… per kreditkarte vom Ausland (Italien) aus bezahlt werden?
Was geschieht falls sie nicht gezahlt wird?
Danke fuer jede hilfreiche Info
Bianca
… per kreditkarte vom Ausland (Italien) aus bezahlt werden?
Was geschieht falls sie nicht gezahlt wird?
Danke fuer jede hilfreiche Info
Bianca
Hallo,
… per kreditkarte vom Ausland (Italien) aus bezahlt werden?
Im Grunde ja, Hauptsache sie kommt dort an, wo sie ankommen soll und kann dort auch zugeordnet werden. Seit einiger Zeit wird bei Neuanmeldungen allerdings mancherorts nur noch das Lastschriftverfahren zugelassen. Ist aber Ländersache, kann also unterschiedlich gehandhabt werden. Und selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Muss dann naturgemäß beantragt werden.
Was geschieht falls sie nicht gezahlt wird?
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__14.html
Die Frage ist hier weniger, was passiert, sondern, wann es passiert. Klemmt es mal aus irgendeinem Grund, kann man immer noch anrufen und versuchen zu vermeiden, dass irgendwelche Automatismen anlaufen, zumal die meist nicht kostenlos sind.
Grüße
Wo ?
Hi ElBuffo,
Lastschriftverfahren zugelassen. Ist aber Ländersache, kann
also unterschiedlich gehandhabt werden. Und selbstverständlich
gibt es Ausnahmen. Muss dann naturgemäß beantragt werden.
ich bin ja schon viel herumgekommen, aber ein FA, welches Kreditkarten in D annimmt, hab ich dabei noch nicht angetroffen. Kannst du ein Beispiel geben und auch sagen, wie die es dann mit dem disagio handhaben?
Gruss
n.
SEPA-Überweisung und ab 2014: -Basis-Lastschrift
Seit einiger Zeit
wird bei Neuanmeldungen allerdings mancherorts nur noch das
Lastschriftverfahren zugelassen. Ist aber Ländersache, kann
also unterschiedlich gehandhabt werden.
Dass man beim Finanzamt aktuell oder zukünftig mit Kreditkarte, Paypal, Western Union, Bitcoins oder Muschelgeld zahlen kann, mag ich noch nicht so recht glauben.
Allerdings dürfte das mit der „Ländersache“ nur noch ein Jahr Gültigkeit haben, denn mit der SEPA-Basis-Lastschrift fallen die Ländergrenzen. Denke nicht, dass die Finanzämter sich da querstellen können.
Mir entzieht sich aber, wieso man überhaupt auf die Idee mit der Kreditkarte kommt, da die SEPA-Überweisung doch schon lange funktioniert. Das deutsche Finanzamt hat sicher auch sonst keine Probleme, wo in der Welt die Bank sitzt, von der man das Geld anweist. Und mit SEPA ist es auch kostenmäßig günstiger als Kreditkarte.
Ciao, Allesquatsch
Hallo,
Dass man beim Finanzamt aktuell oder zukünftig mit Kreditkarte, Paypal, Western Union, Bitcoins oder Muschelgeld zahlen kann, mag ich noch nicht so recht glauben.
Darum ging es auch nicht, sondern lediglich um die Frage, ob man das von Italien aus per Kreditkarte bezahlen kann.
Allerdings dürfte das mit der „Ländersache“ nur noch ein Jahr Gültigkeit haben,
Glaube ich nicht. Die Finanzämter sind nun mal Ländersache, so wie die Kfz-Steuer eine Ländersteuer ist.
denn mit der SEPA-Basis-Lastschrift fallen die Ländergrenzen. Denke nicht, dass die Finanzämter sich da querstellen können.
Ich denke, dass die Länder weiterhin festlegen können, wie die Steuer bezahlt werden soll und dass sie auf einem deutschen Konto bestehen könnten. Und wenn die sagen, dass sie nur Lastschriftverfahren von einem deiútschen Konto akzeptierten, wäre es eben so. Wenn dann Bremen außerdem Barzahlung und sonstwas akzeptierte, wäre es eben in Bremen so.
Mir entzieht sich aber, wieso man überhaupt auf die Idee mit der Kreditkarte kommt, da die SEPA-Überweisung doch schon lange funktioniert.
