Hallo
irgendetwas fehlt doch bei dieser frage, oder??
Was denn?
warum kann man innerhalb der 2 wochen nicht bezahlen, aber
dann nach 30 tagen???
Na, wenn man z.B die Abrechnung am 10. des Monats erhält und man zum 24. nicht zahlen kann, weil man erst am 30. sein Gehalt auf dem Konto hat … (nur ein Bespiel)
ODER
Weil der Anwalt / der Ansprechpartner/Bearbeiter des Mietschutzbundes, der den Mieter jedes Jahr bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung unterstützt, in 4 Tagen in den Urlaub geht und keine Termine mehr frei sind - erst wenn er aus dem Urlaub wieder da ist (in 2 Wochen).
Das heisst, ein Schreiben kann in frühestens 2,5 Wocher verfasst werden und wird wahrscheinlich erst in der 3. Woche versendet werden … (das war noch ein Beipiel).
(denn wäre widerspruch gegen die abrechnung eingelegt, gilt
weder die frist noch die 30 tage)
Der Widerspruch könnte zum Beispiel erst am Ende der 3. Woche per Post zugegangen sein (siehe mein 2. Bespiel).
Und der Vermieter hatte vielleicht schon in der 2. Woche eine Mahnung verfasst, da er ein Zahlungsziel von 2 Wochen angegeben hat (noch ein Beispiel).
Mal ganz im Ernst, meine Beispiele sind alle bereits vorgekommen. Ich hab sie mir nicht aus den Fingern gesogen (!!!).
Grüße
Jasmin
PS: Weils so schön war : ???