uups.
neinnein, also hier die langform, auch für @anon76290024, @duck313, @Cook1.
ich wollte mich eigentlich kurz fassen…also:
muttern (>90) war ende 2020 für einen monat in kurzzeitpflege.
die kostenübernahme durch die pflegekasse war umfänglich zunächst ungeklärt.
danach passierte…-nichts.
nun, 2 1/2 jahre später bekommt der sohn (also meine wenigkeit) als nächster angehöriger besagte zahlungserinnerung.
nach meinerseitigen diversen telefonaten mit dem pflegeheim stellte sich heraus:
• die rechnung ist nie abgeschickt worden, es gab dort wohl einen größeren fehler.
• die zahlungserinnerung (rechnung inkludiert) in 03/2023 wurde vorsichtshalber an den dort eingetragenen angehörigen (mich) verschickt, da man annahm, mütterlein wäre wohl eventuell vielleicht zwischenzeitlich schon verstorben & es wäre so einfacher. nunja.
wie schon gesagt, natürlich wird bezahlt - ich möchte nur wissen, ob dieses vorgehen seitens des pflegeheims korrekt ist bzw. war, da sowohl die fällige rechnung nicht versendet wurde & nach langer zeit nicht die durchaus noch lebhafte schuldnerin kontaktiert wurde.
oder, ganz simpel gesagt: kann ein dienstleister, der keine rechnung verschickt, seine dienstleistung bei jemand anderem anmahnen, wenn ihm sein fehler nach langer zeit auffällt?
dazu kommen zahlungsfristen, die muttern nun auch nicht so einfach aus dem dünnen rentenarm schütteln kann…
e.c.