ZahltPrivat Haftpflichtversicherung bei Alkohol

… so kann ich das immer noch nicht nachvollziehen… inwieweit war denn nun Alkohol im Spiel und wieso sollen Sie als Fußgänger Schuld sein? Bitte informieren Sie sich doch bei Ihrer Versicherung über den Sachstand… so aus der Ferne ist das wirklich nicht zu beurteilen… Vorsatz kann man sicher ausschließen… kommt wirklich auf die Menge Alkohol an… aber was nützt es Ihnen, wenn Ihre Vsicherung zahlt und Sie dann hochstuft?.. und der andere vielleicht doch Schuld ist???
LG
Conny

Ich bin wie gesagt bei Rot über die Strasse und hatte auch 1,8 Promile Dass ich bei Rot über die Kreuzung bin haben noch zwei Zeugen gesehen Bei der Versicherung habe ich bereits angerufen die haben mir die Schadenshöhe von über 11000€ mittgeteilt war selber

geschockt über die Schadenshöhe vorallen so stark war
der Zusammenprall ja nicht ich lebe ja noch das die Private Haftpflicht mich hochstuft geht nicht ich bezahle ja auch seit Jahren den selben Betrag die kündigen mich höchstens

Ihrer Versicherung über den Sachstand… so aus der Ferne ist
das ssewirklich nicht zu beurteilen… Vorsatz kann man sicher
ausschließen… kommt wirklich auf die Menge Alkohol an… aber
was nützt es Ihnen, wenn Ihre Vsicherung zahlt und Sie dann
hochstuft?.. und der andere vielleicht doch Schuld ist???
LG
Conny

Hallo,
die Details bei Rot über Ampel und 1,8 kannte ich noch nicht :smile:… nun gut. Bei 1,8 kann man Vorsatz auf jeden Fall ausschließen, da der Normaltrinker mit der Promillezahl wirklich sturzbetrunken ist… insoweit muss nach meiner Auffassung die Versicherung eintreten.
LG
Conny

Hallo,
Nach meinem Wissensstand NEIN.
1.) bei Vorsatz (Konsum von Alkohol) tritt keine
Versicherung in Kraft.
2.) Nach dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich
um eine Straftat gem. § 315c StGB
(Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit)
3.) Überlassen Sie die Entscheidung einem Strafrichter.
4.) Setzen Sie sich mit ihrem Versicherungsvertreter in
Verbindung.
5.) Konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Mit besten Grüßen
Cruiserpeter

Ich bin als Fussgänger bei Rot über die Strasse gegangen und

Hallo Nightreiter,

pauschal gesprochen NEIN, die Versicherung muss nicht zahlen. Jedoch gibt es Tarife die eine sogenannte „Alkoholklausel“ beinhalten. In diesem Fall kann es möglich sein, dass die Versicherung für den Schaden auf kommt. Am besten direkt bei der Gesellschaft nachfragen, welche Versicherungsleistungen in dem entsprechendem Vertrag festgehalten wurde.

Schöne Grüße
Pasha

Das weiß ich nicht. Tut mir leid. Aber mein Gefühl sagt mir irgendwie nein…

Hallo,
leider sieht das nicht gut aus mit der Haftung; allerdings meine ich, dass auch den Fahrer eine Teilschuld trifft (jeder Fahrer muss damit rechnen, dass Rotlicht vom Fußgänger nicht beachtet wird; außerdem gilt eine Gefährdungshaftung des Fahrers, sobald er ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, hierbei spielt die Verschuldung keine Rolle).
Ich würde die Versicherungen (die eigene und die des Unfallgegners bzw. die des KFZ-Halters) um Stellungnahme bitten. Im Zweifelsfall würde ich dann einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
webcruiser