Wenn man nach 2.5 Monaten arbeitsunfähig wird und in einem ein Jahres Vertragverhältniss steht (z.Z. noch Probezeit) bleibt arbeitsunfähig für länger als 6 Wochen, zahlt dann die Krankenversicherung weiter und wie lange? Wie viel zahlt die KV und zahlt sie auch für die Sozial und Rentenversicherung? Vielen Dank für die Antworten.
Hallo,
wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen endet, dann setzt die Kasse mit Krankengeld ein - wird während der Krankengeldzahlung das Beschäftigungsverhältnis beendet, z.B. durch Vertragsablauf oder auch durch Kündigung, dann zahlt die Krankenasse auch über das Ende der Beschäftigung Krankengeld weiter. Der Krankengeldanspruch besteht im Grundsatz für 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt wird aus dem letzten abgerechneten Lohnzahlungszeitraum ( in der Regel Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit) berechnet und beträgt 70% des Bruttos, maximal 100% des Nettos, abzgl. der Beiträge zur Sozialversicherung - vom Krankenversicherungsbeitrag ist man befreit.
Gruss
Czauderna
Hallo,
dann müsste sich das geändert haben, denn ich kenne es noch so, wenn Sonderzahlungen angerechnet wurde, die innerhalb der letzten 12 Monat geleistet wurden (auch von anderen Arbeitgebern), dass da rechnerisch schon mal in dem einen oder anderen Fall 100% des Nettos heraus kamen, davon wurde dann aber die Beiträge abgezogen.
Ich lasse mich aber gerne korrigieren, wenn es denn heute 90% sind.
Gruss
Czauderna