Zahlungsbedingungen weichen in FIBU und Kundenrechnung voneinander ab - erlaubt, oder nicht?

Rechnungen werden bei uns aus der Warenwirtschaft generiert und dann in MS Word exportiert; dort kosmetisch bearbeitet, gespeichert und an den Kunden verschickt. Ich habe in der WaWi eine Rechnung erstellt, die fälschlicher Weise ein Zahlungsziel auswies, obwohl der Kunde Vorkasse leisten sollte und dies im Word-Exemplar, das an den Kunden ging, korrigiert. (Es geht also wirklich nur um die dem Kunden kommunizierte Zahlungsfrist, steuerlich ist diese Änderung neutral.) Ist dies aus Sicht eines Wirtschaftsprüfers zulässig, oder könnte dies zu einer Beanstandung führen und wenn ja,welche Paragraphen greifen hier?

Servus,

was die Fibu im Hintergrund herumwurstelt, ist in diesem Punkt vollkommen egal. Entscheidend ist, dass die Rechnung, die der Kunde erhält, mit den vereinbarten Konditionen übereinstimmt.

Einen Wirtschaftsprüfer interessieren diese Konditionen allenfalls, wenn es um die Bewertung der zum Stichtag offenen Forderungen (Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs) geht.

Schöne Grüße

MM

  • kommt natürlich darauf an, welchen Gegenstand die Prüfung hat, mit der der WP beauftragt ist. Wenn es wie üblich darum geht, ob in Bilanz / GuV die Vermögens- und Ertragslage zutreffend dargestellt ist, ist das Thema vollkommen egal.

Wenn es aber um irgendwas anderes geht - z.B. Zuverlässigkeit des WaWi-Systems betreffend vollständige und richtige Fakturierung der generierten Erträge oder dessen Sicherheit betreffend betrügerische „Umleitung“ von Erträgen durch Mitarbeiter in die eigene Tasche -, wird die Möglichkeit, die Rechnungen beliebig unter Word zu „bearbeiten“, zu einem heftigen Räuspern führen: Es wäre damit ohne besondere Anstrengung möglich, Ware zu Centbeträgen an einen Strohmann zu veräußern, der sie nachher sonstwie verkloppt und mit dem untreuen Mitarbeiter halbe/halbe teilt, ohne dass im System festzustellen wäre, ob die erzeugten Fibu-Sätze oder die verschickten Rechnungen falsch sind. Wenn die Erlöse aus einer großen Zahl kleiner Beträge zusammengesetzt sind, und wenn aus welchem Grund auch immer Warenbestand und Wareneinsatz nicht täglich und präzise nachgeführt werden, ist diese „freie“ Weiterbearbeitung von aus der WaWi erzeugten Rechnungen etwas, was leicht zur zügigen Verschrottung einer Anwendung führen kann.

Viel Vergnügen bei den dann zu erwartenden SAP-Grundlagenschulungen wünscht

MM