Bei ALG-2-Empfängern mit Fluchthintergrund gibt es natürlich keine Andersbehandlung - aber es geht um Geflüchtete die noch nicht diesen Status haben und untergebracht werden müssen.
Och, ich bin mir ziemlich sicher, dass er das mit einer Quelle belegen könnte. Aber ich bin mir genau so sicher, dass er diese Quelle nicht preisgeben möchte.
Gerade nochmal die Bayersiche Verfassung ausm Regal gekramt: Der Zeugenschutzparagraph gilt uneingeschränkt auch fürn Schdammdisch ungeachtet der Promillewerte.
Ohne den jetzt verteidigen zu wollen: Er fragt doch nur.
Wenn ich etwas hinterfrage, was ich mal „irgendwo“ gehört habe, also meine Quelle zumindest vorsichtshalber anzweifle, ist das doch erst einmal gar nicht zu beanstanden.
Eh nicht, aber ich war schon immer der Meinung, dass man die Quelle, wo man ‚etwas gelesen‘ hat, im UP angeben sollte. Bei @Desperado kommt hinzu, dass er recht selten seine Quellen nennt, und wenn doch, handelt es sich gerne mal um einen rechten Blog.
Im Übrigen ist für mich die Provenienz einer Quelle mindestens so wichtig wie der Inhalt.
Na ja, es gibt Fragen und Fragen, und es gibt Fragende und Fragende. Und wenn hinter dieser Frage jemand stecken würde, der dafür bekannt ist, einfach nur Dinge wissen zu wollen, dann wäre diese natürlich auch ganz neutral zu sehen. Wenn aber ein seit Jahr und Tag bekannter Agitator Fragen in bewusst unterstellender und einer bestimmten Stimmungsmache dienlichen Art stellt, darf man das auch mal anders sehen. Insoweit halte ich es für vollkommen angemessen, hier zunächst mal Belege zu fordern, statt hier Munition für das Schüren einer Neiddebatte zum Nachteil von Flüchtlingen zu liefern.
es gibt die Möglichkeit, die Beiträge eines jeden Users anzusehen. Falls Du auch nur eine Frage findest, die keine Unterstellung enthält, stimme ich Dir für diese Frage zu.
Falls unklar ist, welche Art zu fragen ich damit meine (ohne Bezug zum Desperado): „Stimmt das denn, dass deine Frau ein Verhältnis mit dem Franz hat?“.
Grundsätzlich I kann man sich die Unterschiede zwischen ALG-2 und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ansehen, da werden beispielsweise angemessene Wohnungsgrößen für 2 Personen unterschiedlich definiert.
Grundsätzlich II kann man ein Mehr oder Weniger damit begründen, wer sich Ansprüche erworben hat und wer nicht.
Ich würde deine Frage mit einem Ja beantworten, auch wenn das hier mal wieder nicht gefällig ist
Ob es uns passt oder nicht, die Vermieter sitzen nun mal am längeren Hebel, wenn der Staat Wohnungen für Flüchtlinge braucht. Und die Stelle, die das alles von langer Hand geplant und so geschickt eingefädelt hat, die werden wir schon auch noch finden, gell?
Ich glaube immer an das Gute im Menschen und ich weiß, dass auch eine kaputte Uhr zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigt.
Wenn Finn-Luca Müller bereits 4x wegen Ladendiebstahls vorbestraft ist und deswegen ein fünftes Mal vor Gericht steht, muss ihm die fünfte Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden, um ihn zu verurteilen. Sonst gibt es einen Freispruch, und wenn auch nur aus Mangel an Beweisen.
Ich leite ungern Urteile über Leute anhand deren bisherigen Verhaltens ab und nicht jeder Mensch ist nur böse.
Du, ich hab schonmal gehört, Anfang der 1990er, dass hierher siedelnde Rußlanddeutsche (damals schrieb man Russland noch mit „ß“), als Eingliederungshilfe pro Person 40.000 DM erhielten.
Ich kann dir nicht mehr sagen, ob ich das von einem Rußlanddeutschen gehört hatte oder von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Fest steht nur, dass ich das nicht im Internet las, denn das gab es damals noch nicht für alle Leute inkl. meiner Wenigkeit, und vom Stammtisch habe ich das auch nicht, weil ich einen solchen als junger Erwachsener, grün hinter den Ohren, noch nicht zu besetzen hatte.
Somit hätte ich keine Quelle nennen können, wenn ich hätte fragen wollen, ob das mit den 40.000 DM stimmt.