Zahlt mein chef für mein gestohlenes fahrrad

also ich benötige mein fahrrad für den arbeitsweg
und habe es direkt vor der tür am fahrradständer angeschlossen. Vom fenster aus konnte ich hin und wieder einen blick drauf werfen um mich zu versichern das es noch da ist. Eines tages zum Feierabend dann war es weg und ich habe keine hausrat. Nun die frage könnte ich das vielleicht über die versicherung meines chefs abwickeln da es ja immerhin an meinem arbeitsplatz passiert ist und ordnungsgemäß angeschlossen ist bzw war.

hallo,
wir sind keine Vollkasko Gesellschaft !!!
Was hat dein Chef damit zu tun ???

Ich kann mich nur über solche Fragen wundern
Marco

www.hauptstadtdetektei.de

Nein, das ist Pech.
Einzige Möglichkeit wäre:
-der Dieb musste einbrechen, um an das Fahrrad zu gelangen und
-hat eine Inhaltsversicherung, die eine Klausel beinhaltet, die dein Fahrrad mit einschließt
Unwahrscheinlich, deswegen wird es wohl an der Zeit, sich selber eine Hausrat zuzulegen, die mit einer entsprechenden Außenversicherung Fahrraddiebstahl andeckt, z.B. die Boxplus der Axa. Dann wird dir wenigstens das nächste mal das Fahrrad erstattet.

Normalerweise nicht…eventuell besteht eine Möglichkeit, wenn es auf dem umzeunten Firmengelände abgestellt was dann eventuell die betriebshaftpflicht…ist aber sehr vage

Gegenfrage:
Wenn das Fahrrad vor einer Pizzeria stand, zahlt dann der Pizzabäcker das Fahrrad? Oder wenn es vor einem Zoo stand der Zoodirektor?

Ich glaube damit ist die Frage beantwortet.
*kopfschüttelnd*

Hallo ferrothecook,

also ich benötige mein fahrrad für den arbeitsweg
und habe es direkt vor der tür am fahrradständer
angeschlossen.
Eines tages zum Feierabend dann war es weg und ich habe keine
hausrat. könnte ich das vielleicht über die
versicherung meines chefs abwickeln da es ja immerhin an
meinem arbeitsplatz passiert ist und ordnungsgemäß
angeschlossen ist bzw war.

Nein. Wenn dem so wäre, dann müsste der Chef ggf. auch dafür haften, wenn einem Mitarbeiter das Auto entwendet wird.
Möglich wäre es u.U. nur dann, wenn der Chef verlangt, dass man mit diesem Fahrrad auch für die Firma geschäftlich unterwegs wäre und bei diesem „Einsatz“ das Fahrrad abhanden kommt.
Dieses ist hier nicht der Fall.

Trotzdem würde ich den Diebstahl der Polizei melden, falls nicht schon geschehen.

Für die Zukunft sicherheitshalber: Hausratversicherung abschließen mit dem Zusatz, dass der einfache Fahrraddiebstahl auch abgedeckt ist. Nicht vergessen: Vorschäden angeben.

Alles gute für die Zukunft
Winni

Auf keinen Fall! Der Chef und auch seine Versicherung haben damit nichts zutun. Wäre ja sonst auch so wenn von jemand das Auto geklaut wird. Das Fahrrad gehört zur Hausratversicherung und muss über eine zusätzliche Klausel gegen Beitrag als Fahrraddiebstahl mit versichert werden. Tut mir leid hoffe so was besteht!

also ich benötige mein fahrrad für den arbeitsweg
und habe es direkt vor der tür am fahrradständer
angeschlossen. Vom fenster aus konnte ich hin und wieder einen
blick drauf werfen um mich zu versichern das es noch da ist.
Eines tages zum Feierabend dann war es weg und ich habe keine
hausrat. Nun die frage könnte ich das vielleicht über die
versicherung meines chefs abwickeln da es ja immerhin an
meinem arbeitsplatz passiert ist und ordnungsgemäß
angeschlossen ist bzw war.

hallo ferrothecook,

kein großes ausmahlen. klares nein.

gruß orovivo

Hallo Ferr the cook,

bin leider kein REchtsanwalt, und kann da keine Auskunft geben.

Troptzdem viel Erfolg dabei.

Hallo,
klingt nach einem Privatfahrrad für einen Privatzweck. Dann nein. Evtl. sind beim Chef in der Betriebshinhaltversicherung betriebliche Räder versichert, aber private Räder wohl kaum,
viele Grüße
Andreas

Hallo, das glaube ich nicht, dass die Versicherung deines Chefs das übernimmt, es sei denn, er wäre bereit, das Fahrrad als sein Eigentum zu bezeichnen… :- Sicher bin ich mir aber nicht.

Halle ferrothecook,

bitte konsultiere einen anderen Fachmann zu dieser Frage.
Schönen Abend
mogli-le

Nein! …

Beste Grüße

Fahrraddiebstahl
. . . notfalls mit dem Hinweis das Du nicht weiter weißt. . . . was ich dann hiermit tue;
komplizierte Fallbetrachtung;
was ist wenn auf dem Gelände ein Fahrzeug von einem anderen Firmenmitarbeiter beschädigt wird.

Kann man doch nicht am Unternehmer `abgeben´.

Es läuft, glaube ich, darauf hinaus, das es eine Verantwortung zwischen Dieb und Eigner gibt, evtl. hätte ein Haftungsauschluß gekennzeichnet sein müssen.

Ein Versuch ist es wert, nachfragen würde, ich evtl. auch beim Anwalt oder im juraforum o.äh.

Falls Du mich erreichen kannst, erzähl mal über den Ausgang.

hallo ferrothecook,
dein chef wird es nicht interessieren - das fahrrad war ja auch keine betriebseigentum.
versuche das fahrrad (neuanschaffung) als aussergewöhnliche ausgabe im rahmen der steuererklärung geltend zu machen, wobei es für aussergewöhnliche ausgaben eine zumutbare grenze (prozentualer wert) gibt.

versuch ist es wert.

gruss
marago

sorry für die späte antwort.

Aber nein das wird nicht gehen, da du das Rad ja nicht für die Arbeit direkt brauchst. Anders wär es wenn du z.b. Fahrradkurier wärst.

Gruß lucapon