Vielleicht hat man in Italien kein Girokonto und kann jetzt gerade nur Online über sein Kreditkartenkonto Überweisungen veranlassen.
Das deutsche Finanzamt hat sicher auch sonst keine Probleme, wo in der Welt die Bank sitzt, von der man das Geld anweist.
Das FA macht aber Probleme, wenn das für das Lastschriftverfahren angegebene Konto keine Deckung aufweist. Wenn man dann gerade in Italien ist, dort kein Girokonto hat, dann stellt sich eben der Steuerpflichtige die Frage, ob er das jetzt auf die Schnelle über sein Kreditkartenkonto überweisen könnte, um so den Beginn eines Verfahrens aufzuhalten, das in einer Abmeldung/Stillegung seines Autos mündet, mit dem er gerade durch Italien gurkt oder das für jeden Ordnungshüter gut sichtbar irgendwo parkt.
Knackpunkt ist also nicht unbedingt die Möglichkeit irgendwoher irgendwohin Geld überweisen zu können, sondern ob in dem Fall ein bestimmter Zahlungsweg vorgeschrieben ist. Oder kann man seine Steuern in Deutschland einfach bei FA bar bezahlen? Ist zweifellos eine Zahlungsmöglichkeit aber beim FA in den allermeisten Fällen dann doch nicht möglich.
Vielleicht wäre die Frage daher auch besser im Steuerbrett aufgehoben.
Grüße
Hallo,
Lastschriftverfahren zugelassen. Ist aber Ländersache, kann also unterschiedlich gehandhabt werden. Und selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Muss dann naturgemäß beantragt werden.
ich bin ja schon viel herumgekommen, aber ein FA, welches Kreditkarten in D annimmt,
Überweisung vom Kreditkartenkonto ist nicht das Gleiche wie bezahlen mit der Kreditkarte. Um nichts anderes als eine Überweisung kann es aber in Italien gehen, wenn da die deutsche Kfz-Steur bezahlt werden soll. Oder sollte man tatsächlich soviel Fantasie aufbringen, dass es irgendwo in Italien ein Büro eines deutschen Finanzamtes gibt, dass überhaupt irgendeine Form vom Bezahlungen entgegen nimmt.
Kannst du ein Beispiel geben und auch sagen, wie die es dann mit dem disagio handhaben?
Bei einer Überweisung vom Kreditkartenkonto? Die Frage hier ist vor allem, ob etwas anderes als Lastschrift beim FA akzeptiert wird. Erst wenn Überweisung akzeptiert würde, stellte sich die Frage, ob die vorhandene Kreditkarte dies ermöglicht.
Grüße
Hi,
Überweisung vom Kreditkartenkonto ist nicht das Gleiche wie
bezahlen mit der Kreditkarte. Um nichts anderes als eine
von Überweisung war nirgendwo die Rede.
Überweisung kann es aber in Italien gehen, wenn da die
Es ist sehr wohl Kreditkartenzahlung gemeint gewesen. Diese ist naemlich laut Internet z.B. in Suedtirol beim dortigen Finanzamt fuer dort zu leistende Zahlungen moeglich ! Deshalb wurde hier vermutlich gefragt, ob das auch fuer Zahlungen an deutsche FA moeglich ist.
Gruss
n.
Allerdings dürfte das mit der „Ländersache“ nur noch ein Jahr Gültigkeit haben,
Glaube ich nicht. Die Finanzämter sind nun mal Ländersache, so
wie die Kfz-Steuer eine Ländersteuer ist.
Aber der Zahlungsverkehr wird gerade europaweit vereinigt und sowohl Deutschland wie Italien unterliegen hier den gesetzlichen Vorgaben.
Ich denke, dass die Länder weiterhin festlegen können, wie die
Steuer bezahlt werden soll
Richtig.
und dass sie auf einem deutschen Konto bestehen könnten.
Das aber eher nicht, wenn es gegen europäisches Gesetz verstoßen würde. Bayerische Finanzämter verlangen ja auch nicht, dass nur HVB-Konten und bayerische Sparkassen und Raiffeisenbank erlaubt sind.
