Zahlung der Versicherung bei Volkkasko

Hallo,

ein Auto hat einen Unfallschaden und ist vollkaskoversichert. Die Reparaturkosten sind laut Kostenvorschlag der Werkstatt höher, als der Zeitwert des Wagens nach Meinung der Versicherung ist.
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Was muss die Versicherung zahlen?

Fragt
Carsten

Frage von Ernährungstrends verschoben nach Versicherung
MOD Pierre

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wirtschaftlicher-kfz-totalschaden/
Was den Totalschaden betrifft ist auch auf die Reparaturkosten anzuwenden., Ebenso der Zeitwert zum Wiederbesschaffungswert.
ramses90

Zumindest vor paar wenigen Jahren noch gab es eine 130%-Regel, wonach die Reparaturkosten auch bei Überschreitung des Zeitwertes reguliert wurden, wenn die Reparatur wirklich auch ausgeführt wird.

Ob dies bei allen Versicherungen so ist, kann ein Blick in die AVB oder eine Nachfrage erhellen.

Gibt mehr Varianten. Kommt auf den Tarif an und was bei dir versichert ist. Hast du die police?

Sind die Reparaturkosten höher, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Die Versicherung zahlt dann i.d.R.:
Wiederbeschaffungswert
abzügl. Restwert (dazu wird das Fzg. bei einer Börse eingestellt und das Angebot des Höchstbietenden kommt zum Abzug)
abzügl. Selbstbeteiligung.

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt werden natürlich nur die Beträge ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt / berücksichtigt.