Zahlt die Gebäudeversicherung bei Eigenvornahme?

Nach einem Wasserschaden muss bei mir nun noch gestrichen werden, nachdem das Rohr wieder verkleidet und tapeziert wurde und einmal überstrichen und auf einer andere Wand wurde mit so einem glänzenden Zeug der Wasserfleck überstrichen., was natürlich auch nochmal mit richtiger Wandfarbe gemacht werden muss.

Nun würde ich das auch selbst machen, wenn mir Farbe und die Arbeitszeit bezahlt wird, aber die Verwaltung meint, die Versicherung würde das nicht bezahlen und ich müsse jetzt wieder warten, bis zu nem Handwerkertermin…

Meines Erachtens sollte die doch auch bei Eigenvornahme bezahlen, da kommt sie auch billiger weg, als wenn wieder nen Handwerker 90 min Anfahrtsweg hat, um nen bisschen zu streichen.

Wir hatten (vor vielen Jahren) einen Elektriker, der einen Schaden verursacht hat. Wir haben dann ein Angebot von einem anderen Handwerker geholt, der den Schaden hätte beseitigen können. Die Versicherung des Elektrikers hat uns den Preis aus dem Angebot abzüglich Umsatzsteuer erstattet, weil wir gesagt haben, dass wir das selbst reparieren.

Ähnlich funktioniert es bei der KFZ-Versicherung bei einem Unfall, man MUSS den Schaden gar nicht beheben, dann zahlt die Versicherung aber auch nur die Kosten ohne Umsatzsteuer.

Deswegen denke ich, dass es bei der Gebäudeversicherung auch so sein müsste, aber das muss VORHER mit der Versicherung geklärt werden.

Kommt er von hinterm Mond, oder wo wohnst du, dass ein Maler 90 Minuten Anfahrtsweg hat?

Tja, das ist halt die Firma, die die Hausverwaltung immer beauftragt…die sitzt in Lünen, ich selbst wohne in Essen…

Und die Firma ist nicht mal besonders gut, als der Handwerker gestern das Rohr verkleidet hat, musste der sich sogar Werkzeug von mir nehmen, weil er selbst weder Säge noch Schraubenzieher hatte.

Den hätte ich schön wieder zurück in die Firma geschickt und alles selbst gemacht (mit Erstattung durch die Versicherung, natürlich). :smiling_imp:

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