Zahlt die Teilkasko?

hallo liebes Gemeinde,

wenn man sein Mottorrad um 13 uhr ca 50 m vor seiner Haustür abstellt lenkradschloss reingemacht und die Schlüssen rausnimmt und dann auf dem weg nach hause die schlüssel wohl verliert und um 14 Uhr mit den Ersatzschlüssel wieder weg fahren will und bemerkt dass das Motorrad nicht mehr da ist also geklaut wurde. Hat man dann überhaupt eine Chance, dass die teilkasko irgendwas davon ersetzt???

Hallo,
das wird schwierig nachzuweisen sein. Die Versicherung wird erstmal ausschließen müssen, dass sie hier einen Betrugsversuch vorliegen hat, Entwendung mit Originalschlüssel lässt jeden Sachbearbeiter erstmal aufhorchen.
Am besten wäre es, wenn Du Zeugen für den Vorgang hast bzw. Deine Glaubwürdigkeit durch weitere Aussagen stärken kannst.

In den TK-Bedingungen gibt es den Punkt „Unbefugter Gebrauch“ - das dürfte hier greifen.
Siehe Auszug der allg. Kfz-Versicherungsbedingungen:

Entwendung
2. Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Viel Glück!!