Zahlt Jobcenter Kaution komplett aus, auch wenn noch nicht alles abgezahlt wurde?

Hallo liebe Community,

ich bin vor einiger Zeit wegen eines Jobs umgezogen und benötigte eine Kaution für die neue Wohnung… mit dem Job hatte es dann doch nicht geklappt…egal das steht nicht zur Debatte.

Jedenfalls überwies das Jobcenter die komplette Kaution auf das Konto des Vermieters…

Ich zahle jeden Monat 10% meines Satzes an das Jobcenter zurück. Nun habe ich eine bessere Wohnung gefunden mit DSL-ANSCHLUSS, die alte bzw. jetzige hat keinen…-_- die Kaution für die neue Wohnung liegt 200 Euro unter der alten Kaution.

Meine Frage: bekomme ich das Geld nun schon wieder, obwohl ich es ja noch nicht komplett abgezahlt habe? Wie mache ich das mit der neuen Kaution???

Bin gerade etwas verwirrt…

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße

Queen

Hallo

Es gäbe sicher eine Möglichkeit, wenn nicht einerseits der Vermieter von der neuen Wohnung die Kaution ja vor Einzug haben will, und andererseits der Vermieter der alten Wohnung sich nicht ein halbes Jahr Zeit lassen würde, bis er die Kaution erstattet (das machen jedenfalls viele Vermieter). Wer umziehen will, muss meistens zwei Kautionen aufbringen können, jedenfalls für einige Monate.

Ich vermute mal nicht, dass das Jobcenter da einspringen würde …
Aber fragen kostet natürlich nichts. Wenn der DSL-Anschluss irgendwie dazu beitragen könnte, dass du einen Job findest, lässt es vielleicht mit sich reden …

Andererseits kann man natürlich mit dem jetzigen Vermieter reden, ob er die Kaution auch sofort auszahlen würde. Da die ja aber ursprünglich das Jobcenter bezahlt hat, weiß ich nicht, an wen genau er die auszahlen muss. Aber da er selber das ja vermutlich weiß, kann man ihn ja fragen.

Viele Grüße

PS: Es gibt übrigens Gerichtsurteile, nach denen das Abstottern der Mietkaution rechtswidrig sei, hundertprozentig klar ist das aber wohl noch nicht.

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Okay danke. Da würde ich bestimmt nicht mit durch kommen. -_-

Hundertprozentig klar ist die Regelung, die der Gesetzgeber in § 551 Abs 2 BGB reingeschrieben hat: Die Mietkaution für die neue Wohnung kann selbstverständlich in drei gleichen Monatsraten „abgestottert“ werden, die jeweils zusammen mit der Miete fällig sind.

Was sollte daran nicht hundertprozentig klar sein, und warum sollte jemand damit nicht „durchkommen“?

Schöne Grüße

MM

Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile zu dem Thema.
Es geht hier auch eher um die Sozialgesetzgebung, ob ein Hartz-4-Empfänger vom Lebensminimum noch was für die Kaution abzweigen muss.

Das Urteil, in dem ein Gericht befindet, dass § 551 Abs 2 BGB irgendwie falsch oder gar nicht so gemeint ist, hätte ich schon gerne mal gesehen.

Ach so.

Ich hätte jetzt glatt geglaubt, es ginge um

.

Aber das hat ja vielleicht auch irgendjemand anders geschrieben, oder damit was anderes gemeint.

Kurz: Es gibt ein ganz und gar nicht unklares Recht des Mieters, die Mietkaution in drei Monatsraten zu entrichten. Und es gibt keinen Richter in D, der eine sehr einfach und klar formulierte Bestimmung aus dem BGB mal eben so als „rechtswidrig“ verwirft.

Schöne Grüße

MM

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Es geht um Darlehen vom Jobcenter für Alg-II-Empfänger (z. B. für eine Mietkaution), ob der Bedürftige dieses Darlehen von seiner Grundversorgung abzahlen muss, und nicht darum, ob die Mietkaution an den Vermieter in Raten gezahlt werden darf.

Abgesehen davon wäre das natürlich ein guter Hinweis gewesen.

Danke für eure antworten.

Also was mir noch eingefallen ist, ist dass die mietkaution aber nach dem Abzahlen meine ist, es wurde ja ein Darlehen gewährt. Und ich zahle sogar 50% meines Regelsatzes davon ab.

Das Problem ist nur, dass ich eben noch lange nicht alles abbezahlt habe…

Ich mach mich mal beim Jobcenter schlau.