Ich buchte eine Urlaubsreise, Hin und Rückfahrt per Bahn. Abgesicherti mit der Reiserücktrittskostenversicherung der ERV.
Geplante Abfahrt der Hinreise Donnerstag in Woche X
Plötzlich berists Montag schwer erkrankt.
Krankschrift bis einschließlich Mittwoch.
Zahlt die Versicherung jetzt nicht, weil ich Donnerstag hätte fahren können, da die Krankschrift nur bis Mi ging, oder doch, oder wie? Danke für Eure Antworten!
Meine Einschätzung: Der Versicherer wird Dich fragen „Wenn Du bis Mittwoch krankgeschrieben bist, warum willst/kannst Du dann Donnerstag nicht fahren?“.
Richtig !
Wenn Donnerstag keine Krankschreibung mehr, wirds schwierig.
Viel Glück
Barmer
Moin,
Krankschrift bis einschließlich Mittwoch.
IMHO ist das eine Rechtsfrage -> Rechtsbrett
Weiter IMHO schließt eine Krankschreibung eine Urlaubsreise ja nicht per se aus. Würde mich nicht wundern, wenn das auf die Leistungspflicht wenig bis keinen Einfluss hätte.
VG
J~
Hallo,
könnte schwierig werden: Krankmeldung bis Mittwoch, Reise am Donnerstag… wenn die Krankmeldung nur drei Tage dauert, dann wird wohl auch die Erkrankung nicht soooo schwer zu sein…
Gruß, mic
Hallo,
warum sollte die Versicherung zahlen, wenn du gar nicht mehr krank bist? Und warum möchtest du nicht fahren, wenn es dir doch offensichtlich wieder besser geht?
Wenn nicht, dann geh doch noch mal zum Arzt und lass dich länger krank schreiben. Das geht ja auch, wenn es nötig ist.
Naja, gute Besserung und gute Reise
Schöne Grüße
Petra