Hallo ihr lieben,
ich habe eine natürlich rein fiktive Frage an Euch:
Ein Mieter zahlt seine monatliche Miete regelmäßig per Verrechnungsscheck.
Der Scheck für diesen Monat ist offenkundig auf dem Postweg (oder irgendwo dazwischen) vom Vermieter zur Bank verloren gegangen.
Der Mieter kann die Zahlung durch Empfangsbestätigung (für den Scheck) nachweisen und argumentiert, seiner Zahlungspflicht durch die körperliche Übergabe des Belastungspapiers nachgekommen zu sein.
Diese Haltung ist natürlich nachzuvollziehen, da der Scheck theoretisch von jedem anderen der ihn in die Hände bekommt eingereicht werden könnte oder aber der böse Vermieter sich nur ein kleines Märchen ausgedacht hat.
Normalerweise würde man sagen, dass der Vermieter dem Mieter die 10,-- Euro für die Schecksperre auszahlt und der Mieter dann einen neuen Scheck ausstellt. Doch da das Mietverhältnis ohnehin gekündigt und auch nicht spannungsfrei ist, ist eine solche „Kulanzlösung“ unwahrscheinlich.
Die Frage:
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Ist der Zahlungspflicht durch die Übergabe des Schecks genüge getan oder erst durch die tatsächliche Bezahlung des Schecks durch die Bank?
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Hat der Vermieter einen Anspruch (evtl. gegen Aufwandsentschädigung) die Neuausstellung des Schecks zu verlangen?
…über die Sinnhaftigkeit der Scheckzahlungen bei einer regelmäßig anfallenden Zahlungsverpflichtung bitte ich nicht weiter einzugehen, der Scheck soll wohl eine Art Protest des Mieters sein, der sich an dem Mehraufwand für den Vermieter ergötzt.
Danke im Voraus