Hi,
klar, die EHIC klingt in der Theorie ganz toll. In der Praxis hat sie aber gravierende Nachteile:
"3. Ich habe Urlaub in einem anderen Mitgliedstaat gemacht und bin dort erkrankt. Der Arzt hat meine EHIC nicht akzeptiert und ich musste die Behandlung direkt vor Ort bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet? Wie erfolgt die Erstattung?
Ein Erstattungsanspruch besteht grds. in der Höhe und für die Leistungen, für die auch mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Kosten angefallen wären. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Einzelfall über die genaue Höhe des Erstattungsanspruchs. Kosten eines Rücktransports nach Deutschland und Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Aufenthaltsstaat gehören, sind generell ausgeschlossen. Wir raten Ihnen daher sich auch über ein adäquates Angebot für einen privaten Krankenversicherungsschutz beraten zu lassen."
- Während meines Urlaubs musste ich wegen einer Erkrankung zum Arzt. Der Arzt hat die Behandlung aufgrund der EHIC durchgeführt. Dennoch musste ich einen Betrag in Höhe von X Euro bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet?
Grundsätzlich nein. Sofern es sich bei dem von Ihnen gezahlten Betrag um Ihren Eigenanteil oder um Leistungen gehandelt hat, die nach dem Recht des Aufenthaltsstaates nicht zu den gesetzlichen Leistungen gehören, verbleiben diese Kosten bei Ihnen. Sofern Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese Kosten dort einreichen."
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/FAQ/FAQ_Leistu…
Mein Fazit: Selbst schuld wer ohne private Auslands-KV Deutschland verlässt.
Gruss
K