Zählt eine vereinbarte Bonuszahlung in die eigentliche Bausparsumme?

Sehr geehrte Forummitglieder, Bausparinteressierte, -betroffene und -experten,

ich frage mich, ob mein (alter) Bausparvertrag von 1997 von der Wüstenrot Bausparkasse eigeninitiativ gekündigt werden darf.

Ich weiß, dass es entsprechende Rechtsprechungen gibt und dass dies möglich ist, wenn die Bausparsumme voll angespart ist.

Bei meinem (seit längerem zuteilungsreifen) Bausparvertrag ist aktuell die volle Bausparsumme noch nicht angespart, aber die volle Ansparung wird vermutlich bereits durch die Zinsen im nächsten oder übernächsten Jahr erfolgen. Diese Zeit und die damit einhergehenden Zinsen würde ich jedoch noch gerne mitnehmen, da der Bausparvertrag gute Konditionen hat und ich den Empfehlungen im Internet gefolgt bin, mich nicht durch die Wüstenrot Bausparkasse zum Kündigen nötigen zu lassen. Sie hat es nämlich versucht.

Wüstenrot scheint daran interessiert zu sein, möglichst viele von den alten Verträgen mit den guten Konditionen zu kündigen oder umzuverlagern, so dass sie die guten Konditionen nicht mehr finanzieren müssen, schließlich haben sich die Zeit auf den Finazmärkten geändert. Aber das ist meine private Meinung und dazu wurde im Netz schon viel geschrieben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Die Wüstenrot kündigt mir aktuell den Vertrag, da laut deren Berechnung der aktuellen Bausparsumme die Bausparsumme voll angespart sei. Die Wüstenrot kommt darauf, da sie zusätulich zu den verbuchten Zinsen auch die übbige Bonuszahlung, die für die Nicht-Inanspruchnahme des Kredits vereinbart ist, in die Bausparsumme mit einrechnet.

Meines Erachtens darf die einmalig vereinbarte Bonuszahlung nicht in die Bausparsumme mit eingerechnet werden, da sie erst nach der vollen Ansparung des Vertrags fällig wird.

Die Wüstenrot Bausparkasse formuliert jedoch hierzu in ihrem Schreiben auf meinen Widerspruch gegen die Kündigung: "…durch den Anspruch auf den Bonus ist die Übersparung erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Kapitalisierung (O-Ton der schriftlichen Rückantwort).

Diese Reaktion empfand ich als frech und ignorant. Sie entspricht nicht meinem Verständnis vom geltenden Recht. Deswegen bin ich gespannt auf ähnliche Erfahrungen und vor allem auf eine fundierte Antwort auf meine Frage.

Das dürfte auch andere Bausparer in meiner SItuation betreffen. Ggf. wende ich mich auch noch an Verbraucherzentralen und Verbraucherschutz-Sendungen (z.B. WISO).

Hallo Thomas,

die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Es ist eine juristische Frage, und die müsste Ihnen ein Rechtsanwalt beantworten.

Grüße Georg Pütz

warum nicht zu einer anderen Bausparkasse wechseln und bei Wüstentot weg…??

verstehen kann ich die Vorgehensweise auch nicht aber ändern kann man nichts…

viel Erfolg!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann

Thomas Wolter
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Hallo Thomas,

grundsätzlich bin ich Ihrer Meinung, dass der Bonus noch nicht mit eingerechnet werden kann wenn er tatsächlich erst bei der Endabrechnung/Auflösung des Bausparkontos gutgeschrieben wird.

Unter diesem Aspekt sehe ich wie Sie die „Luft“ zwischen derzeitigem Guthaben und Bausparsumme, die Sie gerne nutzen möchten um den Vertrag noch 1-2 Jahre fortzusetzen.

Sie können der Antwort der Wüstenrot durchaus noch einmal widersprechen und dieses Argument vorbringen, vielleicht bringt es etwas.

Viele Bausparkassen kündigen allerdings auch Verträge (und haben dafür auch rechtlichen „Segen“), bei denen aufgrund des hohen Guthabens (nahe an der Bausparsumme) faktisch kein Darlehensanspruch mehr besteht, weil sich dieser Darlehensanspruch bedingungsgemäß aus einer Differenz zwischen Guthaben und Bausparsumme ergibt.

