Zahlen Opfer Haft-bzw. Unterbringungskosten ?

Ich hatte dies hier im Netz gefunden. Stiummt dies pauschal so? (Im Falle von Einstweiligen Anordnungen/Verfügungen)

" Verdient der Täter gut, hat also noch etwas zu verlieren, macht der zivilrechtliche Weg durchaus Sinn. Ich weiß von einem Fall, in dem der Täter zur Zahlung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 10.000,- ? verurteilt wurde (der hat aber auch danach nicht aufgehört).
In den meisten Fällen verhängen die Gerichte jedoch vergleichsweise geringe Ordnungsgelder von 100,- oder 250,- ?, besonders dann, wenn der Täter über kein oder nur geringes Einkommen verfügt.
Diese Täter, die meist schon nichts mehr zu verlieren haben, beeindrucken solche Sanktionen selten. Außerdem gilt es zu bedenken, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Täters das Opfer (!) die Unterbringungskosten für die Ersatzhaft zu tragen hat! Das sind gut und gerne ca. 90 € am Tag! Nähere Hintergründe hierzu findet ihr !!! hier !!!
Weiterer Nachteil des zivilrechtlichen Weges ist, dass ihr in der Beweispflicht steht."

Da muss ich passen, da fehlt mir das Wissen.

LG

Gerd