Das deutsche Finanzamt hat sicher auch sonst keine Probleme, wo in der Welt die Bank sitzt, von der man das Geld anweist.
Das FA macht aber Probleme, wenn das für das
Lastschriftverfahren angegebene Konto keine Deckung aufweist.
Und das ist ja auch richtig so. Wer nicht in der Lage ist, keine Steuern auf vernünftigem Wege zu bezahlen, muss mit den Konsequenzen leben.
Meine Reaktion bezog sich nur darauf, dass ab nächstem Jahr auch Giro-Konten in anderen Euro-Staaten möglich sein dürften, wenn das FA die Möglichkeit der Lastschrift aufrechterhält.
Ciao, Allesquatsch
Hallo,
Allerdings dürfte das mit der „Ländersache“ nur noch ein Jahr Gültigkeit haben,
Glaube ich nicht. Die Finanzämter sind nun mal Ländersache, so wie die Kfz-Steuer eine Ländersteuer ist.
Aber der Zahlungsverkehr wird gerade europaweit vereinigt und sowohl Deutschland wie Italien unterliegen hier den gesetzlichen Vorgaben.
Und durch diese Vereinigung wird irgendwer wozu gezwungen? Oder ermöglicht/erleichtert es bloß grenzüberschreitende Lastschriften?
Ich denke, dass die Länder weiterhin festlegen können, wie die Steuer bezahlt werden soll
Richtig.
und dass sie auf einem deutschen Konto bestehen könnten.
Das aber eher nicht, wenn es gegen europäisches Gesetz verstoßen würde.
Und das wäre welches Gesetz? Welches Gesetz schreibt irgendwem vor irgendein bestimmten Zahlungsweg zu akzeptieren? Oder muss man dann bei ALDI akzeptieren, wenn ich per Überweisung bezahlen will und die mir die entsprechenden Kontodaten aufschreiben sollen? Ich denke, ALDI kann weiter auf Bar- oder ec-Karten-Zahlung bestehen.
Bayerische Finanzämter verlangen ja auch nicht, dass nur HVB-Konten und bayerische Sparkassen und Raiffeisenbank erlaubt sind.
Und das erlaubt jetzt welche Rückschlüsse?
Das deutsche Finanzamt hat sicher auch sonst keine Probleme, wo in der Welt die Bank sitzt, von der man das Geld anweist.
Das FA macht aber Probleme, wenn das für das Lastschriftverfahren angegebene Konto keine Deckung aufweist.
Und das ist ja auch richtig so. Wer nicht in der Lage ist, keine Steuern auf vernünftigem Wege zu bezahlen, muss mit den Konsequenzen leben.
Meine Reaktion bezog sich nur darauf, dass ab nächstem Jahr auch Giro-Konten in anderen Euro-Staaten möglich sein dürften, wenn das FA die Möglichkeit der Lastschrift aufrechterhält.
Also ich will nicht ausschließen, dass sie das ermöglichen. Wenn das aber die Steuerautonomie der Mitgliedstaaten betrifft, ist doch zumindest möglich, dass diese Autonomie auch hier gilt. Das bedeutet dann lediglich, dass die EU der BRD nicht vorschreiben kann, auf welchem Weg die Steuern zu zahlen sind.
Grüße
Hallo,
Es ist sehr wohl Kreditkartenzahlung gemeint gewesen.
Glaub ich nicht.
Diese
ist naemlich laut Internet z.B. in Suedtirol beim dortigen
Finanzamt fuer dort zu leistende Zahlungen moeglich !
hat aber null Relevanz, wenn die deutsche Kfz-Steuer bezahlt werden soll.
Deshalb wurde hier vermutlich gefragt, ob das auch fuer Zahlungen an deutsche FA moeglich ist.
Von Italien aus?
Grüße
Allerdings dürfte das mit der „Ländersache“ nur noch ein Jahr Gültigkeit haben,
Glaube ich nicht. Die Finanzämter sind nun mal Ländersache, so
wie die Kfz-Steuer eine Ländersteuer ist.Aber der Zahlungsverkehr wird gerade europaweit vereinigt und
sowohl Deutschland wie Italien unterliegen hier den
gesetzlichen Vorgaben.
