Zahlt Krankenkasse Rückholungen aus Ausland?

Hallo,

diesen Sommer will ich einen Urlaub verbringen mit viel Sport. Allerdings ist mein Sport auch nicht ganz ungefährlich. Deshalb meine Frage:

Zahlen gesetzliche Krankenversicherungen auch die Rückholung aus dem Ausland? oder braucht man dann noch eine Extra-Versicherung?

Hallo
Das bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht , dafür gibs es Extra Versicherungen . Es sei denn man ist beim ADAC und dafür abgesichert .
Viele Grüße  noro

Hallo!

Nein, oder besser fast nie. Es kann ganz seltene medizinische Gründe geben, wo man einen Patienten auch nach Deutschland zurückfliegt. Das wäre die große Ausnahme.
Dazu ist die medizinische Versorgung weltweit „zu gut“. Man kann ja auch im Ausland behandelt werden und genesen.

Man muss sich dazu selbst versichern, etwa über einen Auslandschutzbrief, etwa eines Automobilclubs oder eine Auslandskrankenversicherung.
Die übernehme dann auch den Rücktransport bzw. die spätere Verlegung nach Deutschland  nachdem die Erstversorgung vor Ort stattgefunden hat und Patient transportfähig ist.

Die Auslandskrankenversicherung braucht man immer, denn die deutsche KV zahlt nicht alles im Ausland , jetzt mal ganz unabhängig vom Rücktransport.

MfG
duck313

Hallo LaHoffi,

da hat noro ganz Recht. Du brauchst eine eigene Auslandskrankenversicherung, die die Rückholung mit einschließt. Steht sogar auf de Webseite vom AUswärtigen Amt.

Ich habe eine abgeschlossen, weil ich mich gerade im Urlaub im Notfall um nichts mehr kümmern will. Auf Mallorca war es dann soweit. Bei einer Radtour bin ich gestürzt und habe mir den Oberschenkel gebrochen. DIe TC Medical Air Ambulance hat mich abgeholt und nach Hause geflogen. Die Kosten haben sie anstandslos übernommen, dafür sind sie ja auch da.

hallo du,
ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber es könnte sein, dass die „Securvita“ das zahlt
andré

Moin,

oder braucht man dann noch eine
Extra-Versicherung?

oder Mitglied des DRK werden
http://www.drk.de/angebote/gesundheit/flugdienst.html

Gandalf

Hallo,

für wenig Geld macht das eine Auslandskrankenversicherung.
Sollte weniger als 50€ im Jahr ausmachen

Grüße
miamei

Hallo,

Mitglied bei den Johannitern werden ist auch eine Möglichkeit.

Gruß
Kati

Es sei denn man ist beim ADAC und dafür
abgesichert .

Genau, mit der ADAC Auslandsreise Krankenversicherung.
Allerdings steht die auch Nichtmitgliedern des ADAC offen und nicht nur ADAC Mitgliedern.
MfG ramses90

Viele Grüße  noro

Nein !!

Deshalb empfehlen sogar gesetzliche Kassen eine private Auslandsreise-KV !

Viel Glück

Barmer

Hallo,

diesen Sommer will ich einen Urlaub verbringen mit viel Sport.
Allerdings ist mein Sport auch nicht ganz ungefährlich.
Deshalb meine Frage:

Zahlen gesetzliche Krankenversicherungen auch die Rückholung aus dem Ausland? oder braucht man dann noch eine Extra-Versicherung?

Vielleicht hat man schon eine Unfallversicherung, die sowas einschließt oder ist schon irgendwo Mitglied, wo sowas inklusive ist. Da man jedoch in aller Regel eben nicht direkt vom Unfallort aus heimgeflogen wird, fallen da auch immer Behandlungskosten an, womit die genannten Auslandsreis-KV sicher nicht das verkehrteste sind, was man da auch unabhängig von irgendwie etwas riskanteren Freizeitgestaltungen oberhalb von Abgammeln machen kann. Da hat man dann oft auch ne Telefonnummer, wo man jemand dran hat, der Deutsch und vielleicht auch den Leuten vor Ort irgendwas erklären kann. Es kommt ja auch gar nicht so megaselten vor, dass den deutschen Unfallopfer vollkommen sinnlose baer dafür schlecht gemachte OP´s übergeholfen werden, weil es eben die KV zahlt.

Grüße

Hi,

diese Mitgliedschaft zahlt dann aber doch nur den Rückflug nach D, nicht aber die Krankenhauskosten vor Ort. Dafür braucht man dann wieder eine Auslands-KV - welche auch gleich die Kosten für einen „medizinisch sinnvollen Rücktransport“ übernimmt. Auf der Webseite des DRK heisst es ja auch schon rechts: „Das benötigen wir, um schnell helfen zu können: (…) Wer zahlt die Krankenhauskosten vor Ort?“

Gruss
K

Hi,

Nein, oder besser fast nie.

Es muss „nein, nie“ heissen:

„Möchten Sie sicherstellen, dass Sie alle Kosten ersetzt bekommen, sollten Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese beinhaltet meistens auch eine Rückholung aus dem Ausland, für die die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten in keinem Fall übernehmen dürfen.“ http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-serv…

Gruss
K

Hi,

um es auf den Punkt zu bringen: Nein, die GKV zahlen keinen Rücktransport und ja, Du brauchst eine Auslands-KV. Gibt es unter 10 EUR/Jahr (!).

https://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherun…

Gruss
K

Moin,

diese Mitgliedschaft zahlt dann aber doch nur den Rückflug
nach D, nicht aber die Krankenhauskosten vor Ort.

für die EU und ein paar weitere Länder (u.a. Schweiz und Norwegen) gibt es die Europäische Krankenversicherungskarte (für gesetzlich Versicherte)
http://aok-bv.de/lexikon/e/index_00322.html
In vielen Policen von PKV gibt es weltweite Regelungen.

Gandalf

Hi,

klar, die EHIC klingt in der Theorie ganz toll. In der Praxis hat sie aber gravierende Nachteile:

"3. Ich habe Urlaub in einem anderen Mitgliedstaat gemacht und bin dort erkrankt. Der Arzt hat meine EHIC nicht akzeptiert und ich musste die Behandlung direkt vor Ort bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet? Wie erfolgt die Erstattung?

Ein Erstattungsanspruch besteht grds. in der Höhe und für die Leistungen, für die auch mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Kosten angefallen wären. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse im Einzelfall über die genaue Höhe des Erstattungsanspruchs. Kosten eines Rücktransports nach Deutschland und Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Aufenthaltsstaat gehören, sind generell ausgeschlossen. Wir raten Ihnen daher sich auch über ein adäquates Angebot für einen privaten Krankenversicherungsschutz beraten zu lassen."

  1. Während meines Urlaubs musste ich wegen einer Erkrankung zum Arzt. Der Arzt hat die Behandlung aufgrund der EHIC durchgeführt. Dennoch musste ich einen Betrag in Höhe von X Euro bezahlen. Bekomme ich die Kosten erstattet?

Grundsätzlich nein. Sofern es sich bei dem von Ihnen gezahlten Betrag um Ihren Eigenanteil oder um Leistungen gehandelt hat, die nach dem Recht des Aufenthaltsstaates nicht zu den gesetzlichen Leistungen gehören, verbleiben diese Kosten bei Ihnen. Sofern Sie eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese Kosten dort einreichen."

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/FAQ/FAQ_Leistu…

Mein Fazit: Selbst schuld wer ohne private Auslands-KV Deutschland verlässt.

Gruss
K

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