Ich war beim fahren durchs Sender suchen am Radio abgelenkt und bin einem stehenden Auto aufgefahren, welches noch ein Auto vor ihm beschädigte. Muß die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen?
Hallo,
natürlich muß die Kfz.-Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten in voller Höhe zahlen.
Ob sie aber wegen grober Fahrlässigkeit beim Verursacher eine Regreßforderung stellen werden, ist eine ganz andere Frage. Die Antwort wird der Schadensverursacher früher oder später schon erfahren.
Hier einmal zwei Urteile, um die „Spannbreite“ des Möglichen zu verdeutlichen:
(A) OLG Düsseldorf v. 27.09.2005:
Der Kfz-Führer handelt grob fahrlässig, wenn er bei Tempo 100 auf einer Landstraße mit Straßenbäumen durch die Bedienung seines Autoradios so lange abgelenkt ist, dass er in einer folgenden Straßenkurve die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
(B) OLG Nürnberg v. 25.04.2005:
Gerät ein Pkw bei der Einfahrt in eine Ortschaft auf eine die Fahrbahn teilende Verkehrsinsel, weil der mit ca. 50 km/h fahrende Versicherungsnehmer durch die Bedienung des Autoradios abgelenkt war, kann sich der Versicherer dann nicht auf Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen, wenn weitere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers oder für eine gesteigerte Gefahrenlage nicht feststellbar sind.
vdmaster