hallo,
angenommen man fährt 10-20kmh zu schnell als erlaubt und verschuldet einen Unfall,zum Beispiel Vorfahrt Missachtung ,zahlt dann die Vollkasko?
ich habe Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung.
klar 500€ müsste ich zahlen aber auch den Rest?
hallo,
angenommen man fährt 10-20kmh zu schnell als erlaubt und verschuldet einen Unfall,zum Beispiel Vorfahrt Missachtung ,zahlt dann die Vollkasko?
ich habe Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung.
klar 500€ müsste ich zahlen aber auch den Rest?
Ja, da zahlt die Vollkasko. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Versicherung leistungsfrei. Eine gute Versicherung verzichtet sogar auf den „Einwand grober Fahrlässigkeit“.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Niedermeier
Lies bitte das kleingedruckte in der Versicherungspolice.
Einige Versicherungen schließen dann die Haftung zumindest zum Teil aus.
Andere berücksichtigen diesen Tatbestand nicht.
Also bitte bei der Versicherung klären.
Die Juristen unterscheiden hier zw. fahrlässig und grob fahrlässig.
Sofern die überschr. Geschwindigkeit nicht als „grob fahrlässig“ eingestuft wird, muss der Vertrag zahlen.
Andernfalls entscheidet meist ein Gericht wie grob fahrlässig es war.
hallo,
soweit mir bekannt ist zahlt auch die Vollkasko nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ob sich dieser Tatbestand bei eine Überschreitung von 10-20 km/h nachweisen lässt,vermag ich nicht zu sagen. Das kommt auf die einzelnen Umstände und die Verhältnisse vor Ort und die Gesamtgeschwindigkeit an.
MfG
Was bedeutet Fahrlässigkeit bei der Vollkasko?
Jeder kennt die alltäglichen Situationen beim Autofahren: Ein Stoppschild wird überfahren, eine rote Ampel übersehen oder das Lenkrad wird verrissen, weil etwas heruntergefallen ist und aufgehoben wird. Passiert dabei ein Unfall, entstehen ganz schnell mal hohe Reparaturkosten. Ein anderes Beispiel: der Schlüssel wird stecken gelassen, die Papiere sind noch im Handschuhfach und das Auto wird gestohlen. Auch wer das Handy im Auto ohne Freisprechanlage benutzt und dadurch abgelenkt wird, handelt grob fahrlässig.
Die neue Regelung führt nun dazu, dass die Versicherungen bei solch grob fahrlässig verursachten Schäden anteilig regulieren. So hat der Versicherte den Vorteil, dass er zwar nicht den vollen Schaden erstattet bekommt, aber wenigstens einen Teil. So wird die Schadenshöhe beispielsweise bei Rotlichtverstoß oder einer Tempoüberschreitung um 50 % gekürzt.
Bei Übermüdung und erheblicher Tempoüberschreitung um 75 % und bei verreißen des Lenkrades oder dem Überfahren eines Stoppschildes um 25 %. Die Schwere der Verstöße wird danach beurteilt, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit oder einfache Fahrlässigkeit bei der Vollkasko handelt. So zählt beispielsweise das Führen eines Fahrzeuges mit mehr als 1,1 Promille als grobe Fahrlässigkeit, bei der der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Auch wenn ein Schaden am eigenen Fahrzeug vorsätzlich herbeigeführt wird, muss die Versicherung nicht zahlen.
Da ich hier ausdrücklich angesprochen wurde, Anwalt bin ich nicht:
Die Vollkasko zahlt doch eigentlich immer, wenn man einen Schaden nicht gerade vorsätzlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht hat. Die Verletzung von Verkehrsregeln fällt regelmäßig unter Fahrlässigkeit.
Machen Sie den Anspruch doch geltend bei Ihrer Versicherung bzw. sprechen Sie darüber mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin. Sollte tatsächlich eine Ablehnung erfolgen, können Sie immer noch die kostenlose Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen. ADAC - Mitglied ist doch so gut wie jeder Autofahrer ?
Es könnte schon sein, die Kasko wird ganz oder teilweise leistungsfrei wegen grober Fahrlässigkeit. Das kann beispielsweise bei Rotlicht zutreffen, ist aber eine Sache die eher ein Anwalt vor Ort und erst nach Akteneinsicht beantworten kann.
Hallo beckham,
ich schicke voraus: ich kenne mich im Verkehrsrecht aus und bin kein Fachmann für Versicherungsrecht!
Aber ich will Dir dennoch antworten. Vollkasko schließt man ja ab, um sich vor eigenem Fehlverhalten abzusichern.
Aber Vorsicht! Die Versicherung zahlt mit Sicherheit nicht, wenn ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist. Als grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste.
Da haben Versicherungen und auch Gerichte einen Interpretationsspielraum.
In aller Regel müsste eine Versicherung zahlen, wenn man grob fahrlässig ausschließt.
Freundliche Grüße
Wolfgang
Der Begriff „Fahrlässigkeit“ hat nichts mit der Vollkasko alleine zu tun. Es bedeutet einfach die Schwere der Schuld, die man selbst an dem Schaden trägt.
Beim betrunken Fahren, kann man nicht von einfacher Fahrlässigkeit reden, denn jeder weiß, dass man das nicht darf. Und man kann ja nicht zufällig betrunken werden.
Bei rot über die Ampel, kann das schon eher mal passieren, z.B. wenn die Sonne tief steht.
Letzten Endes entscheidet der Versicherer oder in der Folge ein Gericht, wie hoch die Fahrlässigkeit tatsächlich zu bewerten ist.
Hallo,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10-20 km/h dürfte für die Versicherung noch kein Grund sein, die Regulierung zu verweigern, das kann sie nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Eine grobe Vorfahrtverletzung könnte da schon eher zur Zahlungsverweigerung führen. Aber wie gesagt, grobe Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden. M.W. beginnt bei Geschwindigkeitsverstößen die Gefahr bei über 30 (innerhalb geschl. Ortschaft) bzw. 40 km/h zu viel (außerhalb). Bei diesen hohen Werten wird im allgemeinen angenommen, dass dieser Verstoß vorsätzlich begangen wird - und bei Vorsatz ist die Versicherung auch von der Leistung frei, d.h. sie zahlt zwar den Schaden, holt sich das Geld aber beim Versicherten zurück!
Also - immer schön Fuß vom Gas!
Hallo,
sorry, aber da muss ich auf die Leute verweisen, die sich mit der Schadenregulierung auskenne. Ist nicht mein Thema.
Ich möchte da nichts Falsches sagen.
Viele Grüße
Sunshine
Hallo beckham,
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
kraroma
Guten Tag,
ich bin kein Versicherungsexperte und kann daher keine genügende Antwort auf Ihre Frage geben. Allerdings spricht die Bezeichnung Vollkasko für sich und die Frage dürfte sich bei näherer Betrachtung erübrigt haben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre Versicherung die Ihnen ganz gewiss darüber eine 100%ige Antwort geben kann
mfg Fopo