Zahlungsaufforderung, was tun?

Hallo Experten,

habe heute eine Zahlungsaufforderung für eine Abo erhalten.
Ich bekomme seit Monaten Zeitungen von einer Vertriebszentrale zugeschickt.

Hintergrund: vor 1 Jahr hat mich eine junge frau am Bahnhof angesprochen, ob ich nicht eben Zeit hätte kranke Kinder zu unterstützen. Normalerweise bin ich bei solchen Situationen sehr kritisch aber dieses mal … Auf jeden Fall sagte sie mir, wenn ich diesen Schein ausfülle bekomme ich Zeitungen zugesandt und unterstütze dabei die Kinder ohne dabei was bezahlen zu müssen. Das habe ich natürlich sofort geglaubt und es ausgefüllt, Adresse, Tel, Name, keine Kontoverbindung. Die Zeitungen bekomme ich jetzt erst seit 2 Monaten zugeschickt. Daraufhin wurden mir Rechnungen geschickt, und da habe ich gemerkt das ich betrogen wurde. Nun hat sich der zu zahlende Betrag von 20 € auf 160 € erhöht. Der Rechtsanwalt, der diese Zentrale vertritt schreibt das sich der Betrag nochmal erheblich erhöhen kann falls ich die Zahlungsfrist nicht einhalte, denn dann soll es angeblich zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Ich werde aber trotzdem keinen Cent bezahlen, denn ich wurde hier betrogen!

Was raten sie mir jetzt zu tun?

Vielen Dank schon mal:smiley:

Hallo D
Also erstmal muß ich schon sagen dass es mich schon sehr wundert,daß es immernoch so leichtgläubige Menschen gibt,aber sei es drum.
Mich interessiert folgendes:Warst Du damals alleine oder war ein bekannter dabei?
Lese dir auf jeden fall diesen Schein ganz genau durch,vor allem das Kleingedruckte!
Dort ist meist ganz versteckt ein Hinweis,dass es sich um ein Abbo handelt und was es kostet.
Sollte dieser Hinweis völlig fehlen,wäre es sehr von Vorteil,weil dann dagegen vorgegangen werden kann.
Schreibe dem Anwalt auf jedenfall wie die Sachlage ist und das einer Zahlung wiedersprochen wird.Dem Unternehmen,dass diese Zeitungen schickt,unbedingt eine fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung senden.
Diese Briefe unbedingt per Einschreiben mit Rücschein absenden.Außerdem sollte unbedingt die Verbraucherzentrale ufgesucht werden,die können oft wertvolle Tipps geben,was man machen soll.(den Schein unbedingt mitnehmen)
Alternativ kann auch ein Rechtsanwalt weiterhelfen,natürlich kostet es dann auch Geld.
So,wie es sich mir darstellt,wirst Du wohl zahlen müssen.
Ich hoffe ich konnte wenigstens etwas helfen,weise aber darauf hin,das meine Tipps keine Rechtsberatung darstellen.
MfG
Richy

Hallo, denke dass Sie ein Abo abgeschlossen haben. Da es auf der Strasse war, sollte Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Das würde ich prüfen.
Grüße Mops

Hast Du einen Durchschlag von damals?
falls Du nirgends etwas schriftliches hast, würde ich es anfordern.

Hi,

ich würde sofort zu einem Anwalt gehen und mich in dem Punkt beraten lassen. Nehmen Sie sämtliche Unterlagen mit, das die Gegenseite mit Sanktionen droht ist klar, da sollte man sich nicht einschüchtern lassen.

LG
Ch. Hoinka

Hallo,

was für eine zeitschrift beziehst du denn?
Ich würde mich ggf an den Verlag wenden und denen die Sachlage schildern.
Ich bekomme auch ständig dubiose Anrufe von Callcentern und die wollen mir nur ein Abo aufschwätzen.
Ich hab mich dann an den Bauer-Verlag gewendet und denen eine klare Ansage gemacht.
Ich rate dir dich an an Verlag zu wenden und es evtl man zB an Akte 2012(sat1) weiterzuleiten.
Da versucht dich ganz schon einer abzuziehen und ganz wichtig,ziehe die Einzugermächtigug zurück.