Ist dies bei Ihrem Vertrag der Fall, dann wird die Wüstenrot sich hierauf berufen und argumentieren, dass ein Minimalbetrag von einigen hundert Euro nicht mehr als Darlehensanspruch angesehen werden kann.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Herzliche Grüße
marandsan

Lieber Thomas,
prüfe als Erstes, was dazu in den „Allgemeinen Bausparbedingungen“ zu Deinem Tarif genau geregelt ist. Wenn Du diese Bedingungen nicht mehr hast, dann von Wüstenroth anfordern.
Das mit dem Verbraucherschutz ist doch schon mal eine gute Idee, denn hier im Forum kannst Du keine Rechtsberatung erwarten.

Gruss
Walter

Hallo Thomas,

deine Anfrage ist ein kniffliger Fall, bei dem es sehr stark um die Sichtweise und Auslegung des „Kleingedruckten“ geht.

Zunächst empfehle ich dir, die ABB - allgemeine Bedingungen für Bausparverträge - genau zu lesen. Evtl. fndest du hier einen Hinweis auf die Anrechnung eines Bonus zum kapitalisierten (gutgeschriebenen) Guthaben auf deinem Bausparvertrag.

Generell ist es aber so, dass nur das tatsächlich vorhandene Kapital (also deine Einzahlungen + kapitalisierte Zinsen und Bonus) das Bausparguthaben bilden und somit zur Erreichung der Bausparsumme angerechnet werden darf.

Du kannst gegenüber Wüstenrot das Thema ja mal umdrehen: Das „normale“ Ziel eines Bausparvertrages ist die Erreichung der Zuteilung. Hierzu muss ein bestimmter %-Satz der Bausparsumme angespart werden. Nehmen wir mal an 40%. Du kannst Wüstenrot ja mal fragen, ob sie bei der Erreichung des sogenannten Mindestguthabens ebenfalls den (noch nicht kapitalisierten) Bonus mit anrechnen, sodass es je nach Höhe des Bonus reichen müsste, wenn in diesem Beispiel 38% „tatsächliches“ Guthaben angespart ist. Das Wüstenrot so rechnet, kann ich mir kaum vorstellen. Also dürfen sie in deinem Fall den noch nicht kapitalisierten Bonus auch nicht fiktiv dem tatsächlichen Guthaben hinzu rechnen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Viel Erfolg und viele Grüße

DonCavalio

Hallo Thomas,
ob ein Bausparvertrag zuteilungsfähig ist richtet sich nach der Bewertungszahl. Die aktuelle Bewertungszahl Deines Vertrages findest Du im Jahreskontoauszug. Ab welcher Bewertungszahl zugeteilt wird, steht im Bausparkassenheft welches i.d.R. vierteljährlich dir zugeschickt wird. Die angesprochene Bonuszahlung wurde beim Abschluß wohl vereinbart, für den Fall, dass auf das Darlehn verzichtet wird.
Natürlich wird diese Bonusleistung angerechnet. Ich sehe die Kündigung als, für Dich traurig, als gerechtfertigt an
LG
Michael

Hallo…

Diese Art und Weise einer Kündigung ist unverschämt und (meiner Meinung nach) auch ungesetzlich.
Beispiel: Bausparsumme 10.000,–€ -----Guthaben 8.500,–€------Bonus 1600,–€

  1. Ich kann ja trotzdem noch bis 10.000,-- € einzahlen!! Also…Bausparsumme ist nicht „voll“!

  2. Ich kann immer noch durch einen Bonusverzicht ein Darlehen von 1500,–€ bekommen.

  3. Der Bonus ist ja bei vielen Tarifen gar nicht ersichtlich, so daß er nicht einfach dazugerechnet werden kann.

4)Außerdem wird er ja erst am Auszahlungstag errechnet und dem Guthaben zugeschlagen.

Wüstenrot hat sich nach vielen anderen Tricksereien und irreführenden Anschreiben wieder eine unverschämte Methode ausgedacht, um die Kunden aus den Alt-Verträgen zu schmeißen.

ICH bin ebenfalls betroffen und werde Einspruch einlegen und wenn diesem n i c ht stattgegeben wird, bis zum Ombudsmann gehen.
SO KANN EINE BAUSPKASSE NICHT MIT IHREN ALTKUNDEN UMGEHEN.

