Zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung bei geänderten Voraussetzungen?

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an. Ein Auto-Eigentümer, -Besitzer und -Halter gibt bei seiner Versicherung (nur Haftpflicht, kein Kasko) u.a. an, dass er das Auto nur alleine fährt (kein anderer Fahrer) und eine Garage hat. Beides wirkt sich günstig auf den Tarif aus. Was passiert nun, wenn er
a) das Auto seinem Bruder leiht und der damit einen schweren Unfall verursacht?
b) seine Garage abreisst und selber einen Unfall verursacht?

Wer zahlt die Schäden des Unfallgegners? (Nehmen wir mal an, es entstehen sehr hohe Schäden.)

Falls die Kfz-Versicherung nicht zahlen muss, muss dann der Versicherte zahlen (der das vielleicht gar nicht kann) oder ist dann irgendeine andere Versicherung an der Reihe, z.B. die private (Personen-) Haftpflicht des Versicherten bzw. seines Bruders?

Danke im Voraus.

Hi,

wenn du „KFZ Versicherung Nutzerkreis“ und den Namen deiner Versicherung eingibst, bekommst du bestimmt individuelle Auskunft - oder in deinen Versicherungsbedingungen :smile: .

Meistens ist es wohl so, dass der Schaden von der Versicherung übernommen wird, man aber eine Strafgebühr zwischen einer halben bis doppelten jährlichen regulären Versicherungsprämie zahlen muss. Manche verlangen auch nur rückwirkend zum Jahresbeginn die Versicherungsprämie, die im korrekten Fall hätte gezahlt werden müssen.

Bei manchen Versicherungen kann man den Nutzerkreis auch für mehrere Tage oder Wochen günstig oder kostenlos erweitern. Ich hab mein Auto z. B. bei der HUK. Hier kann ich jährlich einmal für max. 3 Wochen den Nutzerkreis kostenlos erweitern. Das muss dann eben vorab gemeldet werden.

Schönes Wochenende
Karin

Hallo!

Was meinst du mit der Garage? Wenn man ne Garage abreist, und das Auto noch drin ist, hat die KFZ-Versicherung damit nix zu zun.

Wenn mit einem Auto ein Unfall verursacht wurde, muß die Haftpflicht-Versicherung zahlen. Selbst dann, wenn das Auto geklaut, und der Dieb den Unfall gebaut hat.
Das ist meines Wissens Gesetz, damit die Unfallopfer nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Allerdings kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Mit etwas Glück fordert sie nur rückwirkend die höheren Beiträge für den Tarif ein, der auch den Bruder mit eingeschlossen hätte. Aber auch höhere Summen sind möglich.

Ich kann mir aber vorstellen, daß sich eine Vollkasko-Versicherung durchaus weigern kann, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu begleichen.

zu a) die Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird den Fremdschaden vollständig bezahlen. Den Eigenschaden muss der Versicherungsnehmer selbst übernehmen, da er ja keine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat.
Ob er an seinen Bruder einen Anspruch hat, kommt darauf an, was man unter einander abgesprochen hat - muss man dann aber zivilrechtlich einklagen. Hat aber mit dem Versicherer nichts zu tun.
Der Versicherer hat die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag zu erhöhen - (Mitversicherung sonstiger Personen) und kann ergänzend auch noch einen Strafbeitrag für das Kalenderjahr fordern.

zu b) ich sehe keine Verbindung zu der Kfz-Versicherung.

Ja - aber nicht in diesem Fall, sondern z.B. dann wenn der Fahrer Alkohol oder Drogen eingenommen hat, oder keinen Führerschein besitzt, oder der Unfall Absicht war.

Nein - gilt in diesem Falle auch nicht - nur hier hat ja keine bestanden.

Beachte in Deutschland sind nicht die Personen, sondern das Fahrzeug versichert.

Die Verbindung ist: Ich bezahle weniger für die Versicherung, weil ich angegeben habe, dass ich eine Garage besitze. (Die fragen das doch immer ab, Garagenbesitzer zahlen weniger.) Wenn ich nun aber gar keine Garage (mehr) besitze, ändert das was am Versicherungsschutz? Anders gefragt: Kann ich den Versicherungsschutz verlieren, weil ich wegen falscher Angaben zu wenig eingezahlt habe?

Hi,

Wenn die Garage abgereist ist mit dem Auto drin, kann man doch den Versicherungsvertrag eigentlich kündigen, nicht wahr?

Gruß T

Oh…
Da muß man wohl fragen, ob das als Diebstahl zählt, und die Vollkasko vielleicht…

Nein verlieren kann man den Schutz nicht solange die Versicherung besteht.
Sie könnte aber schlicht fristlos kündigen wegen Betruges.

Und auch den Tarif neu berechnen und ggf. Geld nachfordern was durch die falsche Angabe „Garage“ zu wenig entrichtet wurde.

Wobei, Garage ist doch nur bei Kasko interessant. Wenn es um Diebstahl oder Einbruch im Wagen geht.
Da ist das Risiko mit Garage niedriger.

Bei nur Haftpflicht sollte das falsche Kreuzchen bei „Garage“ keinen negativen Einfluss haben.
Es kann aber schon so sein, die Frage nach Wohneigentum und auch Garage hat etwas mit der statistischen Schadenhäufigkeit zu tun und hat sich schon entsprechend auf den Vertrag ausgewirkt.

MfG
duck313

Das ist das wirklich autonome Fahren der Zukunft!

Auch ein Auto hat Wünsche: es möchte nicht nass werden! :smile:

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@spontanphilosoph,

sorry - aber deinem Gedankengang kann ich nicht folgen:

Wenn du deine Garage abreißt und dadurch einen Schaden verursachst,
hat dies mit deiner Kfz-Versicherung nicht das geringste zu tun.

Unter Umständen könnte es sich um einen Schade handeln, den deine Privathaftpflichtversicherung (bei einem 1-Familienhaus) oder deine Grundstückshaftpflichtversicherung zahlt.

Nein - warum solltest du deinen Versicherungsschutz verlieren, nicht du bist versichert, sondern das Fahrzeug - bedeutet, u.U. darfst du dann 3 € pro Monat mehr zahlen.

Du meinst die Vollkasko, die nicht besteht?

Gemeint war: Wenn ich meine Garage abreiße und dem Versicherer das nicht mitteile (ich also unberechtigterweise weiter weniger zahle, weil Garagenbesitzer einen günstigeren Tarif kriegen) und dann mit dem Auto einen Unfall verursache. (Keinen Unfall im Zusammenhang mit der Garage, sondern einfach im Straßenverkehr.)

Diese Frage hab ich doch schon beantwortet.