Tach an alle.
Vorweg: Ich weiß, dass der Gesamtbetrag, korrekterweise nicht „brutto“, sondern „inkl. xx% MwSt.“ zu nennen, und zwar inklusive aller Bestandteile und unter Unterlassung nicht abgesprochener Abzüge innerhalb vereinbarter Fristen, hilfsweise: umgehend zu zahlen ist.
Ein Unternehmer schreibt an seine Kundin, eine nahe Verwandte einer Verwandten von mir, folgend aussehende Rechnung:
1 m² Holzbretter geliefert 200,-
4 Arbeitsstunden Einbau a 50,00 200,-
NETTO: 400,-
19% MwSt. 76,-
BRUTTO 476,-
Zahlbar in 10 Tagen rein NETTO.
Meine Schwiegermutter ist jetzt der Meinung, sie müsse jetzt nur die 400,- überweisen, weil der Unternehmer doch schrieb, rein NETTO (und auch nicht innerhalb, sondern in 10 Tagen, aber das ist hier Nebensache) sei das zu entrichten. Zwar frag ich mich, ob sie in ihrem Leben noch nie eine Rechnung bezahlt hat und das nicht an Naivität grenzt, andererseits ist eine so missverständliche Formulierung natürlich eine Steilvorlage für Angeblich-Naive oder andere Spitzfinder.
Ist nach der Gesetzgebung eine solche Formulierung nach Netto/Brutto eigentlich zulässig?
Wir haben mal gelernt, dass Netto und Brutto die Masse einer ware ohne und mit Verpackung bezeichnet und ein Betrag heißt dann entweder „Zuzüglich xx% MwSt.“ oder „inkl. xx% MwSt.“
Ich frage nur interessenhalber, weil es hier schon einen kleinen Familienkrieg gibt.