Mir scheint, daß hier der Sinn der ganzen SEPA-Veranstaltung ein bißchen aus den Augen verloren wurde. Generell regelt die EU Sachverhalte, damit für alle Wettbewerber Chancengleichheit besteht und die Marktteilnehmer im grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs und Geldverkehr möglichst geringe Reibungsverluste und Kosten hinnehmen müssen. Bei SEPA (insbesondere der IBAN-Pflicht) ist die EU dabei so weit über das Ziel hinausgeschossen, daß sie es teilweise sogar konterkariert.
Aber das nur nebenbei. Entscheidend ist hier, daß es auch zukünftig nicht die Pflilcht geben wird, bestimmte Zahlungswege zu akzeptieren. Insofern werden die FA bzw. die Oberfinanzdirektionen in ihrer Wahl frei sein.
Meine Reaktion bezog sich nur darauf, dass ab nächstem Jahr
auch Giro-Konten in anderen Euro-Staaten möglich sein dürften,
wenn das FA die Möglichkeit der Lastschrift aufrechterhält.
Unwahrscheinlich, da die Gesetzgebung europaweit weder einheitlich ist noch abgeschlossen ist. Die Finanzämter wären also schön blöd, Steuern aus dem Ausland per LS einzuziehen, weil sie gar nicht wissen, ob das Geld dann auch wirklich auf das Konto kommt bzw. dort bleibt. Und wenn die Finanzämter bei einer Sache wirklich gar keinen Spaß verstehen, dann beim Thema Steuern. Das Finanzamt wird sich also nicht auf das Risiko einlassen, daß irgendwelche Lastschriften nach Wochen oder Monaten wieder zurückgebucht werden und es dann zusehen muß, wie es die Karre im Ausland zwangsstillgelegt bekommt.
Gruß
C.
Und durch diese Vereinigung wird irgendwer wozu gezwungen?
Oder ermöglicht/erleichtert es bloß grenzüberschreitende
Lastschriften?
Ja. Nein.
Die nationalen Verfahren im Euroraum werden durch einheitliche Verfahren abgelöst. Der Prozess läuft schon länger und geht jetzt in die Endphase.
Google mal zu SEPA.
Und das wäre welches Gesetz? Welches Gesetz schreibt irgendwem
vor irgendein bestimmten Zahlungsweg zu akzeptieren?
Oder muss man dann bei ALDI akzeptieren, wenn ich per Überweisung
bezahlen will und die mir die entsprechenden Kontodaten
aufschreiben sollen? Ich denke, ALDI kann weiter auf Bar- oder
ec-Karten-Zahlung bestehen.
Jein, ALDI kann nur die Verfahren nutzen, die zwischen den Banken dann angeboten werden. Das ist konkret bei ALDI kein Problem. Sehr wohl aber bei denen, wo an der Kasse mit Unterschrift gearbeitet wird.
Richtig heftig wird es für den Online-Handel.
Dort ist es eigentlich schon heute ein wackliges Verfahren gewesen.
Und das erlaubt jetzt welche Rückschlüsse?
Dass der einheitliche Zahlungsraum auf den EURO-Raum ausgedehnt wird. Viel wird sich aber erst in der Praxis herausstellen.
Also ich will nicht ausschließen, dass sie das ermöglichen.
Wenn das aber die Steuerautonomie der Mitgliedstaaten
betrifft, ist doch zumindest möglich, dass diese Autonomie
auch hier gilt. Das bedeutet dann lediglich, dass die EU der
BRD nicht vorschreiben kann, auf welchem Weg die Steuern zu
zahlen sind.
Richtig, aber wie die Zahlungsverkehrsverfahren zwischen Banken aussehen. Und hiervon sind natürlich Privatpersonen, Firmen und Ämter betroffen, da sie die Bankdienstleistungen ja nicht selbst durchführen.
Viele Bürger bekommen das gar nicht richtig mit. So wie bei der Abschaffung des Eurocheques.
Ciao, Allesquatsch
Das Leben ist kein Ponyhof
Aber das nur nebenbei. Entscheidend ist hier, daß es auch
zukünftig nicht die Pflilcht geben wird, bestimmte
Zahlungswege zu akzeptieren.
