Sagen wir mal so: In der Regel ist die Rechnung keine Voraussetzung für die Fälligkeit. Spielt aber auch keine Rolle, weil es sowieso zwei Zahlungsaufforderungen gab, der ersten lag sogar die Rechnung bei. Darum ist das zweite Schreiben definitiv eine Mahnung, und spätestens sie war geeignet, Verzug zu begründen (unbeschadet der Frage der Empfangsvollmacht und des Zugangs bei der Schuldnerin).
ich fürchte, wir befinden uns hier auf einem möbiusband. daher besten dank an die beteiligten, niemand ist zu schaden gekommen & alles ist gut.
meine ursprungsfrage war allgemein gehalten, den konkreten fall in allen details hier aufzurollen, lag nicht in meiner absicht.
e.c.
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