LG
Angela

Hallo,
Ausgangspunkt ist zunächst die seinerzeitige Erklärung, die Sie abgegeben haben bzw. das Dokument, dass Sie unterschrieben haben. Ich gehe mal davon aus, dass Sie keine Durchschrift mehr haben.
Sollte Ihnen eine Unentgeltlichkeit vorgekaukelt worden sein, sprich, sollten Sie arglistig getäuscht worden sein, dürfte sich eine Anfechtung nach § 123 BGB anbieten (die Jahresfrist sollte hier noch passen, da Sie von der Entgeltlichkeit ja noch nicht so lange Kennntis haben).
Mein Vorschlag wäre also, Ihre ursprüngliche Erklärung gegenüber dem (vermeintlichen) Forderungsinhaber anzufechten, am besten mittels Einschreiben. Im Anschluss würde ich nichts mehr tun, allenfalls im Falle eines Mahnbescheides Widerspruch einlegen.
Sollten Sie sich weiter unsicher sein… Eine Erstberatung beim RA kostet meist nicht die Welt, einfach mal tel. nachfragen.
Gruß
NobbyNic

Hallo lanocalon,

erst einmal ist es richtig das man bei solchen hinterlistigen Forderungen nichts bezahlt.
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung
Wichtig ist jetzt das der abgeschlossene Vertrag sofort angefochten werden muß.
Sie sehen die Vertragsnummer meist auf der Zeitschrift als Aufkleber oder Aufdruck. Mit dieser Kundennummer schnellstens bei dem Verlag den Vertrag anfechten. Die Adresse findet man im Impressum.
Dann können Sie nur auf ein einlenken des Verlages hoffen oder wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt, sich von einem Anwalt vor Gericht vertreten lassen.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende
Helmut

Da ich deine Lebens-Situation nicht weiter kenne, kann ich hier nur allgemein raten!
Du hast also leichtsinnig gehandelt und wurdest betrogen. Hast du irgendetwas schriftliches vom Abschluß des Vertrages? Vielleicht eine Duchschrift davon? Gut ist es auch einen Zeugen des Gesprächs zu haben. Wenn nicht, dann solltest du dir sofort einen Anwalt deines Vertrauens nehmen; denn solche Maschen gibt es fäufig und in deinem Falle hast du andernfalls sehr schlechte Karten.
Liebe Grüße eselfant

Hallo D.,

vorsorglich erst einmal das „Abo“ oder die „Mitgliedschaft in einem Hilfeverein“ oder die „Patenschaft“, um was immer es sich handelt, kündigen und zwar fristlos und mit Nachweis, also Einschreiben/Rückschein.

Zweitens, im Intenet recherchieren, ob diese Firma/Vertreiber etc. schon betrügerisch aufgefallen ist

Drittens, prüfen, was man da eigentlich unterschrieben hat, hoffentlich haben Sie sich damals am Bahnhof eine Kopie bekommen und behalten !!???

Es kann ja sein, dass die ersten Ausgaben der Zeitschrift kostenlos waren, nach einer Probezeit aber hätte gekündigt werden müssen, damit nicht ein kostenpflichtiges Abo entsteht. Das steht meistens nur im Kleingedruckten.

ggf. Verbraucherzentrale einschalten.
ggf. Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten.

Mehr kann ich als Ferndiagnose nicht raten, den Einzelfall muss sich ggf. ein Rechtsanwalt angucken. Dass es teurer wird, wenn berechtigte Forderungen eingeklagt werden, stimmt.

Beste Grüße,
K.

Bitte beachten: keine Rechtsberatung über Wer-weiß-was!