Natürlich wird mein nächste BsV kein Wüstenrot-Vertrag mehr sein…!!!

Hallo Thomas, lies doch mal die Allgemeinen Bedingungen des Vertrages durch. Dort steht sicher, was zu dem Guthaben zählt. Ich denke allerdings, dass die Bausparkasse in diesem Fall richtig liegt, auch wenn der Bonus im Kontoauszug zunächst separat geführt wird. Tipp: Lies auch mal, ob die Bausparsumme erhöht werden kann, ohne das der Tarif in einen neuen gewechselt werden muss. :wink:

Hallo Thomas, ja die GDF Wüstenrot hat hier leider das Recht, den BV zu kündigen.
evtl. Ausweg:
Kulanz weil: Erzähle irgeneine Storie, dass du evtl. den BV in 2 Jahren erhöhen willst. Die neues BV-Summe steht aber erst dann fest, weil…

Viel Glück Dieter

Ok. Vielen Dank… bei Bausparverträgen geht es ja immer um jursitische Fragen… und die sind entweder klar festgelegt oder leider oft Auslegungssache.

Vielen Dank für die Antwort… ob sich was ändern lässt, hängt meines Erachtens davon ab, ob die Wüstenrot hier rechtmäßig handelt und was benötigt wird, um etwaigen unrechtmäßigem Handeln zu entgegnen. Ich denke, dass mein Fall kein Einzelfall ist. Vielleicht legen ja noch andere Kunden Widerspruch ein. DAs wäre jedenfalls ein sinnvolles Vorgehen. Unter Umständen macht es auch Sinn Verbraucherzentralen auf die Vorgehenspraxis der Wüstenrot aufmerksam zu machen.

Danke für die Antwort… insbesondere die Praxis der Bausparkassen in Bezug auf eine Kündigung wenn kein Darlehensanspruch mehr besteht, war mir neu… und ist meines Erachtens auch fragwürdig. Bei der Wüstenrot Bausparkasse kann ich mir das aber durchaus vorstellen, sonst hätten sie jetzt die beschriebene Praxis der eigenititiierten Kündigung nicht angestoßen.

Danke für die rasche Antwort. Ja Verbraucherschutzzentralen sollten in solchen Fällen befragt werden. Ich habe auch eine Rechtschutzversicherung und bin am Abwägen, ob ich eine Rechtsberatung nutze, um meine Chancen abzuklären, wie die Sache vor Gericht aussehen würde. Das Problem ist, dass es sich dann um einen relativ hohen Aufwand handelt und mein Vertrag nicht mehr lange läuft. Das ist eine Kosten-Nutzen-Kalkulation, die die Wüstenrot Bausparkasse vermutlich ebenfalls in ihrer Strategie berücksichtigt.

Danke schön für die profunde Antwort.

Woher genau statt denn die Aussage: „Generell ist es aber so, dass nur das tatsächlich vorhandene Kapital (also deine Einzahlungen + kapitalisierte Zinsen und Bonus) das Bausparguthaben bilden und somit zur Erreichung der Bausparsumme angerechnet werden darf.“
Gibt es hierfür eine allgemeine Festlegung?

Und… die Inversrechnung, die Sie in ihrem letzten Abschnitt darlegen, zeigt meines Erachtens genau, wie ungleich die Auslegemöglichkeiten auf Vericherer und Versicherten ausgelegt sind. Aber das ist eine wirklich gute Idee, die für einen erneuten Widerspruch mit berücksichtigt wird. Danke!

Danke für die Antwort… soweit ich weiß, ist mein Vertrag ja schon nach der Hälfte der Besparung zuteilungsreif. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann dürfte die Bewertungzahl 100% sein. Das hat aber meines Erachtens nichts mit dem Erreichen der vollen Bausparsumme zu tun. Aber vielleicht habe ich da gerade ein Verständnisproblem. Würde ich nicht ausschließen. Trotzdem Danke für die Darstellung.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Darstellung des Falls. Somit ist klar, dass das Vorgehen schon einmal merh als nur mich betrifft und somit kein Einzelfall ist. Die Wüstenrot Bausparkasse geht somit scheinbar nicht nur mit mir so um. Wir haben auch die gleiche Auffassung, dass sie Bonusverzinsung nicht in die Bausparsumme einberechnet werden darf. Bin gespannt, ob es da anderen Bausparern ähnlich geht. Vielleicht nutzen ja noch weitere Betroffene das Forum hier?! Viel Erfolg auch bei dem Instanzenweg. Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich den Ombudsmann anspreche, da das Vorgehen aus meiner Perspektive nicht kulant ist.

