Zahlungsfrist Betriebskosten

Hallo Experten,

ein Mieter soll innerhalb von 2 Wochen die Betriebskosten von letztem Jahr zurück zahlen. Das sind 142 Euro. Der Mieter hat jedoch gelesen, dass er eine Frist von 30 Tagen beanspruchen kann. Ist dies korrekt? Wenn ja, in welchem Paragraphen ist dies niedergeschrieben?

Vielen Dank im Voraus!

Caty

Hallo,

da befürchte ich gibt es einen Unterschied zwischen Einhaltung einer Fristsetzung und des Zeitpunktes wann der Schuldner in Verzug gerät.(und damit Berechtigung des VM ein Mahnverfahren einzuleiten)
http://www.vermieternetz.de/vermieter_hausverwalter/…
§ 286 Abs. 3 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Gruß
Maja

Hallo Experten,
ein Mieter soll innerhalb von 2 Wochen die Betriebskosten von
letztem Jahr zurück zahlen. Das sind 142 Euro. Der Mieter hat
jedoch gelesen, dass er eine Frist von 30 Tagen beanspruchen
kann. Ist dies korrekt? Wenn ja, in welchem Paragraphen ist
dies niedergeschrieben?

irgendetwas fehlt doch bei dieser frage, oder??
warum kann man innerhalb der 2 wochen nicht bezahlen, aber dann
nach 30 tagen???
(denn wäre widerspruch gegen die abrechnung eingelegt, gilt
weder die frist noch die 30 tage)

gruß
ad

Hallo

irgendetwas fehlt doch bei dieser frage, oder??

Was denn?

warum kann man innerhalb der 2 wochen nicht bezahlen, aber
dann nach 30 tagen???

Na, wenn man z.B die Abrechnung am 10. des Monats erhält und man zum 24. nicht zahlen kann, weil man erst am 30. sein Gehalt auf dem Konto hat … (nur ein Bespiel)

ODER

Weil der Anwalt / der Ansprechpartner/Bearbeiter des Mietschutzbundes, der den Mieter jedes Jahr bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung unterstützt, in 4 Tagen in den Urlaub geht und keine Termine mehr frei sind - erst wenn er aus dem Urlaub wieder da ist (in 2 Wochen).
Das heisst, ein Schreiben kann in frühestens 2,5 Wocher verfasst werden und wird wahrscheinlich erst in der 3. Woche versendet werden … (das war noch ein Beipiel).

(denn wäre widerspruch gegen die abrechnung eingelegt, gilt
weder die frist noch die 30 tage)

Der Widerspruch könnte zum Beispiel erst am Ende der 3. Woche per Post zugegangen sein (siehe mein 2. Bespiel).

Und der Vermieter hatte vielleicht schon in der 2. Woche eine Mahnung verfasst, da er ein Zahlungsziel von 2 Wochen angegeben hat (noch ein Beispiel).

Mal ganz im Ernst, meine Beispiele sind alle bereits vorgekommen. Ich hab sie mir nicht aus den Fingern gesogen (!!!).

Grüße
Jasmin

PS: Weils so schön war : ???

Hallo

irgendetwas fehlt doch bei dieser frage, oder??

Was denn?

der realitätsbezug - deine beispiele sind toll und alles ok
was drin steht - nur: was wird (oder kann) ein vermieter
machen, wenn die frist von 2 wo nicht eingehalten wird??
NICHTS
gruß
ad

Hallo

was wird (oder kann) ein vermieter
machen, wenn die frist von 2 wo nicht eingehalten wird??

Er kann noch 2 weitere Wochen warten bis die 4 Wochen, die dem Mieter gesetzlich zustehen, rum sind.

Gruesse
Jasmin

Hallo

was wird (oder kann) ein vermieter
machen, wenn die frist von 2 wo nicht eingehalten wird??

Er kann noch 2 weitere Wochen warten bis die 4 Wochen, die dem
Mieter gesetzlich zustehen, rum sind.

EBEN - genau das meinte ich, wenn ich schreibe
bei der frage fehlt was bzw. realitätsbezug bzgl. 2 wo frist
gruß
ad

Hallo,

EBEN - genau das meinte ich, wenn ich schreibe
bei der frage fehlt was bzw. realitätsbezug bzgl. 2 wo frist
gruß
ad

Die Frage ist eindeutig :

Der Mieter hat jedoch gelesen, dass er eine Frist von
30 Tagen beanspruchen kann. Ist dies korrekt?

Da fehlt nix. Und auch der „Realitätsbezug“ ist vorhanden.
Und die Antwort war ja, 30 Tage sind korrekt.
Grüße
Jasmin

Da fehlt nix. Und auch der „Realitätsbezug“ ist vorhanden.
Und die Antwort war ja, 30 Tage sind korrekt.

bestreitet ja niemand - seine frage mag beantwortet sein,
meine allerdings nicht (du hast anstelle von ihm mögliche
antworten gegeben) - aber mir fehlt noch was und nämlich
eine antwort auf meine frage…!!!

gruß
ad

OT
Hi!

aber mir fehlt noch was und nämlich
eine antwort auf meine frage…!!!

42 ?

*scnr*
LG
Guido