Hallo.
ich arbeite schon ne Weile nicht mehr bei der Post/ Postbank, ich gehe aber davon aus, dass sich die Vorschriften diesbzgl. nicht geändert haben…
Eine Barauszahlung der ZZV (Zahlungsanweisung Zur Verrechnung) funktioniert NUR mit beiden Ausweisen (Scheckinhaber UND Empfänger des Geldes). Die Ausweise müssen gültig sein (dazu unten mehr).
Der Scheckinhaber muss nicht dabei sein, jedoch auf der Rückseite unterschreiben u. du müsstest beide Auseise sowie den unterschriebenen Scheck mitbringen.
Desweiteren => es fallen bei der Barauszahlung Gebühren an.
Soviel ich weiß ist aber auch eine Gutschrift auf ein Bankkonto möglich (also ohne direkte Barauszahlung, Gutschrift dauert ein paar Tage). Der Kto Inhaber muss NICHT mit dem Scheckinhaber übereinstimmen. Vollmacht (siehe Rückseite vom Scheck) wird benötigt.
Auf der Rückseite vom Scheck sind einige Hinweise abgedruckt… vllt. kannst du dem auch einiges entnehmen.
OHNE gültigen Ausweis (Reisepass o. Perso, KEIN Führerschein) ist eine Auszahlung nicht möglich.
Durch das Waschen des vorläufigen Persos u. damit eingehenden Unkenntlichkeit des Lichtbildes… ist der Ausweis quasi ungültig - Grund: eine Identifizierung ist damit nicht mehr möglich (kein Lichtbild = keine Identifizierung). Dein Freund sollte (sofern noch nicht geschehen) sich einen „richtigen“ Perso ausstellen lassen, auch wenn’s länger dauert.
Übrigens: Falls dein Freund kein Kto hat => bei Postbank fragen wg. eines sogenannten GuthabenKonto.
Wird rein auf Guthaben Basis geführt, nur Bankkarte, kein EC-Karte, keine Überziehung möglich. So könnte er sich künftig die Gebühren für die Barauszahlung der ZZV sparen.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
falls noch Fragen offen sind => einfach nochmal melden.
viele grüße,
line