Zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung?

Der Zahn 36 muss eine Wurzelbehandlung bekommen. Wir haben einen privaten Kostenvoranschlag erhalten und sollen die Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Zahlt hier nicht die Krankenkasse?

Das wird mittlerweile von vielen Zahnärzten anders abgerechnet,denn die Krankenkasse zahlt lediglich die Standard Behandlung,diese Umfasst weder die maschinelle Aufbereitung noch die elektronische Längenmessung oder ein Endomikroskop diese Dinge erhöhen ein positives Ergebnis der Wurzelfüllung ungemein sind aber leider privat zu zahlen.

Hallo Anja,

ja, im Prinzip zahlt die Krankenkasse schon eine Wurzelbehandlung…nur ist die oft so aufwändig und schwierig, alle Kanäle ausgiebig zu säubern und zu füllen, dass es die Zahnärzte oft privat ansetzen müssen, erst kürzlich ist eine solche Behandlung bei meinem Mann gemacht worden…da hat die erste Sitzung fast 1,5 Stunden gedauert, die nächste nochmal 30 Minuten…das ist natürlich dann nicht für ein paar Euro machbar…sorry…
Liebe Grüße
Caro

Der Zahn 36 muss eine Wurzelbehandlung bekommen. Wir haben
einen privaten Kostenvoranschlag erhalten und sollen die
Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Zahlt hier nicht die
Krankenkasse?

Ich gehe jetzt davon aus, dass du gesetzlich versichert bist, also bei einer GKV.

Die GKV bezahlt nach wie vor eine Wurzelbehandlung, jedoch begrenzt auf drei Behandlungstage. Das bedeutet für den ZA Honorarverlußt, weil bei einem Zahn 36 (es ist ein Backenzahn mit zwei Wurzeln) ist es nicht immer möglich an drei Behandlungstagen eine gute Wurzelbehandlung zu machen.

Es gibt nun mal einen Preis für so eine aufwändige Wurzel Behandlung, die Kassen haben diesen Preis gesenkt,in dem sie nur drei Behandlungstage erlauben (was völliger Schwachsinn ist) und somit kann der ZA in manchen Fällen die Kosten nicht decken.

Wir haben Patienten, die kommen bis zu 10 Mal für so eine Behandlung, weil ein Zahn so stark entzündet ist und es Zeit braucht die Bakterien weg zu bekommen. Diese Kassen Patienten bezahlen auch bei uns einen Aufpreis dafür. Aber nicht die ganze Beh.

Dein Zahnarzt geht einen anderen Weg, er will sich scheinbar mit der Kassenbürokratie nicht ärgern und lässt sich die Wurzelbeh. an einem Backenzahn ganz privat bezahlen. Es kann aber auch sein, dass er sich den Kassenanteil trotzdem holt, das merkst du nicht.

Wenn auf deinem Kostenplan steht „losgelöst von der gesetzllichen Behandlung“ - dann holt er sich nichts von deiner Krankenkasse sondern nur von dir.

Rede doch mal tachelles mit deinem ZA. Frage ihn aufrichtig wie sich die Kosten zusammensetzen. Ärzte sind keine Götter in weiß, sie sind Menschen wie du und ich. Wenn man ein mündiger Mensch sein will, muss man mit allen anderen Menschen kommunizieren.

Ich hoffe geholfen zu haben.
lg Anna.

Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten wenn der Zahn erhaltungswürdig ist. Für eine Vernünftige Wurzelbehandlung ist eine Zuzahlung notwendig.ca 250 €
mfg
Müller

Der Zahn 36 muss eine Wurzelbehandlung bekommen. Wir haben
einen privaten Kostenvoranschlag erhalten und sollen die
Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Zahlt hier nicht die
Krankenkasse?

Hallo,

Die KK zahlt eine Wurzelbehandlung nur in einfach gelagerten Fällen. Wenn gebogene Wurzeln, verkalkte Kanäle o.ä., vorliegen, ist die WB privat.

Gruß,

MM

Der Zahn 36 muss eine Wurzelbehandlung bekommen. Wir haben
einen privaten Kostenvoranschlag erhalten und sollen die
Kosten für die Behandlung selbst zahlen. Zahlt hier nicht die
Krankenkasse?

Vielen Dank für die Antwort. :smile:

hallo,

eine wurzelbehandlung im seitenzahnbereich wird von ihrer krankenkasse nicht bezahlt. hierfür sollten sie sich von ihrem zahnarzt einen privaten heil-und kostenplan für diese Zahnbehandlung erstellen lassen.

weitere Informationen finden sie hier: http://www.zahn-zahnarzt-berlin.de/deutsch/kosten_wu…