Hallo Tychiades,
was fordert dich zu solcher Emotionalität heraus?
Ich will diese Quelle nicht im Detail kritisieren. Ich will auch die katholische Kirche nicht verteidigen. Sie macht auch m. E. hier eine ganz schlechte Figur.
Ich möchte nur in einem Wissensforum gerne Quellen sehen, in denen Sachinformationen nicht emotional verzerrt sind. Die Emotionen sind natürlich auch eine wichtige Information, aber das sollte möglichst nicht vermischt werden.
Dein Hinweis auf die geschilderten Fälle z. B. aus den USA macht das Dilemma der Seite deutlich. Ausgangspunkt ist anscheinend ein Fall aus Deutschland, dann werden aber fröhlich Beispiele aus aller Herren Länder versammelt, ohne dass Unterschiede in den Rahmenbedingungen thematisiert werden. Auch dass kann man als Teil der Wirklichkeit - nämlich eines unter den jeweiligen Bedingungen gleichbleibend falschen Verhaltens der rk. Kirche auffassen - aber das macht die Seite nicht zum Thema, sondern vermengt in unguter Weise.
Wohl weil eben die eigene Betroffenheit und das Entsetzen über DIE Kirche hier das eigentliche Thema ist.
Aber ist das unter „Rechtliches“ angemessen dargestellt?
Nur zwei Details des Textes:
„Mit den Schweigepapieren oder Schweigeverpflichtungen, die Müttern von Priesterkindern von katholischen Orden oder Diözesen in vielen Fällen vorgelegt werden, werden die Mütter genötigt gegenüber niemandem den Vater ihres Kindes zu nennen.“
Sofern eine solche Schweigeverpflichtung überhaupt rechtsverbindlich ist, liegt hier keine Nötigung vor (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html)
Jetzt kann man natürlich sagen, dies sei halt umgangssprachlich gemeint, aber eine Seite unter der Rubrik „rechtlich“, die am Anfang und am Ende spezifischen juristischen Beistand anpreist, kann hier m. E. keine solche Unschuldsvermutung für sich in Anspruch nehmen.
Die angesprochenen „Zwangsheiraten“ um „… dem Kind und der Mutter Unterhalt und Erbe zu hinterziehen, …“ würden in Deutschland so gar nicht funktionieren. Erb- und Unterhaltsansprüche bestehen auch nach einer „neuen“ Ehe grundsätzlich, auch wenn sie natürlich mit den Ansprüchen der „neuen“ Familienmitglieder verrechnet würden. Das ist aber kein Spezifikum zwangsverheirateter Priester, sondern trifft auf alle verheirateten mit außerehelichen Kindern zu.
Gruß
Werner