Vielen Dank für die rasche Antwort und die gute Idee… aber irgendwie habe ich Bedenken, dass die Wüstenrot Bausparkasse sich hier wieder etwas einfallen lässt, so dass mein guter Vertrag durch eine Aufstockung der Bausparsumme danach wenig erträglich ist. Das Vertrauen zur Wüstenrot Bausparkasse ist mir verloren gegangen, so dass ich Deinen Vorschlag zwar interessant finde, mir aber dabei nicht wohl wäre. Trotzdem Danke für die Auskunft.

Vielen Dank für die rasche Antwort. Deine Idee klingt clever, doch passt sie leider nicht zu meinem Verständnis von Vertragspartnern. Ich möchte nicht von der Wüstenrot Bausparkasse zum Tricksen und Lügen genötigt werden. Deswegen werde ich auch in der Interaktion mit der Wüstenrot Bausparkasse sachlich und gesetzeskonform bleiben. Das selbe erwarte ich ja auch von der Wüstenrot Bausparkasse. Nicht umsonst fühle ich mich aktuell als Kunde der Wüstenrot Bausparkasse nicht kulant behandlet und auch nicht ernst genommen. Das empfinde ich als schade und ich hoffe eigentlich, dass das nicht die reguläre Praxis der Wüstenrot Bausparkasse ist. Als ich den Vertrag 1997 abgeschlossen hatte, hatte ich ein gutes Gefühl und der Vertrag ist ja auch gut. Nur jetzt gegen Ende der Laufzeit verhält sich die Wüstenrot Bausparkasse meines Erachtens nach nicht fair, wenn sie mich als alten Kunden eigenständig kündigt und das kurz vor der regulären Vollansparung des Vertrages.

In einem anderen Forum bin ich jetzt auf folgenden Beitrag gestoßen (Zeitrschrift €uro, Ausgabe 8/2013).
Hier zeigt sich, dass die Praxis der Bonusinkludierung scheinbar kein Einzelfall zu sein scheint.

Wie €uro in der Juli-Ausgabe berichtete,
versuchen viele Bausparkassen
derzeit mit einer neuen
Kündigungswelle, Anleger mit hochverzinsten
Altverträgen vorzeitig loszuwerden.
Ein Kunde der Aachener
Bausparkasse, dessen Fall in dem Beitrag
geschildert wurde, hat sich nun
erfolgreich gegen seine Kündigung
gewehrt: Der Anbieter teilte ihm mit,
dass sein Bausparvertrag — mit zwei
Prozent Sparzinsen und drei Prozent
Bonus pro Jahr — „nach nochmaliger
Prüfung“ fortgesetzt werden könne.
Die Bausparkasse hatte die vorangegangene
Kündigung damit begründet,
dass der „Zweck des Vertrags“,
eine Darlehensgewährung, nicht
mehr erreicht werden könne, weil die
Bausparsumme überschritten und
der Kontrakt damit „überspart“ sei.
Der Anleger argumentierte dagegen,
dass der Anbieter dafür den erst
am Vertragsende fälligen Zinsbonus
nicht zum aktuellen Bausparguthaben
hinzurechnen dürfe — und zudem
seinen Bauspartarif mit „Renditestark
Sparen“ beworben hatte.
Ob auch vergleichbar betroffene
Bausparkunden mit einem Widerspruch
ihre Kündigung rückg.ngig
machen können, bleibt abzuwarten:
Um seinen Ruf zu wahren, wird der
Anbieter den Bonus möglicherweise
ab sofort nicht mehr auf Sparguthaben
anrechnen. „Bausparkassen
behalten sich in vergleichbaren Fällen
aber oft vor, diese Haltung zu revidieren,
falls spätere Urteile höherer
Instanzen zu ihren Gunsten ausfallen
sollten“, meint Finanzexperte Niels
Nauhauser von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg.