Guten Tag, unzwar bekomme ich vom Amt Monatlich einen Scheck ,der diesen Monat nicht zustellbar war , warum auch immer. Komisch ist nur das meine generelle Post immer schön brav angekommt. Jetzt hatte ich vom Amt eine Vorauszahlung bekommen , die das Amt für den Monat September abzieht. Nun kam dieser Scheck beim Amt zurück , den die ein zweites mal los geschickt haben , das war am letzten Donnerstag. Der Scheck ist immer noch nicht da . Jetzt war ich heute wieder beim Amt , und denen das mitzuteilen . Die wollen mir nun kein Bargeld mehr zahlen , nur Lebenmittelgutscheine. Ich weiss echt nicht mehr was ich tun soll um an mein Leistungen für August zu kommen . Hoffe um Hilfe… Danke…
So wie es aussieht muss man mal mit Dir zum Amt. Dazu müsste ich aber in Deiner Nähe wohnen. Ggf. kann ich Dir jeamnden bei Dir empfehlen. Ruf mich doch einfach an. Du kannst mich googeln: DOWAS Würselen, Pühringer
MfG
Werner Pühringer
Hallo Herr Pühringer , vielen herzlichen Dank für diese Antwort. Gibt es nicht die möglichkeiten ein schreiben aufzusetzen , was meine rechte usw sind . Ich bin echt am verzweifeln …
Hallo,
zuerst einmal eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht (die Rechtsantragsstelle hilt gerne) auf sofortige Baraus-zahlung der Leistungen für August stellen. Das Jobcenter hat die Pflicht, den Versand und die mißlungene(n) Zustellung(en) des/der Schecks nachzuweisen. (BSG) Eine Auszahlung der Leistungen als Lebensmittelgut-scheine ist nur in Ausnahmefällen zulässig; nehrfach Verlust der Leistungen und Neuauszahlung, Verwendung der Leistungen für Drogen- oder Alkohol (bei bewiesener Sucht) und ähnlichem.
Ganz wichtig: Beim JC auf Notlage hinweisen und Barauszahlung VERLANGEN. Bei Ablehnung Bestätigung FORDERN und zum SG mitnehmen.
Bei weiteren Fragen: [email protected]
Hallo . so eine einstweilige Anordnung wie lange dauert das bis ich ausgehändigt bekomme… wie ist der genaue Verlauf … vielen vielen dank für die Antwort
Hallo
da kenn ich mich leider nicht aus
tut mir leid
MfG
Erich
dann stimmt irgendwas mit deine adresse nicht.
wenn die nochmal geschickt haben und du hast es nicht geh doch bei der Post fragen normalerweise schicken die per Einschreiben geh zum Amt frag nach einschreiben Quittung
Da bin ich leider überfragt; wie wäre es grundsätzlich mit einem P-Konto und dann bargeldloser Überweidung?
Wenn die Schecks bei denen zurück gekommen sind, müssten sie doch die Differenz zum „Vorschuss“ bar auszahlen können?
Good Luck!
StefanR
Hallo,
keine Ahnung, welches Amt du meinst. Es gibt so viele. Deine Schilderung ist nicht genug verständlich. Probleme mit dem Amt deiner Wahl kann ich nicht lösen. Das kannst nur du, indem du hingehst. Richte dir ein Girokonto ein, dann gibt es keine Zustellprobleme. Vielleicht kann jemand Post aus deinem Briefkasten klauen.
Gruß
Otto
Hallo,
wenn du einen aktuellen Kontoauszug (sofern vorhanden) mitnimmst und der Kontostand 0,00 € beträgt und du ausdrücklich darauf hnweist, daß kein Geld hast, Dich somit in einer Notlage befindest, sollte Du die Anordnung mehr oder weniger sofort bekommen. Nach dem SGB I sind Zahlungen in Notlagen sofort und ungeprüft zu erbringen, eine Prüfung kann im Nachhinein erfolgen. Mitnehmen solltest Du:
Leistungsbescheid, Bestätigung des JC, daß eine Barauszahlung verweigert wird und daß die Schecks zurückgegangen sind.
