Zählt Selbstständigkeit als Berufserfahrung?

Hallo alle zusammen,

ich habe 2006 meine Berufsausbildung als Industriekaufmann erfolgreich abgeschlossen und habe mich danach selbstständig gemacht.
In der Zeit war ich eigentlich auch fast durchgehend für verschiedene Firmen tätig.
Jetzt wäre ich interessiert daran mich weiterzubilden in Form von Kaufmännischen Weiterbildungen (Fachwirt, Betriebswirt, etc.) oder evtl sogar wirtschaftlichem Studium. Allerdings wird immer neben der Berufsausbildung eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorausgesetzt um zugelassen zu werden.

Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als Berufserfahrung anerkennt?

Weiß das jemand vielleicht sogar aus eigener Erfahrung?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Ja

Hallo alle zusammen,

Hallo.

ich habe 2006 meine Berufsausbildung als Industriekaufmann
erfolgreich abgeschlossen und habe mich danach selbstständig
gemacht.
In der Zeit war ich eigentlich auch fast durchgehend für
verschiedene Firmen tätig.

Warst du nun selbständig oder scheinselbständig?

Jetzt wäre ich interessiert daran mich weiterzubilden in Form
von Kaufmännischen Weiterbildungen (Fachwirt, Betriebswirt,
etc.) oder evtl sogar wirtschaftlichem Studium. Allerdings
wird immer neben der Berufsausbildung eine Berufserfahrung von
mindestens einem Jahr vorausgesetzt um zugelassen zu werden.
Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren
Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung
besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer
Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK
oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als
Berufserfahrung anerkennt?

Auch die selbständige Tätigkeit ist doch eine Tätigkeit. Hierin wird nicht unterschieden. Sie sollte nur berufsbezogen sein und habe ich größere Bedenken bei dir.
MfG

Hallo alle zusammen,

Hallo.

ich habe 2006 meine Berufsausbildung als Industriekaufmann
erfolgreich abgeschlossen und habe mich danach selbstständig
gemacht.
In der Zeit war ich eigentlich auch fast durchgehend für
verschiedene Firmen tätig.

Warst du nun selbständig oder scheinselbständig?

Ich war Beratend tätig für Auftraggeber. Inwiefern ist das ausschlaggebend für die Antwort?

Jetzt wäre ich interessiert daran mich weiterzubilden in Form
von Kaufmännischen Weiterbildungen (Fachwirt, Betriebswirt,
etc.) oder evtl sogar wirtschaftlichem Studium. Allerdings
wird immer neben der Berufsausbildung eine Berufserfahrung von
mindestens einem Jahr vorausgesetzt um zugelassen zu werden.
Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren
Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung
besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer
Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK
oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als
Berufserfahrung anerkennt?

Auch die selbständige Tätigkeit ist doch eine Tätigkeit.
Hierin wird nicht unterschieden. Sie sollte nur berufsbezogen
sein und habe ich größere Bedenken bei dir.

MfG

Und was bedeutet in diesem Zusammenhang den „berufsbezogen“?
Nur nebenbei bemerkt kann man „netter“ Antworten als mit „habe ich größere Bedenken bei dir“ da wir uns beide nicht kennen und du keinen größeren Einblick auf die Tätigkeit hast und somit nicht direkt daraus schließen kannst was ich mache.

Hallo,

Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren
Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung
besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer
Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK
oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als
Berufserfahrung anerkennt?

Wenn in den Zugangsvoraussetzungen einer Weiterbildung keine weiteren Angaben zur Berufserfahrung gemacht werden, dann dürfte es auch keine Rolle spielen, ob dies als Selbständiger oder als Angestellter erworben wurde.
Letztendlich kann dies aber nur die Institution beantworten, bei der du die Weiterbildung machen möchtest.
Und, laß dich nicht von schritt2 Irre machen.

Gruß
Otto

Hallo

Mit der Ausbildung und der Selbstständigkeit (die du ja nachweisen kannst), kannst du an der Fachschule den staatlich geprüften Betriebswirt studieren. Vollzeit, 2 Jahre, MeisterBafög gefördert, kostenfrei

gruß maboe

Danke für die Antwort.
Weißt du vielleicht ob es da bestimmte Unterlagen als Nachweis gibt die man vorbringen muss oder erkennen die das so an?

Hallo,

ist mir jetzt nicht genau bekannt. Aber ich denke, das Gewerbeanmeldung und Abmeldung ausreichen dürften.

gruß maboe

Hallo alle zusammen,

Hallo.

ich habe 2006 meine Berufsausbildung als Industriekaufmann
erfolgreich abgeschlossen und habe mich danach selbstständig
gemacht.
In der Zeit war ich eigentlich auch fast durchgehend für
verschiedene Firmen tätig.

Warst du nun selbständig oder scheinselbständig?

Ich war Beratend tätig für Auftraggeber. Inwiefern ist das
ausschlaggebend für die Antwort?

Wieso bist du jetzt DaveP2345?
Sie Scheinselbständigkeit ist illlegal und kann auch nachträglich noch zu Sozialversicherungsansprüchen führen. Damit steht sich der Fragesteller, oder halt du, besser.

Jetzt wäre ich interessiert daran mich weiterzubilden in Form
von Kaufmännischen Weiterbildungen (Fachwirt, Betriebswirt,
etc.) oder evtl sogar wirtschaftlichem Studium. Allerdings
wird immer neben der Berufsausbildung eine Berufserfahrung von
mindestens einem Jahr vorausgesetzt um zugelassen zu werden.
Nun zu meiner Frage: Da ich „nur“ einen mittleren
Schulabschluss und eine Abgeschlossene Berufsausbildung
besitze aber danach eben ohne Berufserfahrung in einer
Festanstellung bin, würde ich gerne wissen ob z.B. die IHK
oder die (Fach-) Hochschule Selbstständigkeit als
Berufserfahrung anerkennt?

Auch die selbständige Tätigkeit ist doch eine Tätigkeit.
Hierin wird nicht unterschieden. Sie sollte nur berufsbezogen
sein und habe ich größere Bedenken bei dir.

Und was bedeutet in diesem Zusammenhang den „berufsbezogen“?

Das sie mit dem Berufsbild zu tun haben soll.

Nur nebenbei bemerkt kann man „netter“ Antworten als mit
„habe ich größere Bedenken bei dir“ da wir uns beide nicht
kennen und du keinen größeren Einblick auf die Tätigkeit hast
und somit nicht direkt daraus schließen kannst was ich mache.

Das mag sein, aber trifft zu, da du „beratend“ tätig warst. Also was hast hast du verkauft?
Mit Industriekaufmann im eigentlichen Sinn, hat das doch nichts zu tun. Also lag ich wohl nicht völlig daneben.