Ich bin als Fussgänger bei Rot über die Strasse gegangen und wurde von einen PKW erfasst durch
den Aufprall erlitt ich einen Armbruch am PKW
entstand ein Schaden von 11000,00 Euro Leider
hatte ich Alkohol getrunken da ich von einer
Weihnachtsfeier kam was die dazugerufene Polizei
auch festellte. Muss ich diesen Schaden selber
bezahlen oder kommt dafür meine private Haft-
pflichtversicherung auf habe den Schaden gemeldet
Kommt auf Ihren Vertrag an; prinzipiell besteht Versicherungsschutz
Über evtl. Regreßmöglichkeiten müssen Sie mit Ihrem Versicherer reden.
MfG
WS
Leistungsverweigerung ist im Vertag nur wenn Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde ob das in meinen Fall als Fussgänger Vorsatz vorliegt oder blos grobe Fahrlässigkeit
Viele Grüsse
Es ist sicher kein Vorsatz - und grobe Fahrlässigkeit ist versichert.
Sorry, im versicherungsrecht kenne ich mich nicht aus!
Hallo,
ein Ausschluss in der PHV bezüglich Alkohol ist mir nicht bekannt.
Bitte setze Dich mit Deinem Versicherer in Verbindung. Ich denke nicht, dass Dich die Alleinschuld am Unfall trifft. Aber das ist ein anderes Thema
Michael
Hab gestern bei der Versicherung angerufen die haben auch nichts von Alkohol gesagt ich habe diesbezüglich auch nichts gesagt es gab auch im Fragebogen keine Frage wegen Alkohol aber die haben ges agt das der Schaden 12000,00 Euro beträgt wo der Unfall passiert war hat mchaden auf ca 5000 Euro beläuft
Die Frage kann ich leider nicht beantworten. Bin kein Versicherungsfachmann.
Hallo,
bitte lesen Sie diese Quelle:
http://www.unfall-und-was-nun.de/schadensersatz-verk…
Bei Ihrem Fall kommt noch grobes Fehlverhalten und Alkohol dazu, deswegen gehe ich davon aus, dass die Privathaftpflicht nicht zahlt.
Grüße,
strucki
Das liegt leider im Ermessen der Haftpflichtversicherung, einen Teil werden Sie sicherlich selbst tragen müssen.
Einige Versicherungen schließen die Haftung bei Unfällen, die durch Alkohol verursacht wurden generell aus, andere haben wieder unterschiedliche Klauseln.
Am besten, Sie lesen mal ganz gründlich die Versicherungsbedingungen der Versicherung durch.
habe gerade die Versicherungsbedingungen noch mal durchgelesen da steht nichts von Alkohol oder ähnlichen drin
Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per *Einschreiben + Rückschein* !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme* (dies ist keine Rechtsberatung):
- Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Privathaftpflicht-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen zur Schadensübernahme auch keine konkreten Auskünfte geben.
- Bei Ampel-Rot alkoholisiert über die Strasse - na ja, daß war ja wohl Nix…
- Aber: Die Kasko-Haftpflichtversicherung des betr. Auto-Eigentümers (nicht ein evtl. anderer *Wagenlenker* !) muß Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen - ob sie will oder nicht ! Denn der *Wagenlenker* hat nach dem Gesetz (StVO) und der lfd. Rechtsprechung *in jedem Falle* gegen den *§ 1 der StVO* verstoßen ! Wenn Sie den betr. Paragraph nicht kennen, sollten Sie mal googeln…
Vorab würde ich an Ihrer Stelle von der Auto-Eigentümer-Haftpflichtversicherung per Einschreiben + Rückschein schon mal Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld verlangen (Armbruch = erstmal 5.000 Euro verlangen) - nur keine Bange und nicht nachgeben…
Wenn die Auto-Eigentümer-Haftpflichtversicherung sich (wahrscheinlich) weigert, dann gehen Sie sofort zum Fachanwalt.
MfG USKO
Hallo,
es wird darauf ankommen ob du schuldhaft (d. eigene Schuld) zu Schaden gekommen bist oder nicht. (Relevant ist dann auch mit wieviel Prom. du verunglückt bist). Solltest du schuldlos sein brauchst du dir i. d. R. keine großen Gedanken machen. Wenn der Unfall - ohne Rücksichtnahme auf deinen Zustand - auch passiert wäre wenn du nüchtern gewesen wärest, hast du sogar zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Den gegnerischen Schaden (11Tsd €) übernimmt dann die Kaskoversicherung des Autofahrers.
Solltest du den Unfall eindeutig verschuldet haben, kommt es darauf an, ob dein Privathaftpflichtvertrag eine Klausel „bei grober Fahrlässigkeit“ beinhaltet und wie diese definiert ist.
Bei Feststellung der groben Fahrläsigkeit kannst du zur Zahlung aus Privatschatulle herangezogen werden.
Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit…
Bei schuldhaftem Verhalten deinerseits, ist eine Ermittlung und u. U. Verurteilung wg. z. B. gefählichen Eingriff in den Straßenverkehr durch die Polizei bzw. Staatsanwalt ein anderes Paar Schuhe und kann unabhängig von Erstem, dann noch dazu kommen!
Good look,
rolli
Hallo,
die Privat-Haftpflichtversicherung wird Versicherungsschutz gewähren, es gibt keinen Ausschluss.
Ob sie zahlen wird, hängt vom Sachverhalt ab. Zahlt sie nicht, wehrt sie dieAnsprüche auch im Namen des Versicherungsnehmers ab.