Richtig.
Insofern werden die FA bzw. die
Oberfinanzdirektionen in ihrer Wahl frei sein.
Richtig, sofern es um den Zahlungs weg geht. Man wird aber wohl kaum darauf bestehen können, dass es kein italienisches Kreditinstitut sein darf.
Hier wird sich zeigen, was der Markt versucht und wie Gerichte entscheiden. Das FA kann sich aber kaum auf Vertragsfreiheit berufen, wenn sie bestimmte Länder ausschließt.
Unwahrscheinlich, da die Gesetzgebung europaweit weder
einheitlich ist noch abgeschlossen ist. Die Finanzämter wären
also schön blöd, Steuern aus dem Ausland per LS einzuziehen,
weil sie gar nicht wissen, ob das Geld dann auch wirklich auf
das Konto kommt bzw. dort bleibt.
Dummerweise sind die Regelungen dann vereinheitlicht. Und die Möglichkeit der Rückgabe besteht schon heute innerhalb Deutschlands. Da interessiert weder die unterschriebene Einzugsermächtigung noch die Berechtigung der Forderung. Wenn der Steuerpflichtige einen guten Monat später der Hafer sticht, bekommt er sein Geld erst mal wieder gutgeschrieben.
Was das FA mit ihm tut und ob so etwas sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Ciao, Allesquatsch
Hallo,
also ich glaube wir reden aneinander vorbei. Dass das SEPA-Dingens vieles vereinfachen wird, ist zweifellos so. Wir diskutieren hier aber darüber, ob dadurch die deutschen Finanzämter zu irgendetwas verpflichtet sind. Es geht also nicht ums Können, sondern ums Müssen. Die müssen ja auch jetzt schon kein Bargeld akzeptieren, obwohl die Euronen doch gesetzliches Zahlungsmittel im Euro-Raum sind.
Ich bin mir nicht mal sicher, ob ich nicht auch als Unternehmen vor Vertragsabschluss auf bargeldloser Bezahlung bestehen kann. Wenn mich also die einheitliche Währung nicht zu deren Annahme in bar verpflichtet, wird mich auch das SEPA-Verfahren nicht dazu verpflichten, es in irgendeiner Art zu nutzen.
Grüße
Hi,
ist naemlich laut Internet z.B. in Suedtirol beim dortigen
Finanzamt fuer dort zu leistende Zahlungen moeglich !hat aber null Relevanz, wenn die deutsche Kfz-Steuer bezahlt
werden soll.
hier bitte nicht die zusammengehörenden Saetze auseinanderziehen.
Ich hab nie behauptet, dass das relevant wäre, es ist aber so, dass der UP meinte, fragen zu müssen, ob er mit CC -wahrscheinlich so wie in Italien üblich- zahlen kann.
Von Italien aus?
die Frage lautete „kann dieses per kreditkarte vom Ausland (Italien) aus bezahlt werden?“ Also von daher: Ja, von Italien aus !
Der UP wollte nicht überweisen und auch keine Lastschrift, er will die Steuerschuld per Kreditkarte bezahlen und da ist doch die Antwort wohl klar „Nein, das geht nicht“.
Gruss
n.
Oder kann man seine Steuern in Deutschland einfach bei FA bar
bezahlen?
Hallo,
bei meinem Finanzamt kann man mit gesetzlichen Zahlungsmitteln NICHT bezahlen. Euro-Scheine und Muenzen nehmen sie nicht an.
Gruss Helmut
also ich glaube wir reden aneinander vorbei. Dass das
SEPA-Dingens vieles vereinfachen wird, ist zweifellos so. Wir
diskutieren hier aber darüber, ob dadurch die deutschen
Finanzämter zu irgendetwas verpflichtet sind.
Ich habe das schon verstanden und auch immer so erklärt: Natürlich hat das Finanzamt die Freiheit, die Zahlungsmöglichkeiten auf bestimmte Zahlungsarten zu beschränken. So wie man heute nicht mehr Kreditkarte zahlen kann.
