Ich bin im Dezember auf den Heimweg von der betrieblichen Weihnachtsfeier bei Rot über die Strasse gelaufen und wurde von einen Auto erfasst und auch erheblich schwer verletzt am Auto entstand ein Schaden von mehrerenTausend Euro.Ich
hatte zu Zeitpunkt des Unfalls 1,8 Promile.Da ich verletzt war ist die Polizei gekommen und hat
diesen Alkoholwert per Atemalkohlkontrolle( Pusten) ermittelt Blutprobe wurde keine gemacht
ich erhielt 10 Wochen danach eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld von 10 Euro. Habe dann noch mal bei der polizei angerufen die haben gesagt für sie sei der fall erledigt das sei nun Sache der versicherung . Ich habe die Sache nach den Unfall meiner Privaten haft-
pflichtversicherung gemeldet und auch den Frage
bogen zum Unfallhergang abgeschickt und bisher
nichts mehr gehört.
Moin,
also die Privathaftpflicht zahlt grundsätzlich für Unfälle, die man zu Fuß, mit dem Fahrrad oder nicht versicherungspflichtigen Kfz verursacht hat. Dafür ist sie da. Und ob nun Alkohol getrunken wurde oder nicht, spielt keine Rolle, lediglich vorsätzlich (absichtlich) darf der Unfall nicht verursacht worden sein, aber grobe Fahrlässigkeit wäre kein Ausschlussgrund und hier liegt wahrscheinlich noch nicht mal grobe Fahrlässigkeit vor.
Von daher: Sollte von dem Kfz-Halter eine Schadenersatzforderung kommen, einfach an die Versicherung weiterleiten. Meistens machen die das aber direkt unter sich aus und man bekommt davon gar nichts mit und wird auch nicht darüber informiert.
Ich habe die
Sache nach den Unfall meiner Privaten haft-
pflichtversicherung gemeldet und auch den Frage
bogen zum Unfallhergang abgeschickt und bisher
nichts mehr gehört.
Einfach dort mal anrufen.
Vielleicht ist der Fragebogen beim Versicherer nie angekommen.