Vertrages nicht `reingespielt hätten. Grundsätzlich finde ich es schade, wie mit Alt-Kunden bei der Wüstenrot umgegangen wird. Ich habe es als Hohn erlebt, dass mir gleich eine neue Anlageoption vorgeschlagen wurde.
Was ich jedoch gemacht habe: Ich habe nicht das vorformulierte Auszahlungsformular der WRB zur AUszahlung genutzt, sondern eigenständig den Widerspruch aufrechterhalten und dennoch die Auszahlung des Geldes auf mein Konto eingefordert - jedoch nur, um nicht mein Geld zinslos für die Wüstenrot Bausparkasse arbeiten zu lassen. Ich habe in meinem Schreiben explizit den Widerspruch aufrechterhalten und durch die Auszahlungsaufforderung schriftlich vermerkt „keine Rechtspflicht anerkannt“. Auf diese Weise besteht m.E. die Möglichkeit Nachforderungen zu stellen, falls die Verbraucherzentralen oder ein Kunde der Wünstenrot vor Gericht Recht gesprochen bekommt. Kann ich nur empfehlen. Inwieweit dies etwas bringt, wird sich noch zeigen. Ich wollte mich aber noch nicht in letzter Instanz geschlagen geben… und ich hoffe, dass es mir andere verärgerte Kunden gleich tun… DANKE für die vielen konstruktiven und hilfreichen Anmerkungen. Thomas