Hallo alle zusammen,
Hallo.
ich habe 2006 meine Berufsausbildung als Industriekaufmann
erfolgreich abgeschlossen und habe mich danach selbstständig
gemacht.
In der Zeit war ich eigentlich auch fast durchgehend für
verschiedene Firmen tätig.
Warst du nun selbständig oder scheinselbständig?
Ich war Beratend tätig für Auftraggeber. Inwiefern ist das
ausschlaggebend für die Antwort?
Wieso bist du jetzt DaveP2345?
Sie Scheinselbständigkeit ist illlegal und kann auch nachträglich noch zu Sozialversicherungsansprüchen führen. Damit steht sich der Fragesteller, oder halt du, besser.
Jetzt wäre ich interessiert daran mich weiterzubilden in Form
von Kaufmännischen Weiterbildungen (Fachwirt, Betriebswirt,
etc.) oder evtl sogar wirtschaftlichem Studium. Allerdings
wird immer neben der Berufsausbildung eine Berufserfahrung von
mindestens einem Jahr vorausgesetzt um zugelassen zu werden.
Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren
Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung
besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer
Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK
oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als
Berufserfahrung anerkennt?
Auch die selbständige Tätigkeit ist doch eine Tätigkeit.
Hierin wird nicht unterschieden. Sie sollte nur berufsbezogen
sein und habe ich größere Bedenken bei dir.
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang den „berufsbezogen“?
Das sie mit dem Berufsbild zu tun haben soll.
Nur nebenbei bemerkt kann man „netter“ Antworten als mit
„habe ich größere Bedenken bei dir“ da wir uns beide nicht
kennen und du keinen größeren Einblick auf die Tätigkeit hast
und somit nicht direkt daraus schließen kannst was ich mache.
Das mag sein, aber trifft zu, da du „beratend“ tätig warst. Also was hast hast du verkauft?
Mit Industriekaufmann im eigentlichen Sinn, hat das doch nichts zu tun. Also lag ich wohl nicht völlig daneben.