Zahlungserinnerung Aral

Hallo zusammen,

ich habe mit erstaunen gestern einen Brief erhalten von einem Anwalt mit einer Zahlungserinnerung für eine Tankfüllung, die ich nicht gezahlt habe bei der Aral. Ich habe mir meine Kontodaten angeschaut und das besagte Datum + Uhrzeit mit einer Lastschrift gefunden. Gefordert sind knapp 43 € zzgl. Anwaltskosten von 37,10 €. Auf meinem Konto sind knapp 3 € vermerkt.

Ich vermute, dass es sich hier um einen Fehler in der Transaktion handelt. Wie gehe ich nun vor? Hatte sowas schonmal jemand? Das Tanken würde ich natürlich bezahlen, die Anwaltskosten jedoch nicht. Quittung oder Beleg habe ich natürlich nicht mehr, da ich dort fast jede Woche tanke und dies schon von Ende August ist.

Viele Grüße

Ich denke, das ist schon geschehen? Du schreibst von einer Lastschrift auf denen „Kontodaten“? Was für 3 Euro?

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

die in Ihren Schreiben bla bla Forderung ist bereits am …2023; als Beweis dient Ihnen…Kopie Kontoauszug…bla bla beiliegend.

Frohes Schaffen noch!
In Liebe , Ihr Fischer29"

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Es wurden halt nur 3,12 € abgebucht, anstelle der 42,73 € :smiley:

Ich würde ja noch den Rest bezahlen, dass ist ja kein Problem, nur ohne Anwaltskosten.

Offenbar hat er irgendwas im Tankstellen-Shop gekauft, Getränk, Snack… und wenn er aich getankt hat(so sieht es wohl aus) so hat er das vergessen anzugeben. Jedenfalls fiel es dem Kassenpersonal nicht gleich auf. Ihm beim Bezahlen ja wohl auch nicht.

Tatsache ist doch, der Tankbetrag war fällig und um den einzufordern hat ARAL sich der Dienste des Anwalts bedient. Und wer hat das rechtlich zu vertreten ? Der Tanker und Nichtzahler.

ein Problem, die ganze Geschichte zu erzählen, und das möglichst beim ersten Versuch. Wer soll da denn aus dem Kauderwelsch schlau werden?

Und ja. Der Tankkunde ist in der Bringpflicht. Korrekt.
Weiterhin: Ich geh auch jede Woche tanken und schau mir den Beleg an, ob ich nicht versehentlich doch den VW Crafter an der Nachbarsäule bezahlt habe oder ich den falschen Kraftstoff gewählt habe, lange nachdem ich am Zahlgerät den Betrag bestätigt habe, und nachher fiele das spätestens in der Buchhaltung auf.

hi,

dass während dem Abbuchungsprozess aus 45,85€ plötzlich nur noch 3,12€ werden darf wohl ausgeschlossen werden.
Sehr viel wahrscheinlicher ist, dass die Transaktion auch nur für die 3.12€ galt und es genau so auch auf dem Zettelchen stehen würde.

damit würde sich dann die Geschichte mit dieser decken:

Da ist es imo umfassend erklärt, gerade auch was die Anwaltskosten angeht.

grüße
lipi

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Irgendwie hatte ich gerade an ein Déjà-vu geglaubt.
Aber nun ist das ja geklärt.