Zahlt Privathaftpflicht Hausratschaden?

Hallo,

Wohnung gelüftet, Durchzug, Schlafzimmertür stand halb offen, knallt zu, Scheibe in der Tür gerissen.

Passiert dem Untermieter. Hauptmieter nicht zu Hause.

Untermieter hat „nur“ Privathaftpflicht und keine Hausrat.

Hauptmieter hat auch keine Hausrat.

Bezahlt die Privathaftpflicht einen solchen Schaden?

Danke + Gruß

Hallo!

Ja, grundsätzlich schon, wenn Untermieter auch Schuld am Glasbruch ist.

es geht ja nicht um Hausrat-VS, die würde nämlich gar nicht haften ! Nur wenn Glasbruch mitversichert wäre. Ist es aber meist nie.

Hauptmieter hat doch Anspruch auf Schadenersatz gegen Untermieter, weil der die Tür nicht gesichert hatte als er Durchzug machte. War also rechtlich gesehen fahrlässig.

Und solche Schäden bezahlt die Haftpflicht. Immer Fremdschäden, nie Eigenschäden.

Das der Schaden eigentlich dem Vermieter entstanden ist, spielt hier m.E. keine direkte Rolle. Auch dem gegenüber müsste ja der Hauptmieter haften (aus eigener Tasche !), Hauptmieter kann sich aber an den Verursacher halten, also an Untermieter.

und wenn der versichert ist umso besser.

mfG
duck313

Hallo,
kurze Anmerkung:

es geht ja nicht um Hausrat-VS, die würde nämlich gar nicht
haften ! Nur wenn Glasbruch mitversichert wäre. Ist es aber
meist nie.

mal abgesehen davon,dass die Hausratversicherung hier grundsätzlch nicht leistet:auch wenn innerhalb der Hausratversicherung Glasbruchschäden versichert wären:die Tür und damit die Glasscheibe zählt nicht zum versicherten Hausrat.

mfG
duck313

Grüße,sapine

Hallo,

das sehe ich etwas anders.

Warum sollte eine Glasversicherung eine Glastür in der Wohnung nicht zahlen?

§ 4 Versicherungsort

  1. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes.
  2. Versicherungsort sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten
    Gebäude oder Räume von Gebäuden.

Wer hier nicht zahlt ist die Privathaftpflichtversicherung:

Ausgeschlossen sind…

c) Schäden an Glas- und Kunststoffscheiben, die über eine Glasversicherung
versichert werden können

Gruß
tycoon

Moin,

ist für eine Zahlung der PHV nicht Voraussetzung, dass Mietsachschäden mitversichert sind?

Gruß

TET

Hallo,

Hallo,
das sehe ich etwas anders.
Warum sollte eine Glasversicherung eine Glastür in der Wohnung
nicht zahlen?

das siehst du völlig zurecht anders.Frag mich nicht,was mich da geritten hat.Du hast natürlich recht.

Gruß
tycoon

Grüße,sapine

Hallo,

Moin,

ist für eine Zahlung der PHV nicht Voraussetzung, dass
Mietsachschäden mitversichert sind?

auch dann nicht.Es greift der für Mietsachschäden übliche Ausschluss:

Glasschäden,soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann

Da hat auch tycoon schon zurecht drauf verwiesen.

Gruß

TET

Grüße,sapine

Moin,

ist für eine Zahlung der PHV nicht Voraussetzung, dass
Mietsachschäden mitversichert sind?

auch dann nicht.Es greift der für Mietsachschäden übliche
Ausschluss:

Welchen Ausschluss gibt es denn für Mietsachschäden, wenn diese mitversichert sind?

Gruß

TET

Hallo,

Welchen Ausschluss gibt es denn für Mietsachschäden, wenn
diese mitversichert sind?

exemplarisch:
Haftpflichtansprüche wegen
aa) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Bean-
spruchung;
bb) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro-
und Gasgeräten;
cc) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer
hiergegen besonders versichern kann;

Gruß

TET

Grüße,sapine