Hallo zusammen, kürzlich habe ich meinen Wagen verliehen. Zurück bekommen habe ich einen Schrotthaufen. Frage, zahlt eine Privathaftpflicht den Schaden?
Deine Privathaftpflicht zahlt nicht.
Die des Schadensverursacher höchstwahrscheinlich auch nicht. Kommt darauf an, wie der Schaden entstanden ist. Verkehrsunfall, oder z.b. Schnee aufs Dach gefallen.
Trotzdem ein gutes neues Jahr
Michael
Hallo,
in allen mir bekannten Bedingungen privater Haftpflichtversicherungen sind Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden sind, absolut ausgeschlossen.
Wenn du dem Obelix ein Auto leihst und Obelix wirft versehentlich einen Hinkelstein darauf, dann würde die private Haftpflicht von Obelix zahlen.
Ebenso zahlt diese, wenn jemandem ein voller Einkaufswagen wegrollt und eine Delle am fremden Fahrzeug verursacht wird, so lange der Einkaufswagen noch nicht neben dem eigenen Auto stand. Stand er am eigenen Auto, so entstand der Schaden während des Beladevorgangs - und der gehört wieder zum Betrieb eines Fahrzeugs dazu.
Wer zahlen muss, ist der Verursacher.
Wie sagt man so schön: Autos und Ehefrauen verleiht man nicht.
Ich hörte mal die Variante eines Mannes: Ehefrauen sind wie Unterhosen, die wechselt man nicht.
Hallo, wie der Schaden passiert ist, kann ich leider nicht sagen. Weil zwischen dem was der Fahrer erzählt und dem was die Polizei sagt liegen Welten.
Der Fahrer sagt, auf einer Landstrasse seien ihm zwei PKW´s entgegen gekommen, der Hintere PKW sei dann zum Überholen auf seine Spur ausgescherrt und er habe sich darüber erschrocken und das Lenkrad verrissen. Dadurch sei der Schaden an dem Fahrzeug entstanden.
Die Polizei sagt, aufgrund der Spurenlage sei, dies jedoch nicht wahrscheinlich.
Die Polizei geht davon aus: Der Wagen sei zu schnell gewesen, er ist dann auf der Gegenspur gegen einen Leitplanken gestoßen und dann nach rechts ausgescherrt. Dabei von der Strasse abgekommen und im Graben gelandet. Der Sachschaden am Fahrzeug liege deutlich über dem Wert des Fahrzeugs
Danke, für diese aufmunternden Worte
Da kann dir wohl niemand Hoffnungen machen, dass eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
Am ehesten würde eine Vollkaskoversicherung für dein Auto - wenn nicht „verleihen“ ausgeschlossen wird - dafür aufkommen.
Hallo, naja ne Vollkasko habe ich nicht für den Wagen. Aber ich hatte gedacht, dass vielleicht ne Haftpflicht einspringt, zum Beispiel wegen grober Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit ist bei vielen Versicherungen ein Grund, dass eben NICHT gezahlt werden muss.
Genau wie bei Vorsatz.
Hi,
Gibts da nicht auch die Regelung, daß bei geliehenen Gegenständen nicht gezahlt wird?
Also wenn Obelix sich das Auto von Asterix leiht und es beschädigt, zahlt seine Haftpflichtversicherung nicht.
Gruß T
Das ist mir nicht bekannt.
Wenn ich mir etwas ausborge und mir dann ein Missgeschick passiert, dann erwarte ich zu 100%, dass die Versicherung dafür zahlt. Das ist ja der zweitwichtigste Grund überhaupt, warum man sowas hat.
Hätte ich eigentlich auch gedacht. Genau das ist mir nämlich vor vielen Jahren mal passiert – die Versicherung zahlte nicht. Vielleicht weil man auf diese Weise leicht Versicherungsbetrug begehen könnte, indem man einen kaputten Gegenstand „verleiht“.
Vielleicht ist das ja heute anders (die Sache passierte noch im vorigen Jahrtausend).
Gruß T
Hallo,
kenne ich auch so. Sobald ein Gegenstand verliehen ist, verhält es sich damit, als wäre der Gegenstand Eigentum des Ausleihers. Wenn der sein „zeitweise eigenes“ Hab und Gut zerdetscht, zahlt das die Haftpflicht nicht.
Das wird sich in den letzten Jahren kaum zu Gunsten der Versicherten geändert haben.
Gruß,
Paran
Ist ein alter Hut, dass eine Privathaftpflichtversicherung nicht für Beschädigungen an geliehenen Sachen zahlt!
Es ist mir absolut unverständlich, warum es solche Tarife noch gibt und warum es Leute gibt, die sich für solche Tarife entscheiden.
Wenn ich mir anschaue, dass meine PHV unter 60€ im Jahr kostet und da sogar eine Ausfalldeckung dabei ist (und noch viel mehr), dann spart man da am falschen Ende.