Sehr geehrte Forummitglieder, Bausparinteressierte, -betroffene und -experten,
ich frage mich, ob mein (alter) Bausparvertrag von 1997 von der Wüstenrot Bausparkasse eigeninitiativ gekündigt werden darf.
Ich weiß, dass es entsprechende Rechtsprechungen gibt und dass dies möglich ist, wenn die Bausparsumme voll angespart ist.
Bei meinem (seit längerem zuteilungsreifen) Bausparvertrag ist aktuell die volle Bausparsumme noch nicht angespart, aber die volle Ansparung wird vermutlich bereits durch die Zinsen im nächsten oder übernächsten Jahr erfolgen. Diese Zeit und die damit einhergehenden Zinsen würde ich jedoch noch gerne mitnehmen, da der Bausparvertrag gute Konditionen hat und ich den Empfehlungen im Internet gefolgt bin, mich nicht durch die Wüstenrot Bausparkasse zum Kündigen nötigen zu lassen. Sie hat es nämlich versucht.
Wüstenrot scheint daran interessiert zu sein, möglichst viele von den alten Verträgen mit den guten Konditionen zu kündigen oder umzuverlagern, so dass sie die guten Konditionen nicht mehr finanzieren müssen, schließlich haben sich die Zeit auf den Finazmärkten geändert. Aber das ist meine private Meinung und dazu wurde im Netz schon viel geschrieben.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Die Wüstenrot kündigt mir aktuell den Vertrag, da laut deren Berechnung der aktuellen Bausparsumme die Bausparsumme voll angespart sei. Die Wüstenrot kommt darauf, da sie zusätulich zu den verbuchten Zinsen auch die übbige Bonuszahlung, die für die Nicht-Inanspruchnahme des Kredits vereinbart ist, in die Bausparsumme mit einrechnet.
Meines Erachtens darf die einmalig vereinbarte Bonuszahlung nicht in die Bausparsumme mit eingerechnet werden, da sie erst nach der vollen Ansparung des Vertrags fällig wird.
Die Wüstenrot Bausparkasse formuliert jedoch hierzu in ihrem Schreiben auf meinen Widerspruch gegen die Kündigung: "…durch den Anspruch auf den Bonus ist die Übersparung erreicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Kapitalisierung (O-Ton der schriftlichen Rückantwort).
Diese Reaktion empfand ich als frech und ignorant. Sie entspricht nicht meinem Verständnis vom geltenden Recht. Deswegen bin ich gespannt auf ähnliche Erfahrungen und vor allem auf eine fundierte Antwort auf meine Frage.
Das dürfte auch andere Bausparer in meiner SItuation betreffen. Ggf. wende ich mich auch noch an Verbraucherzentralen und Verbraucherschutz-Sendungen (z.B. WISO).