Hallo,
grundsätzlich würde hier nur ein Blick in die Bestimmungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages helfen. Meist wird grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen und dies könnte unter Umständen von der Versicherung angenommen werden, wenn der Fahrzeugführer wegen einer von Ihnen ausgehenden allein alkoholbedingten nicht vorherßehbaren Aktion keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden… aber selbst dann könnte er zumindest eine Teilschuld erhalten, weil es ja ebenso ein Kind hätte sein können, was unvermittelt auf die Straße rennt. Nun kenne ich die tatsächlichen Umstände des unfalls nicht, so das jede weitere Aussage dazu reine Spekutation wäre. Ich gehe trotzdem mal kühn davon aus, dass Unfallgegner oder Versicherung versuchen, Ihnen eine Teilschuld zusprechen zu lassen… da ich davon ausgehe, dass die 11T€ Schaden allein das Fahrzeug betreffen, müsste hier jedoch eventueller (beidseitiger?!?) Personenschaden und Schmerzensgeld mit berücksichtigt werden. Es wird einfacher sein, wenn die Versicherung sich schnellstmöglich die Akte ansieht und dann können sie entsprechend reagieren.
LG
Conny
Hallo,
grundsätzlich würde hier nur ein Blick in die Bestimmungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages und die Unfallakte helfen. Meist wird grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen und dies könnte unter Umständen von der Versicherung angenommen werden, wenn der Fahrzeugführer wegen einer von Ihnen ausgehenden allein alkoholbedingten nicht vorhersehbaren Aktion keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden… aber selbst dann könnte er zumindest eine Teilschuld erhalten, weil es ja ebenso ein Kind hätte sein können, was unvermittelt auf die Straße rennt. Nun kenne ich die tatsächlichen Umstände des unfalls nicht, so das jede weitere Aussage dazu reine Spekulation wäre. Ich gehe trotzdem mal davon aus, dass Unfallgegner oder Versicherung versuchen, Ihnen eine Teilschuld zusprechen zu lassen… Da ich davon ausgehe, dass die 11T€ Schaden allein das Fahrzeug betreffen, müsste hier jedoch eventueller (beidseitiger?!?) Personenschaden und Schmerzensgeld mit berücksichtigt werden. Es wird einfacher sein, wenn die Versicherung sich schnellstmöglich die Akte ansieht und dann können sie entsprechend reagieren.
LG
Conny
Vielen Dank für die Antwort
In den Versicherungsbedingungen ist nur Vorsatz ausgeschlossen .Das ganze ist am 08.12.2012 passiert vor 7 Wochen Ich habe mir bei den Zusammenprall den Arm und das Bein gebrochen 2 Tage nach den Zusammenprall er erhielt ich vom Anwalt des Autofahrers Post da wurde dsicherunger Schaden auf 4000 bis 5000Euro habe den Schaden aber schon am 09.12.
meiner Versicherung gemeldet und auch einen Schadens-
bogen ausgefüllt und himgeschickt und habe dann nichts
mehr gehört nicht von der Polizei und Versicherung habe
vorgestern bei der Versicherung angerufen und wollte
mich nach den Stand der Dinge erkundigen da sagte man
mir das es 11000€ sind nun aufeinmal sie haben aber nichts gesagt das sie mich in Regress nehmen wollen habe denen auch nicht gesagt das da Alkohol im Spiel
war aber ehe die Versicherung einen Gutachter hinge-
schickt hat war der Wagen bereits repariert. Die
Schadenshöhe kann man sich ja auch nicht erklaren ich
bin ja auch nur links vorn erfasst worden.
Hallo,
grundsätzlich würde hier nur ein Bestimmungen des
abgeschlossenen Versicherungsvertrages und die Unfallakte
helfen. Meist wird grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
ausgeschlossen und dies könnte unter Umständen von der
Versicherung angenommen werden, wenn der Fahrzeugführer wegen
einer von Ihnen ausgehenden allein alkoholbedingten nicht
vorhersehbaren Aktion keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu
vermeiden… aber selbst dann könnte er zumindest eine
Teilschuld erhalten, weil es ja ebenso ein Kind hätte sein
können, was unvermittelt auf die Straße rennt. Nun kenne ich
die tatsächlichen Umstände des unfalls nicht, so das jede
weitere Aussage dazu reine Spekulation wäre. Ich gehe trotzdem
mal davon aus, dass Unfallgegner oder Versicherung versuchen,
Ihnen eine Teilschuld zusprechen zu lassen… Da ich davon
ausgehe, dass die 11T€ Schaden allein das Fahrzeug betreffen,
müsste hier jedoch eventueller (beidseitiger?!?)
Personenschaden und Schmerzensgeld mit berücksichtigt werden.
Es wird einfacher sein, wenn die Versicherung sich
schnellstmöglich die Akte ansieht und dann können sie
entsprechend reagieren.
LG
Conny
Hallo Nightreiter,
schau einmal in die Versicherungspolice ob es wegen Alkohol Hinweise gibt. Wenn Alkohol im Spiel ist sind die Versicherungen oftmals herzlos. Leider kann ich nicht weiterhelfen.
L.G. Charly-Heinz
Da steht nichts wegen Alkohol nur Leistungsausschluss
bei Vorsatz
Da steht nichts wegen Alkohol nur Leistungsausschluss
bei Vorsatz
Keine Ahnung, ob Alkoholisierung im Straßenverkehr unter Vorsatz fällt. Gehe einmal auf die Seite www.experto.de. Bei Anmeldung bekommst Du kostenlose Expertentipps per E-Mail. Klicke auch auf „Alle Experto-Themen“ und dann auf Versicherungen u. dann auf Haftpflichtversicherungen.
L.G. Charly-Heinz