Zahlung unter Abzug der Selbstbeteiligung

Hallo,

wir haben vor kurzem einen Schrank durch eine Firma einbauen lassen. Dabei wurde der Boden beschädigt. Wir haben einen Kostenvoranschlag der Firma zugesandt, den die Firma an seine Versicherung weitergeleitet hat.

Nun haben wir einen Scheck von der Versicherung erhalten mit einem Betrag unter Abzug der Selbstbeiteiligung. Die Versicherung teilte uns im Schreiben mit, dass wir uns die Höhe der Selbstbeteiligung beim Versicherten einfordern sollen.

Ist das richtig?

Hallo!

Ja, denn N U R die Firma schuldet das Geld als Schadenersatz für schlechte Arbeit oder Fehler bei der Arbeit.

Die Versicherung zahlt hier nur gleich an den Geschädigten, das muss sie ja gar nicht.
Und wenn Firma einen Selbstbehalt vereinbart hat, dann zieht den die VS gleich ab.

Man wendet sich an die Firma, die muss selbstverständlich den vollen Schadenersatz bezahlen. Also hier im Beispiel den Selbstbehalt separat und aus eigener Tasche an Kunden auszahlen.

Seriöse Firma hätte gleich volle Summe gezahlt und den Rest mit VS selbst ausgemacht.
Was hat der geschädigte Kunde denn mit den Versicherungsbedingungen zu schaffen ?

Nichts, oder ?

Schließlich hätte er den Anspruch auch ohne Versicherung der Firma gehabt.

MfG
duck313

Hallo,

Seriöse Firma hätte gleich volle Summe gezahlt und den Rest
mit VS selbst ausgemacht.
Was hat der geschädigte Kunde denn mit den
Versicherungsbedingungen zu schaffen ?

Der Kunde hat nichts mit den VS-Bedingungen zu schaffen. Der schickt jetzt einfach eine Kopie des Schreibens der Betriebshaftpflichtversicherung an die Firma. Dazu zwei nette Zeilen, mit denen er die FA zum Ausgleich der Differenzsumme (Selbstbeteiligung) auf sein Konto auffordert. Erledigt.

Es ist u.a. Aufgabe der VS zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Ersatz eines Schadens besteht. Die Firma hätte sich einen Bärendienst erwiesen, die Schadenssumme vorab selbst auszugleichen.

vdmaster