Zahlt meine private Haftpflicht ?

Liebe/-r Experte/-in, Ich habe einen Schaden verursacht und wüsste gern bevor ich mich an meine Versicherung wende ob dieser Schaden durch meine private Haftpfichtversicherung abgedeckt ist. Folgendes ist vorgefallen : Ich bewohne mit meiner Familie ( meine Frau und Zwillinge ) gemeinsam ein Zweifamilienhaus mit meinen Eltern. Meine Eltern parken ihren PKW in einem Carport der an eine gemauerte Garage des Nachbarn angebaut ist. An dieser Wand habe ich gestern Buchenholzscheite ( Brennholz ) bis in eine Höhe von etwa 2.20m gestapelt. Der Stapel war offensichtlich instabil und viel über Nacht zum Großteil auf den PKW meiner Eltern. Viele Beulen und ein gebrochener Außenspiegel sind die Folge. Nun würde ich gerne fragen ob dieser Schaden über meine private Haftpflichtversicherung (LVM) abesichert ist. Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Voraus Christian

Die private Haftpflicht leistet bei Schäden, die Sie Dritten zufügen.
Ausgenommen hiervon sind Familienangehörige, die im gleichen Haushalt leben. In Ihrem Fall sind die Geschädigten Ihre Eltern (= Familienangehörige), die aber in einem ANDEREN Haushalt leben.

Das könnte problematisch werden. Weisen Sie im Schadenbericht also ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Eltern nicht in Ihrem Haushalt leben.

Hallo,

innerhalb der Verwandschaft ist es immer schwierig, bis unmöglich Haftpflichtschäden geltend zu machen, da es sich u.U. um „Gefälligkeiten“ handeln könnte. Wenn Ihre Versicherung aber kulant ist, wird sie den Schaden regulieren.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Herr Nähter,
kommt auf deinen Vertrag an, insbesondere ob Schäden bei Familienmitgliedern mitversichert sind.
Bei neueren Verträgen ist das meistens der Fall, dann ist dies auch Versichert.
Doch der Agenturinhaber beim LVM hilft dir sicher weiter. Am besten dort den Schaden so wie es passiert ist melden und Fotos beifügen. Der LVM wird dann ein Gutachten beauftragen oder einen Kostenvoranschlag zur Reparatur haben wollen, je nach Schadenhöhe.
Anschließend kann entweder nach Gutachten abgerechent werden (ohne MwSt., ohne Verbringungskosten) oder die Werkstatt rechent direkt mit dem LVM ab. In jedem Fall aber vor der Reparatur den LVM nach der Vorgehensweise fragen.
freundliche Grüße
Andreas Piechel

Hallo,

wenn deine Eltern nicht mit in deinem Haftpflichtvertrag mitversichert sind - oder du in ihrem - sehe ich keinen Grund, warum die PHV nicht zahlen sollte.
Viel Erfolg wünscht
Angelika

Das wird dir jetzt nichts bringen, aber deine Frage ist sehr umfangreich. Sie ist nicht einfach zu beantworten.

Sieht der Sachbearbeiter es als PHV-Schaden, dann bekommst du das Geld.

Sieht der Sachbearbeiter das Stapeln von Holz als Gefahr nach §838 BGB (es dient schließlich dem Unterhalt und Betrieb des Gebäudes) kommt es drauf an, wer der Eigentümer und Besitzer des Zweifamilienhauses ist. Dann ob die PHV Deckung für nur Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser bietet. Und dann wiederum die Frage ob eine HuG-Vers. besteht und wer Versicherungsnehmer ist.

NEIN!!

die Vollkasko würde zahlen…

ja, dieser schaden ist über jede privat haftpflichtversicherung gedeckt.

  1. weil es aus unachtsamkeit geschah und nicht aus vorsatz
  2. dritte wurden geschädigt, nicht das eigene auto oder das der ehefrau

am einfachsten ist den schaden mit einem „kostenvoranschlag“ - wichtig: kein Gutachten - zu ermitteln und diesen mit einem foto an die lvm senden.
die lvm ist ein guter versicherer, der schnell und unbürokratisch hilft.
es kann sein, dass die haftpflichtversicherung auf die einschaltung der eigene vollkaskoversicherung des fahrzeughalters besteht. es muss dort aber nicht gemeldet werden.

Ich schlage vor, du wendest dich lieber direkt an die Versicherung und lässt dich dort aufklären. Die können dir zeigen, wie diese Angelegenheit am besten anzugehen ist.

www.betriebshaftpflicht-vergleich.biz