Hallo!
Ja, grundsätzlich schon, wenn Untermieter auch Schuld am Glasbruch ist.
es geht ja nicht um Hausrat-VS, die würde nämlich gar nicht haften ! Nur wenn Glasbruch mitversichert wäre. Ist es aber meist nie.
Hauptmieter hat doch Anspruch auf Schadenersatz gegen Untermieter, weil der die Tür nicht gesichert hatte als er Durchzug machte. War also rechtlich gesehen fahrlässig.
Und solche Schäden bezahlt die Haftpflicht. Immer Fremdschäden, nie Eigenschäden.
Das der Schaden eigentlich dem Vermieter entstanden ist, spielt hier m.E. keine direkte Rolle. Auch dem gegenüber müsste ja der Hauptmieter haften (aus eigener Tasche !), Hauptmieter kann sich aber an den Verursacher halten, also an Untermieter.
und wenn der versichert ist umso besser.
mfG
duck313