Das JC MUSS dir die Bestäti-gungen auszuhändigen.
Mein Tip:
Wenn das JC sich weigert: Polizeistreife rufen, Namen der beamten und dienststelle notieren, die bestätigung noch einmal fordern. Wenn wieder abgelehnt wird: Die Polizei beim Gericht als Zeugen benennen. Wobei die Gegenwart der Polizei meistens ausreichend ist.
Wenn Du mir deine Mail-Adresse gibst, schicke ich Dir einen Entwurf für die einstweilige Anordnung, den Du nur noch ergänzen musst. Meine Daten findest du unter „www.vaeternotruf.de“
Ansprechpartner für StA Mühlhausen und JC (SGB II) SG Nordhausen.
[email protected]
Eine Rechtsberatung auch mit Schreiben ist überhaupt kein Problem. Du kannst Dich dafür einfach an einen Rechtsanwalt in Deiner Nähe wenden, vorzugsweise einer, der Anzeigen schaltet mit Hartz IV und so. Gerne nenne ich Dir einen Anwalt in Deiner Nähe.
Oder kauf Dir doch ein Buch, in dem Deine Rechte erklärt sind.
Ich bin kein „Anwalt für umsonst“. Darf ich auch gar nicht.
TIP: Du kannst Dir bei Gericht einen „Beratungsschein“ geben lassen, damit kannst Du Dich beim Anwalt kostenlos oder gegen minimale Gebühr beraten lassen.
Erfahrungsgemäß brauchst Du aber keinen Anwalt, sondern eine umfassendere Hilfe. Die biete ich durchaus, auch kostenlos, aber halt nur persönlich. Ich kann Dir - wenn Du willst - jemand vorbeischicken, der Dir langfristige (!) Hilfe bietet.
Für die von Dir erbetene Soforthilfe kannst Du Dich an soziale Einrichtungen wenden wie z. B. Caritas oder Diakonie oder Sozialamt.
Mehr dazu telefonisch.
MfG
Werner Pühringer
Hallo,
ich kann Ihnen nicht helfen.
lg. gold-marie
Hingehen zum Sachbearbeiter der ARGE und abklären, was falsch gelaufen ist (Adresse etc.), es wurde ja nachweislich der Scheck nicht eingelös, daher Forderung klarlegen.t
Tut mir leid für den Monat August kann ich auch nicht weiterhelfen. Wenn weiterhin Probleme mit der Postzustellung sind vielleicht mal Postfach einrichten oder eine abweichende Adressierung von einem Familienmitglied oder Bekannten angeben. Leider haben Sie die Sorgfaltspflicht sich zu kümmern, dass Ihnen Post zugestellt werden kannn.
MfG
ja vielen dank für die Antwort . Und das mit der Sorgfaltspflicht : Mehr als meinen Adresse anzugeben und meinen Namen an Briefkasten kleben zu haben , mehr kann ich auch nicht machen oder wie sehen Sie das . Ich wünschen Ihnen noch einen schönen Abend …
Das ist schon richtig. Nur wenn die Post nicht ankommt, warum auch immer, muss man sich eine Alternative überlegen.
Das Jobcenter kann ja auch nicht dafür wenn die Schecks nicht ankommen. Da steckt ja keine Willkür dahinter.
Sonst vielleicht noch mal versuchen ein Guthabenkonto bei der Bank zu beantragen. Dann fallen auch keine Scheckgebühren an. Es besteht auch die Möglichkeit die Leistungen auf ein anderes Konto zu überweisen, wenn man selber keines bei der Bank bekommt. Voraussetzung ist natürlich, dass man jemanden kennt dem man auch vertraut.
Ihnen auch noch einen schönen Abend.
Laß dich darauf nicht ein, das Jobcenter ist verpflichtet dir eine Barauszahlung zu geben. MfG Conny