Aber wie die einzelnen Zahlungsarten aussehen, definiert nicht das Finanzamt sondern das Bankwesen, welches ja den Zahlungsverkehr abwickelt. Und dort ändern sich jetzt die Regeln, um einheitliche Rahmenbedingungen im Euro-Raum zu schaffen.
Das Finanzamt hat also keine Chance, auf irgendwelchen traditionellen deutschen Modalitäten zu verharren, weil es die halt nicht mehr geben wird. Und dazu gehört wahrscheinlich auch, dass innerhalb des Euro-Raums keine Banken diskriminiert werden dürfen. Gerade staatliche Stellen werden da also kaum querschießen und italienische Konten schmähen.
Wirklich schwierig wird die Sache für den Online-Handel. Hier wird wohl noch das große Heulen losgehen, wenn die letzten Schnarchnasen merken, dass die Fristen enden. Dass die deutsche Lastschrift zukünftig nicht mehr möglich sein wird, ist schon sehr viele Jahre klar.
Ciao, Allesquatsch
Insofern werden die FA bzw. die
Oberfinanzdirektionen in ihrer Wahl frei sein.Richtig, sofern es um den Zahlungs weg geht. Man wird aber wohl
kaum darauf bestehen können, dass es kein italienisches
Kreditinstitut sein darf.
Für eine derartige Befürchtung (um es mal so zu bezeichnen) sehe ich derzeit keinen Anlaß. Heute muß ich - auch wenn ich Scheckzahlung erlaube - nicht auch Schecks akzeptieren, die auf ein ausländisches KI gezigen sind.
Hier wird sich zeigen, was der Markt versucht und wie Gerichte
entscheiden. Das FA kann sich aber kaum auf Vertragsfreiheit
berufen, wenn sie bestimmte Länder ausschließt.
Warum nicht?
Unwahrscheinlich, da die Gesetzgebung europaweit weder
einheitlich ist noch abgeschlossen ist. Die Finanzämter wären
also schön blöd, Steuern aus dem Ausland per LS einzuziehen,
weil sie gar nicht wissen, ob das Geld dann auch wirklich auf
das Konto kommt bzw. dort bleibt.
Dummerweise sind die Regelungen dann vereinheitlicht.
Das bleibt abzuwarten. Derzeit sieht es nicht danach aus, daß das alle Länder auf die Reihe bekommen werden. Außerdem formuliert die EU in der Regel Mindeststandards, so daß in Details in der jeweiligen Ländergesetzgebung abgewichen werden kann, sofern diese Abweichung der ursprünglichen Intention zuwiderläuft.
Möglichkeit der Rückgabe besteht schon heute innerhalb
Deutschlands. Da interessiert weder die unterschriebene
Einzugsermächtigung noch die Berechtigung der Forderung. Wenn
der Steuerpflichtige einen guten Monat später der Hafer
sticht, bekommt er sein Geld erst mal wieder gutgeschrieben.
Was das FA mit ihm tut und ob so etwas sinnvoll ist, sei
dahingestellt.
Richtig, nur hat man als Finanzamt ganz andere Möglichkeiten, Ansprüche gegen einen Deutschen in Deutschland durchzusetzen als gegen einen Deutschen in Italien oder gegen einen Rumänen, der sich gerade mit seinem Fahrzeug in Litauen aufhält. Natürlich kann sich auch schon heute ein Deutscher vorübergehend im Ausland aufhalten und sich so Zwangsmaßnahmen entziehen, nur ist die Wahrscheinlichkeit, daß das der Fall ist, bei jemandem, der von einem ausländischen Konto aus seine Steuern bezahlt, etwas höher.
Gruß
C.
Hier wird sich zeigen, was der Markt versucht und wie Gerichte
entscheiden. Das FA kann sich aber kaum auf Vertragsfreiheit
berufen, wenn sie bestimmte Länder ausschließt.Warum nicht?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieses unter das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU fällt. Da ja die Regeln vereinheitlich werden, macht es keinen Verfahrens- oder Kostenunterschied, wo die Kreditinstitute beheimatet sind.
Private Unternehmen sind da sicherlich freier, die Grenzen mal auszutesten und z.B. nur Institute zu erlauben, die auf die fünf Tage vereinbarten Vorlauf verzichten. We will see.
Ciao, Allesquatsch