Zahlt Haftpflichtversicherung meinen Schaden ?

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Haftpflichtversicherung.

Und zwar waren ein Freund von mir und Ich letzte Woche auf einer Brücke um eine Schleuse anzuschauen. Allerdings endete dies nicht all zu gut für mich.
Mein Freund hat mich dann sozusagen angestupst am Rücken und mir ist meine Brille dann ins Wasser gefallen. Zum Glück habe ich noch eine Ersatzbrille, die ich zur Zeit tragen kann, aber da die ziemlich alt und zerkratzt schon ist, brauche ich ja nun wieder eine neue. Meine Brille die ins Wasser gefallen ist, habe ich vor einem Jahr etwa für 550€ gekauft.

Nun meine Frage, bezahlt die Haftpflichtversicherung von meinem Freund meine Brille?

Und dann würde ich gerne noch wissen, wie ich nun vorgehen muss, um das alles in die Wege zu leiten?

Ich danke jetzt schon mal allen, die mir eine Antwort auf meine Frage geben können.

Hallo

Schaden bei dem Haftpflichtversicherer melden, immer schön bei der Wahrheit bleiben. Haftpflicht erstattet zum Zeitwert!

Euer Problem: Viele Brillen, die nicht mehr benötigt werden, werden über die Private Haftpflicht refinanziert, daher reagieren die Versicherer recht verhalten, bei solchen Geschichten: „Brille fällt von der Nase bei Anschubser in die Wasserfluten - klingt sehr konstruiert!“
Aber wenn es sich so zugetragen hat, dann müßt Ihr dies auch so schreiben!

so long
pe sturm

Und zwar waren ein Freund von mir und Ich letzte Woche auf
einer Brücke um eine Schleuse anzuschauen. Allerdings endete
dies nicht all zu gut für mich.

Mein Freund hat mich dann sozusagen angestupst am Rücken und
mir ist meine Brille dann ins Wasser gefallen. Zum Glück habe
ich noch eine Ersatzbrille, die ich zur Zeit tragen kann, aber
da die ziemlich alt und zerkratzt schon ist, brauche ich ja
nun wieder eine neue. Meine Brille die ins Wasser gefallen
ist, habe ich vor einem Jahr etwa für 550€ gekauft.

Wenn das so stimmt wie geschildert, dann hat der Freund einen Schaden verursacht und haftet für den Schaden, das heißt er muß eine neue Brille bezahlen.

Nun meine Frage, bezahlt die Haftpflichtversicherung von
meinem Freund meine Brille?

Wenn er eine hat und das alles so stimmt wie geschildert, dann sollte die HP den Schaden für Ihren Freund übernehmen.
(vorausgesetzt es besteht keine häusliche Gemeinschaft, Verwandtschaft etc. da kann es anders aussehen …)

Und dann würde ich gerne noch wissen, wie ich nun vorgehen
muss, um das alles in die Wege zu leiten?

Den Freund bitten, die HP-Versicherung über den Schaden zu benachrichten. Die senden dann normalerweise entsprechende Formulare zu, mit denen man den Anspruch geltend machen kann.

Ich danke jetzt schon mal allen, die mir eine Antwort auf
meine Frage geben können.

Ich hoffe das hilft.

Gruß Dirk

Hallo,

so wie du es schilderst, dürfte die Haftpflichtvers. vom Freund nicht zahlen. Denn „anstupsen“ legt die Vermutung nahe: absichtlich. Sowas ist grundsätzl. nie versichert.
Anders würde es aussehen, wenn er dich unabsichtlich angerempelt hätte. Dann wäre das wohl ein Fall für seine Haftpfl.
In einem solchen Falle muss er sich an seinen Versicherer wenden und den Schaden melden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ihr Freund soll den Schaden seiner Versicherung melden.
Schaden sollte wie es passiert ist, übernommen werden.

Bei Brillen dürfte es auch keinen Zeitwertabzug geben, ist erst ein aktuelles Urteil raus. Müsste was in der aktuellen Finanztest drüber stehen.

Gruß
Chris

grundsätzlich muss sich die HV deines Freundes mit dem Schaden befassen; eine Entschädigung erfolgt allerdings nur zum Zeitwert. Melde den Schaden der Versicherung deines Freundes - die sagen dann schon, wie es weitergeht.
mfG
Dr.Schamberger

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Zuerst muss ich Sie laut Richtlinien von wer-weiß-was dasrauf Hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren im Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich arbeite.

Aber nun zu Ihrer Frage:

Ihr Freund sollte sich bei seinem Versicherungsvertreter melden und Ihm die Sachlage schildern. Der wird dann zu Ihm kommen und mit Ihrem Freund zusammen ein Schadenformular ausfüllen, damit der Schaden von der Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Außerdem sollte Ihr Freund sich zusätzlich noch direkt beim Versicherer melden um den Schaden zu melden.
Dann bekommen sie auch eine Schadenmeldung, in der Sie den Schadenhergang schildern müssen.

Sollte Ihr Freund das nicht machen, und auch so nicht zahlen wollen, müssen Sie Ihren Freund verklagen um an das Geld zu kommen.

Sie sollten in dem Zusammenhang schon einmal Anfangen die Unterlagen für die Brille heraus zu suchen ( Rechnung, etc.), denn das will der Versicherer mit Sicherheit sehen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

urlaubsbedingt melde ich mich erst heute.

Sofern eine Haftung Ihres Freundes bejaht wird, wird der Versicherer die Brille erstatten. Die Entschädigung ist hier auf den Zeitwert der Brille beschränkt.

Zunächst ist der Schaden formlos dem Versicherer zu melden. Dieser wird dann die Anschaffungsrechnung der Brille verlangen und eine Rechnung der neu anzuschaffenden Rechnung.

Danach sollte einer Erstattung nichts mehr im Wege stehen.

Wie gesagt: Voraussetzung eine Haftung des Freundes wird erkannt.

Viele Grüße
Nancy

Grundsätzlich sehe ich eine Haftung Deines Freunds gegeben, mir ist allerdings nicht klar, wei sie nur durch einen schubser herunterfällt, saß sie eventuell nicht richtig? das wäre dann sicher Deine Mithaftung.
Dem Versicherer muss eine Schadenschilderung eingereicht werden und der kaufpreis der Brille muss per Rechnung nachgewiesen werden.
Jürgen

Hallo auch!

Bitte nicht böse sein, das klingt nach einem „typischen Brillenschaden“ wie er fast täglich bei den Versicherern eingereicht wird. Das vorweg. Natürlich kann der Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Freundes eingereicht werden. Hier muss als Beleg für die Schadenhöhe jedoch eine Originalrechnung eingereicht werden können, damit der Versicherer die Entschädigung berechnen kann. Bitte beachten: Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert (gem. §823 ff BGB). Der Versicherer wird die Entschädigung also nicht auf den Kaufpreis leisten, sondern auf den Zeitwert.

Wenn noch Fragen sind, fragen…

Gruß
CKH